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  • Also an den TE kann ich ebenfalls nur raten: Melde das Problem über die entsprechende Funktion nach 7 Tagen nach Ende der Transaktion. Nach weiteren 7 Tagen machst Du das Ding zu und bekommst Deine Provi wieder. Sollte sich der Käufer in der Unstimmigkeit melden, kannst Du das Ding sofort schliessen und hast Deine Provi noch vor den 14 Tagen. Einziger positiver Effekt, wenn er sich nicht melden sollte in den Unstimmigkeiten: Er verliert das Bewertungsrecht und kann Dir auch keine Negative reindr…

  • Soweit ich weiss, ist alles was mit *de oder _de oder wie auch immer in irgend einer Weise verschleierte Domain nicht gestattet. Auch 6 mal V sollte man nicht vor seinen Mitgliedsnamen setzen.

  • Also der Auszug aus den AGB von eBay sagt dazu folgendes: §2 Anmeldung und Mitgliedskonto 6. Bei der Anmeldung wählen Mitglieder einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Markenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Womit wohl die Frage nach Mitgliedsname = Domainname geklärt worden sein sollte.

  • Hi idesfix.windhund, als gewerblicher Händler hast Du in der tat andere Konditionen. Zum Beispiel hast Du das neue Format, welches Du nur als gewerblicher Händler nutzen kannst: pages.ebay.de/help/sell/business/retailformat_how_to.html Geknüpft ist dieses an einen Shop, welcher ebenfalls nur noch für gewerbliche Händler zur Verfügung steht. Und wenn Du dann den entsprechenden Umsatz erreicht hast, kannst Du als PowerSeller weitere Gebühren sparen: powerseller.ebay.de/pub/services greetz the_cabi…

  • Zitat Wortfilter: Update: Inzwischen hat eBay gegenüber dpa meine Vermutung bestätigt: Frerk-Malte Feller wird neuer Chef von eBay Deutschland.

  • Grundsätzlich zu den Rechten und Pflichten von Verkäufern auf eBay kann ich eigentlich ruhigen Gewissens auf das eBay Rechtsportal verweisen. Hier wird zumindest im Ansatz erläutert, was auf einen gewerblichen Händler oder Privatverkäufer eventuell alles zukommen kann. Zur grundsätzlichen Frage, bin ich privater Verkäufer oder Handel ich bereits gewerblich, hier ein paar Anhaltspunkte. Das ganze dann auch noch mit ein paar Urteilen bespickt findet man hier. greetz the_cabinet

  • Du warst bisher nur Käufer und hast dann gleich vor, Deine "Erbmasse" bei ebay zu verkloppen. Kein Wunder, dass die da hellhörig geworden sind. Ganz ehrlich? Ich bin froh, dass das Sicherheitsteam dort mittlerweile so reagiert und kann mich an andere Zeiten erinnern. Zu Deinem Prob: Schilder in einer!!! E-Mail erneut diese Erbschaft. Hast Du irgendwas, was Du denen zuschicken kannst als Beweis? Versuch es vielleicht auch per Briefpost. Dies Bewirkt machmal mehr. Adresse findest Du hier: pages.eb…

  • Hi aheide, bei Deinem Käufer steht diese Zahlung als "noch nicht gebucht". Dies kann sehr viele Gründe haben. Ich vermute der Hauptgrund ist ein gewisses Risikomanagemt, welches hinter dem Verkäuferschutz von PayPal steckt. Informier doch einfach Deinen Käufer über diese Meldung und begründe damit die Versandverzögerung. Diese Nachricht ist immernoch besser als gar keine Reaktion beim Käufer, der vielleicht sehnsüchtig auf seine Ware wartet. Liefer auf jeden Fall erst, wenn Du die Zahlungsbestät…

  • Meine Meinung dazu bekommst Du: Artikelzustand: Gebraucht Händler: Gewerblich Widerruf: 1 Monat Artikelwert: über 40€ (Siehe Widerrufsfolgen Verkäufer) Schick das Ding zurück und lasse Dir entweder ein neues zusenden oder kaufe Dir ein anderes. Sicherlich ist es ärgerlich, erneut diese Erfahrung zu machen, aber bei gebrauchten Sachen hast Du immer wieder dieses Risiko, dass Du auch mal in den Bottich greifst. Greetz the_cabinet

  • Sicherlich sind diese Gebühren X(, aber es war abzusehen, dass es irgendwann soweit kommt. Dennoch werde ich auf paypal nicht verzichten, da ich festgestellt habe, dass ich wesentlich mehr Verkäufe habe, als wenn ich paypal nicht anbiete. Die Gebühren selber dürfen nach ebay AGB nicht auf den Käufer direkt umgelagert werden, also bleibt vermutlich nur der Versand.

  • Aus jux... ganz grosses Kino. Ich denke ebenfalls, dass Du dagegen nichts machen kannst. Sicherlich wird sich ebay in irgendwelchen Datenschutzregelungen oder AGB Punkten abgesichert haben. *keinelustzumsuchen* Vielleicht solltest Du lieber Deine Sperrungen klären und mit den alten Konten weiter handeln?

  • Wenn hier Diebstahlgut verkauft worden ist, solltest Du dieses auf jedenfall eBay selber melden. Du hast ja anscheinend einen Mitgliedsnamen, was denen reichen sollte. Zumindest um das Hochbieten prüfen zu lassen. Wenn Du dann den Verkäufernamen hast, kannst Du maximal die bereits verkauften Artikel der letzen 30 Tage über die erweiterte Suche ausfindig machen. Gruss the_cabinet

  • Also ich kenne das Problem Bewertung und Rachebewertung. Aber ich finde zum Beispiel, dass eBay zu wenig auch für die Verkäufer macht. Bevor jetzt alle auf mich einschlagen... Welche Möglichkeiten hat den der Verkäufer bei Sendungen die nicht abgeholt werden bei der Post. Man ist den Gesetzen in DE ausgeliefert und hat das Postfach voll mit Widerruf und Fragen, ob es das gekaufte, rote Kleid auch in blau gibt. Sorry aber manchmal wünscht ich, die Leute würden lesen, denken kaufen und von eBay ei…

  • Das nun das Bewertungsprofil nicht mehr privat gestellt werden darf, stört mich wenig. Nach der Bewertung ist der Handel abgeschlossen und zufriedene Käufer kommen wieder. Auch wenn diese vielleicht angeschrieben werden. Das hier angesprochene "Abwerben" beim Bieten kann nur durch private Auktionen verhindert werden. Ist ärgerlich, ist aber so. Viel wichtiger für mich sind die angesprochenen Änderungen des Bewertungsprofils. Denn bisher wurde fast alles verändert, ausser dieses. Ausser vielleich…

  • Hi, anscheinend hat der Verkäufer die Gutschrift der Verkaufsprovision bei eBay beantragt. Und dies in Einigung, damit Du keine Verwarnung bekommst. Schreib Ihm einfach, dass Du dieser Gutschrift zustimmen wirst, wenn Du Dein Geld wieder auf dem Bankkonto hast. Schreibe aber dennoch eine Beschwerde an eBay, denn die eBay AGB sagen aus, dass Artikel vorhanden sein müssen, bis auf wenige Ausnahmen eines Sortiments. Bleibe vor allem sachlich in der E-Mail an den Seller und eBay

  • Also ich persönlich würde bereits nach 7-10 Tagen eine nette E-Mail senden mit Bitte um Rückantwort. Kommt nach weiteren 2 Tagen keine, eröffne ich eine Unstimmigkeit. Hier mal wieder eine Hilfeseite mit empfohlenen Fristen: pages.ebay.de/help/tp/questions/nonpaying-buyer.html Gruss the_cabinet

  • Das ist leider richtig. Aber wenn er auf diese Art und Weise reagiert hat, so hat er absichtlich die Zahlung nicht geleistet,, es ist kein gültiger Widerruf und somit wäre der nächste Schritt, zumindest für Gewerbliche Verkäufer, ein Inkasso. Spätestens dann kann man sich sicherlich darauf einigen, die Bewertung im gegenseitigem Einverständis zu löschen.

  • Das Bewerten nach 90 Tagen geht nach wie vor, wie etliche Versuche hier aus dem Forum bewiesen haben. Aber wenn es bei Dir geht, kann Dich der andere ebenfalls nach 90 Tagen bewerten. Daran schonmal gedacht? Eine sinnvollere alternative scheint mir zu sein, die Gutschrift der Verkaufsprovision einzuholen. Sprich Ihn zu Verwarnen. Damit löst sich das Problem ganz von selbst. Guckst Du naämlich hier: pages.ebay.de/help/feedback/losing-feedback-privileges.html Wenn ein Käufer auf eine Erinnerungs-E…

  • Hi Ellen, gleich vorne Weg. Dieses Problem kann man von vornherein ausschliessen. Das Zauberwort heist eingeschränkter Käuferkreis: pages.ebay.de/help/buy/context…rements-activity-log.html Aber nun zu Deinen Fragen: Musst Du verkaufen? - Hier scheiden sich die Geister. Ohne Rechtsberatung zu geben, würde ich sagen NEIN. Denn Du hast Versand nach Deutschland angegeben, also muss er Dir eine deutsche Lieferanschrift zukommen lassen oder er hat die Vertragsbedingungen nicht aktzeptiert. Solang kein…

  • Ich kann niehls0815 nur zustimmen. Auf dieser eBay Seite wird man, glaub ich, bereits mit einer Kreditkarte geprüftes Mitglied. Dort eine gefälschte Nummer zu bekommen sollte das leichteste Unterfangen gewesen sein. Wenn Ich mir das Bewertungsprofil anschaue, kannst Du es echt vergessen. Einmal rund herum Bewertet um Accounts aufzubauen und dann hochpreisige Artikel einstellen... Kauf Dir lieber einen auf .de und gib bissel mehr Geld aus. Dann bist Du auf der sicheren Seite, hast Garantie und ge…