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  • Die Frist war abgelaufen,dennoch konnte ich auf den Button klicken In der email mit der Information über die abgelaufene Frist war wiederrum ein Button. Hab mich darüber auch bei ebay gemeldet und den Fall geschildert. Seit dem hab ich von ebay auch noch nichts gehört...

  • hmm das wusste ich nicht nun gut dann werd ich jetzt damit leben müssen habe dennoch den button noch nutzen können (bei der verwarnungsmail) daran habe ich nun die email gehangen die zeigt dass ich am selben tag noch kontakt zu ihm aufgenommen hab das sollte eigentlich reichen mal sehn was ebay sagt

  • die frist ist schon verstrichen er hat anscheinend bei ebay nicht gemeldet dass ich kontakt zu ihm aufgenommen habe hab nun eine email an ebay geschrieben dass bereits kontakt aufgenommen wurde... das ist ja mal was...wahnsinn sehr dreist

  • Es gibt Neuigkeiten... Am heutigen Tage erhielt ich eine Email von Ebay mit der Information über eine gemeldete nicht vorgenommene Zahlung meinerseits. Sollte ich mich an ebay wenden und den Fall dort schildern? Schon ein wenig dreist sich über Wochen hinweg nicht zu melden, keine Antwort auf die letzte Email zu geben und dann bei Ebay ein Ticket zu schreiben....

  • So bis zum heutigen Tag noch immer keine Antwort. Muss ich mir Sorgen machen?

  • Er muss es also machen. Suche einfach die Bestätigung bei der ganzen Sache,deshalb frag ich hier so oft nach. Hoffe das ich nicht als all zu aufdringlich rüber komme Danke nochmal an alle die mir geholfen haben.

  • So schönen guten Abend beisammen. Vom Verkäufer hab ich seit meiner letzten Mail gestern Abend noch keine Antwort erhalten. Sollte ich jetzt da ein wenig mehr Druck ausüben oder hat er da einen gewissen Zeitraum Zeit den Kaufvertrag rückgängig zu machen? Muss ich ihm eine Frist setzen?

  • Hallo ****, Ein Inkassobüro wird Ihnen nicht weiterhelfen da ich noch keine Ware erhalten habe. Ich bin nicht in Verzug geraten und somit ist das hinfällig. In der Information steht nichts über einen Wertverlust wie Sie ihn beschreiben. Das was Sie beschreiben ist eine mögliche Auffassung von Wertverlust nur in diesem Fall nicht zutreffend. Der Wertverlust ist nur vorhanden wenn der Gegenstand Gebrauchsspuren aufweist. So ist es in der Auktion definiert. Deshalb werde ich definitiv keinen Werter…

  • Ihr seid echt klasse Ich habe dem Verkäufer eine Woche nachdem ich die Karten gekauft habe darüber informiert dass ich Sie nicht kaufen kann. Daraufhin hat er sie 2x versucht zu verkaufen (was meiner Meinung nach bereits ein Rücktritt aus dem Vertrag ist). Gestern hat sich der gute Mann wieder gemeldet dass er sie nicht losgeworden ist und somit ich wieder zahlen müsste.

  • Zitat: „Original von aheide Zitat: „Rücknahme nur innerhalb einer Woche in unverändertem Originalzustand, d.h. ....“ innerhalb einer Woche von was? Nach Erhalt, oder nach Auktionsende? Ist das dann hier, wie bei gewerblichen Verkäufern: Widerruf muss innerhalb der Frist schriftlich erfolgen. “ Eine Woche nach Erhalt der Ware, das heißt 2010 -.- Eine Mahung kann er nicht Ausschreiben solang ich die Ware nich erhalten habe sehe ich das richtig? Ich gerate erst in Verzug wenn ich meine Leistung nic…

  • Hallo **** mit "in Kürze" ist aber sicher auch kein Zeitraum von 8 Monaten gemeint. Es spielt überhaupt keine Rolle wie hoch der UVP der Karten liegt. Ein Wertverlust tritt genau dann ein, wenn ich die Karten nicht mehr zum damaligen Verkaufspreis veräußern kann. Neuer Verkaufspreis < alter Verkaufspreis = Wertverlust Einem Gebrauch steht es in diesem Fall natürlich gleich, wenn der Artikel aus anderen - zu 100% vom Käufer selbst verursachten - Gründen nicht mehr zum damaligen Preis verkauft wer…

  • es steht ganz unten in der Auktion Rücknahmebedingungen Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben. Rücknahme - Weitere Angaben: Rücknahme nur innerhalb einer Woche in unverändertem Originalzustand, d.h. original verpackt/ggfs. noch versiegelt, ohne Gebrauchsspuren und inkl. allem Zubehör, das der Lieferung beilag. Bei Gebrauch muss ggfs. Wertersatz geleistet werden. Die Rücksendekosten trägt der Käufer.

  • also ich hab ihm geschrieben dass es keine rolle spielt ob ich den vertrag mit ihm oder ticketmaster habe da er beim kauf der karten den agbs zugestimmt hat und somit die karten nicht weiterverkaufen darf nur mit der zahlungsbestätigung bin ich mir jetzt ein wenig unsicher was heißt "in kürze" er hat dennoch die karten reingestellt

  • noch eine mail von ihm: Hallo ******, als Ergänzung zu meiner E-Mail von gerade eben: Wieso versuchen Sie denn nicht einfach die Karten bei eBay zu versteigern um einen Ersatzkäufer zu finden? Sie können gerne meinen Auktionstext verwenden. Das alles wäre für Sie mit einem Aufwand von vielleicht 5-10 Min verbunden. Ich werde die Karten nun nicht mehr zum Verkauf anbieten, da ich ja Sie als Käufer habe. Es liegt nun also an Ihnen einen Ersatzkäufer zu finden oder eben entsprechend Wertersatz zu l…

  • so der gute mann hat mir geantwortet.... jetzt bin ich wieder ratlos ------------------------------------------------------- Hallo *****, am 13.03.2009 18:47 Uhr, also 8 Minuten nach Auktionsende, habe ich von Ihnen eine E-Mail mit folgendem Inhalt erhalten: "Hallo *****, Ich werde die Bezahlung in Höhe von EUR 582,00 per Überweisung in Kürze vornehmen. Danke, ******" Diese E-Mail war für mich die Bestätigung, dass Ihre Zahlung innerhalb 5 Tagen eingehen wird. Sie haben mir ja eindeutig bestätig…

  • das hat er schon 2x gemacht die karten sind nachdem ich sie gekauft habe schon 2x reingestellt worden dann ist das ganze ja sowieso hint und vorn nichtig?! ah mir gehts grad so gut ich geh mal eben den sekt rausholen yeha

  • naja geht ein wenig in die andere richtung vor allem haben der HSV und ticketmaster unterschiedliche agbs beim HSV heißt es man darf die tickets im krankheitsfall weiterverkaufen,bzw das ticket bei ticketmaster nur wenn man von ticketmaster authorisiert wurde sind 2 paar schuhe

  • nein er droht nicht er drückt sich zwar sehr geschwollen aus aber ahnung hat der gute mann wohl keine bin ich froh mich hier angemeldet zu haben hier die endgültige fassung der email meint ihr das ist ok so? ---------------------------------------------------------------------------- Sehr geehrter Herr **** Ich hab mich jetzt ein wenig informiert und muss Ihnen mitteilen dass Sie sehr wohl verpflichtet sind die Ware zurück zu nehmen wenn dies in der Auktion steht. Es ist richtig, als privater Ve…

  • Hier die bisherige Mail: Sehr geehrter Herr ***** Ich hab mich jetzt ein wenig informiert und muss Ihnen mitteilen dass Sie sehr wohl verpflichtet sind die Ware zurück zu nehmen wenn dies in der Auktion steht. Es ist richtig als privater Verkäufer sind Sie dazu nicht verpflichtet, da Sie es aber mit in die Auktion eingebaut haben ist es rechtskräftig. Eine weitere Sorge bereitete mir die Nutzbarkeit der Karten. Die Karten werden von Ticketmaster verkauft und auf Ihren Namen ausgeschrieben, das h…

  • Die Tatsache dass er geschrieben hat dass wenn die Ware in 5 Tagen nicht bezahlt wurde er sie wieder einstellt hat da nichts zu bedeuten? Ist das kein Hinweis auf die Vorkasse? Habe dem Herren ein paar Zeilen formuliert vllt kannst du diese durchgehn und mir sagen ob das so ok ist ach mir fällt ein stein vom herzen