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  • Entschuldigt die späte Antwort. Es gab Verzögerungen auch wg. Corona bei den Behörden. Zum einen hatte Person B die Angelegenheit weitere Monate herausgezögert und zum anderen dauerte es dann über 7 Monate von dem Kaufvertragstermin beim Notar bis zur Eintragung in das Grundbuch. Es war ein völlig normaler Kaufvertrag beim Notar, nur mit der Übernahme des laufenden Darlehens aufgesetzt, ansonsten ohne weitere Kosten für Person A an Person B. (Selbstverständlich sind die üblichen Kosten für Notar…

  • Edit: warum schwammig, weil für das Finanzamt die letzte relevante Wertermittlung relevant ist und nicht was im Kaufvertrag angegeben wird, dies sind soszuagen zweierlei Dinge, welche separat betrachtet werden muss

  • Vielen Dank Kaiolito, das ist schonmal ein guter Hinweis für meine Recherchen, allerdings halte ich die Beantwortung des Anwaltes als leicht schwammig. Auch Anwälte sind leider nicht allwissend, auch wenn viele darauf vertrauen, Anwaltshaftung bei mißglückter Beratung sehr schwer durchzusetzen. Ich bin für jede "kreative" Idee offen und gehe diesem nach. Egal ob jemand sich oder nicht noch zu der Fallkonstellation äußert, ich werde euch wie es ausging auf dem Laufenden halten.

  • RIP geiz_ist_ungeil

    Caladrius - - Small-Talk - Chat - Café

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    Ruhe in Frieden Giu! Du wirst für alle unvergessen bleiben. upload.wikimedia.org/wikipedia…s/b/b7/Einzelne_Kerze.JPG

  • Zum Sachverhalt: Zwei Personen erwerben ein Hausgrundstück zur Eigennutzung in Deutschland, die Personen haben eine Beziehung, allerdings nicht miteinander verheiratet und keine eingetragene Lebensgemeinschaft. Person A konnte seinen 50%-Miteigentumsanteil bereits durch Eigenmitteln übernehmen. Person B soll seinen 50%-Anteil durch Kreditfinanzierung ableisten (mündliche Vereinbarung zwischen Person A und B). Kreditnehmer und Grundbucheigentümer sind zu gleichen Teilen Person A und B. Da Person …