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  • Ist vielleicht ein Indiz aber kein tauglicher Beweis. Alleine das das eins vom selben Modell ist, wird da nicht langen. Für nen Betrug wird das nicht ausreichen. Außerdem haben sich die Parteien doch wohl geeinigt, damit ist der Fall doch abgeschlossen oder sehe ich das falsch?

  • Na bitte, da bist du ja noch hervorragend weggekommen. Das sind immerhin weniger als das, was dem vertraglich zustehen würde. PS: Ich sitz draußen auf der Wiese, UMTS machts möglich

  • Damit bist du höchstwahrscheinlich nicht im Recht. Die Zahlung des Kaufpreises ist Pflicht. Darauf kann man verklagt werden. Die Idee von hai-o-pai von wegen gewerblich ist zwar einfach, aber da trägst der Käufer die Beweislast, was mit Sicherheit wohl nicht gelingt bei der Konstruktion. Mit der Zahlungsverweigerung bist du also NICHT im Recht. Anspruch auf Kaufpreiszahlung hat der Verkäufer aus § 433 II BGB, auf die Vertragsstrafe nach §§ 339, 340 BGB. Da kommst du also auch nicht raus. Es ist …

  • Ob Gewerblichkeit vorliegt muss aber bei Streitigkeit vom Käufer bewiesen werden, wenn der Käufer sich darauf beruft und dass dürfte äußerst schwer werden, zumal ja für jemand anderen verkauft wurde, wenn ich das der Beschreibung richtig entnehme. Also muss man beweisen, dass der Vertretene gewerblich gehandelt hat, denn nur darauf kommt es an und das düfte sich als unmöglich herausstellen. Da nur im Auftrag verkauft wurde, spielt das Bewertungsprofil keine Rolle. Sich da stur zu stellen und nic…

  • Hab mir mal die Auktion angeguckt. Ich kenne so einen Fall vom Handy. Hab mal eins bei ebay gekauft. Ganz unten stand dann auch was von defekt und Vertragsstrafe, was ich nicht gelesen hatte. Ich sollte 20% (rund 25 EUR) Vertragsstrafe zahlen, hab mich zunächst auch geweigert und das laufen lassen. Bis die Dame dann das ganze Verfahren durchgezogen hat und ich dann zur Zahlung der 25,- plus Kosten für Anwälte und Gericht i.H.v. rund 180,- EUR verurteilt wurde. War ein teure Lektion. Daher sehe i…