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  • Hallo Zitat: „kam sehr motzig zurück, das es eine Verleumdung sei und ICH sollte einen Gutachter bemühen“ Du könntest das auch über die Behörden prüfen lassen. Die freuen sich nämlich, wenn sie wieder einen der Betrüger überführen können. Das kann richtig teuer für den Verkäufer werden. Anderseits kannst Du damit auch auf die Schnauze fallen. Es ist und bleibt aber Deine Entscheidung, wie man sich hier einigen könnte. Hulot

  • Zitat: „Original von gracjanski was für ein quatsch. Ob eine Ware 15 € + 7€ kostet oder 17€ + 5€ ist völlig dasselbe. Verkäufer machen das, um die Ebaygebühren etwas zu senken, da sie sich vom Verkaufspreis ableiten. Von Abzocke kann da kaum eine Rede sein“ Oh, jetzt kommen mir doch glatt die Tränen. Die armen Verkäufer werden so von eBay geschröpft, dass sie eine zweite Einnahmequelle erschaffen mussten. Es ist und bleibt Porto-Abzocke und solche Verkäufer sollten möglichst links liegen gelasse…

  • Hallo Zitat: „Original von 5er-Fahrer Naja, ich persönlich würde bei den Versandkosten garantiert nicht kaufen !!!“ Genau so sehe ich das auch. Es ist schon eine dreiste Schweinerei, wie hier über die Versandkosten abgezockt wird. 7,- Euro für unversicherten Versand, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Da kann man wirklich nur vor warnen. Hulot

  • Hallo, es scheint wirklich so, dass Du hier die Ar***karte gezogen hast. Aber eins interessiert mich: Was willst Du denn nun mit der vermeindlich kaputten Cam? Etwa Deinen Dickkopf durchsetzen? Spar Dir doch lieber das Geld, hak's ab und such Dir eine neue Cam. Hulot ps: Kann es sein, dass bei der Auktion der Mindestpreis für die Ware nicht erreicht wurde?

  • Hallo Krille Zitat: „Original von krille @ hulot habe glaube ich schon schon vier nachrichten hinterlassen, ohne reaktion. das ganze ist ja nun auch schon gut 3 wochen her!!! etwas lange für eine überweisung finde ich!!!! oder???“ In der Tat. Den nächsten Schritt hat ja niehls0815 schon beschrieben. Parallel dazu würde ich an Deiner Stelle eine Mail an den Verkäufer schreiben und ihn darin aufklären, was für Schwierigkeiten (negative Bewertung, Anwalt- und Prozess-Kosten, die alle zu seinen Last…

  • @krille Wie sollte er auch - am Wochende. Zitat: „was kann ich tun, wenn er nichts überweist????“ Ein Ultimatum stellen. Doch dazu wird es meiner Meinung nach nicht kommen. Warte einfach noch eine Zeit ab oder frag doch einfach nochmal nach, ob er das Geld bereits überwiesen hat. Dann hast Du es schwarz auf weis. Hulot

  • Nabend Michael In der Auktion steht unter Versandkosten "kostenlos", ansonsten finde ich keinerlei Hinweise auf Versandkosten. Nur den Hinweis: "Aufbau innerhalb 50 km + 200.-€" Fakt ist, dass er klar und deutlich für den Käufer kostenlosen Versand angeboten hat. Insofern ist das Bestandteil des von ihm zitierten "rechtsverbindlichen Vertrag". Verlangt er nach Auktionsende nun doch Versandkosten, ist das in meinen Augen arglistige Täuschung bzw. ein Betrugsversuch. Ein Rechtsanwalt könnte daraus…

  • Hallo Michjae Zitat: „was ratet ihr mir.“ Nochmals mit sämtlichen Schriftverkehr an eBay wenden und hartnäckig darauf bestehen, dass die Bewertung der Verkäufers wegen falscher Tatsachen (wenn es so sein sollte) zurückgenommen wird. Mal eine Frage: Waren die 150 Euronen im AUktionstext vorhanden? Ist ja wirklich eine Menge Geld. Will der V. das mit dem Taxi schicken? Wenn Du möchtest, kannst Du ja einen Link auf die Auktion setzen. Wenn nicht, ist das auch ok. Gruß Hulot

  • Zitat: „Oder glaubst Du wirklich, daß das den Tatsachen entspricht? “ Sicherlich nicht. Allerdings würde das für mich in der Situation keine Rolle mehr spielen; es sei den, ich lege es auf einen Kleinkrieg an (der überhaupt nichts bringt außer einem gestärkten Ego). Absolut vergeudete Zeit! Besser kann's doch jetzt für den Käufer nicht laufen: Der Verkäufer überweist das Geld zurück und der Käufer kann sich eine neue (villeicht bessere) PSP ersteigern. Wenn man unbedingt seinen Frust über die ni…

  • @ego Das ist richtig. Das lässt sich auch nicht ändern. Wenn allerdings Dein Name nicht weitergegeben wir, kann das rein theoretisch egal sein, was Du einkaufst. Nur bei gewonnenen Auktionen musst Du Deine Anonymität aufgeben, ansonsten weiß der Verkäufer nicht, wohin mit der Ware. Eine Alternative sind z.B. ein halbes Dutzend oder mehr Accounts; kommt darauf an, wie aktiv man bei eBay ist. Erst wird dafür gesorgt, dass jeder Account 1-2 Positive hat. Danach (ver)kauft man pro Artikel immer mit …

  • Zitat: „Auf Erfüllung des Vetrages bestehen. Schlimmstenfalls muss der Verkäufer Dir eine andere besorgen. “ Na klasse! Und was für eine Logik soll dahinter stecken? @krille Zitat: „Er schrieb, das er das Geld zurücküberweisen wollte.“ Dann sollte er das baldmöglichst machen. Ist das Geld bei Dir angekommen, kannst Du Dich sofort nach einem Ersatz umsehen. Vielleicht machst Du ja noch ein besseres Schnäppchen als vorher. Hulot

  • 5er Zitat: „Es geht mir einfach nur darum, daß ich nicht unbedingt jedem zeigen muss, was ich für wie viel und bei wem gekauft habe !!!“ Warum gibst Du denn dann erst Deinen eBay-Namen weiter. Bleibt dieser ungenannt, bleiben auch Deine Verkäufe bzw. Deine Ausgaben anonym. Deswegen auf "privat" zu schalten halte ich für den falschen Weg. Damit schneidet man sich nur ins eigene Fleisch. Hulot

  • Hallo, die Bewertungen bleiben alle erhalten und Deinen Namen kannst Du auch behalten. Gruß Hulot

  • Hallo Zitat: „Was kann mir ein Verkäufer denn dann in die Bewertung schreiben. Das ich toll zahle, das mein Geld schnell da ist. Das hat doch keine Aussage.“ Da muss ich Dir Recht geben. Ob man jetzt "Super, gerne wieder" oder "ok" schreibt, es kommt auf dasselbe nichtssagende Urteil raus. Zitat: „Was soll dann die Bewertung aussagen? Die wird doch nie im Leben persönlich vom Verkäufer erstellt. Bei hunderten von Auktione hätte der ja sehr viel zu tun“ Solch eine Bewertung sagt nichts aus, das s…

  • Zitat: „Original von mcbit Aber meine eigentliche Frage ist leider nict beantwortet worden: Wie lange warten, bevor man Maßnahmen ergreift, sei es bei Ebay melden oder Mahnung per Post verschicken oder Anzeige machen?“ Guten Morgen! Zur exakten Beantwortung Deiner Frage rufe am besten die eBay-Hilfe auf und suche dort nach "Vorgehensweise bei einem nicht erhaltenen oder einem erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel". Hulot

  • Hallo Ganz ehrlich, sowas habe ich bis jetzt noch nicht gehört. Du solltest mal überlegen, ob eBay überhaupt der richtige Ort für Deine Aktivitäten ist. Warum kaufst Du nicht in Shops bei denen es keine Bewertungen gibt? Zitat: „Ich habe meine Bewertungen auf Privat gestellt.“ Das lässt natürlich viel Spielraum für zumeist negative Vermutungen. Es kann auch passieren, dass ein Verkäufer aufgrund Deiner Einstellung ein bereits abgegebenes Gebot von Dir wieder löschen wird. Hulot

  • Nabend! Zitat: „Ist aber von HERMES, und da habe ich schon angerufen. Die haben mir mitgeteilt, dass es sich um eine Auftragsnummer per Internet handelt und die Sendung nicht im Lager angekommen ist. Der Verkäufer erzählt mir, die Sendung ist im Hermesshop abgegeben worden und dannn wohl verschwunden. Seit dem ist Ruhe, keine Antwort auf Mails.“ Alles schön und gut, aber solange er keinen Einlieferungsbeleg vorweisen kann (Fax, Scan & Mail), macht der Verkäufer auf mich eher einen betrügerischen…

  • Hallo, lass Dir erstmal den Einlieferungsbeleg zeigen, den der Verkäufer in der Annahmestelle erhalten hat. Gruß Hulot

  • Hallo Hydro, ich denke mal, es stand nicht die Formulierung "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" unter Deiner Artikelbeschreibung, nicht wahr? Dann wärst Du nämlich juristisch gesehen verwundbar, sprich: ein Anwalt würde Dich sicherlich zu einer Ersatzleistung zwingen. Versuche daher lieber Dich mit dem Käufer so zu einigen, dass beide Parteien mit einem blauen Auge davon kommen. Lese hierzu auch den Beitrag: Haftungsfalle für Verkäufer umgehen. Mal eine Frage: Hast Du Dir wenigstens die …

  • Hallo Zitat: „Denn eigentlich mag es Ebay überhaupt nicht, wenn irgendwer das Wort Ebay verwendet. “ Genau diese Erfahrung habe ich vor einigen Wochen auch machen dürfen. ... Der Name "eBay" geniesst als eingetragene Marke und Unternehmenskennzeichen von eBay umfangreichen Kennzeichenrechtlichen Schutz. Da das Kennzeichen beruehmt ist, ist der Schutzbereich besonders weitreichend. ... ... Wir bitten Sie daher, von einer entsprechenden Nutzung Abstand zu nehmen und sich mit Fragen zur rechtlichen…