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  • Hallo, herzliche Grüße von mir. Der Verkäufer hat Ihnen wie in der Artikelbeschreibung genau so die Ware zu liefren wie er sie mit AGB Bestimmungen von ebay und der Gesetzesgrundlagen bei Internetauktionen zu Bestimmungen des BGB zu wirken und zu beliefern. In Ihrem Fall ist die Rechtgrundlage eindeutig und nutzen Sie eine rechtliche Hilfe z.B. Anwalt oder holen Sie sich Rad bei frag-einen-anwalt.de (mit Kosten verbunden).