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  • Zitat von Nino: „Zitat von Der Lord: „Heißt das etwa, dass wenn ich schon einmal wegen (erheblichen) Betrugs verurteilt wurde, kann ich bedenkenlos weitere Kleindelikte begehen, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden?! “ Heißt es nicht. Die Einstellung erfolgte gemäß §154 StPO, und das lässt sich vereinfacht so zusammenfassen mit dem Sprichwort "“Davon wird der Braten nicht fett.”. Wurde z.B. jemand gerade erst wegen 50 Betrugstaten verurteilt, und genau dann kommt die 51. Anzeige hinterher…