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  • Der Fall teilt sich auf in zwei Prozesse. Im ersten geht nur um die Höhe des Schadenersatzes. Im zweiten geht es um den Nachweis, daß es sich hier um Massenabmahnung handelt und diese verboten ist. Darf leider hier noch nichts verraten, läuft noch bald mehr...

  • Abmahnung und Bußgeld ja, Bereicherung bitteschön nein! Ich wurde mit einer saftigen Geldstrafe und einer Verpflichtungserklaerung abgemahnt, weil ich bei eBAY unwissentlich geklaute Fotos in einer Auktion benutzt habe. Der Klaeger (Herr Thomas B. aus Hannover, der angibt die "ausschliesslichen Nutzungsrechte" von einem Münzhändler namens Tobias H. bezogen zu haben) setzt mir eine 10 Tage Frist zur aussergerichtlichen Einigung und ist weder telefonisch, noch per Email noch per Briefpost zu errei…