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  • Noch nachträglich zur Information: Meine Online-Anzeige bei der Polizei Sachsen läuft unter der Vorgangsnummer 10703/22/113440

  • Zitat von MajorK: „@oli232 Ja, wegen versuchten Betrugs. 5.) Ware bestellt, aber nicht bezahlt. In diesem Fall sollte ebenfalls eine Online-Anzeige erstattet werden. https://online-strafanzeige.de Man hat versucht dich zu betrügen, der Versuch ist strafbar! Quelle: dejure.org/gesetze/StGB/263.html “ Anzeige habe ich jetzt Online gemacht. Schauen wir mal. Bisher habe ich ja noch keinen Schaden erlitten. Für alle Anderen hoffe ich, dass es zum Erfolg führt!

  • Ich habe gestern, 4 Wochen nach der Bestellung Samstag um 23:59 Uhr zu einer typischen Arbeitszeit eine Rechnung bekommen: Rechnungsservice: PFS Payment Services Empfänger: Palima Maschinen IBAN: IE67 PFSR 9910 7014 0440 61 BIC: PFSRIE21XXX Habe nicht überwiesen. Sollte ich dennoch Anzeige erstatten?