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  • @waschbaer68 Lieber User, laut StGB Paragraph 186, machen Sie sich in diesem Thread gerade strafbar. (Paragraph 186: Strafgesetzbuch (StGB) § 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten …