Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-6 von insgesamt 6.

  • Ich meine, dass es darauf ankommt, ob der Verkäufer die einschränkenden Ergänzungen vor oder nach Deinem Gebot der Beschreibung angefügt hat. Hat er es vor dem Gebot eingetragen, wird kein Vertrag zustande gekommen sein, denn er hat sein Angebot zurückgezogen. Ist die EIntragung erst nach dem Gebot erfolgt, wird der Verkäufer das Fahrzeug Zug-um-zug herausgeben müssen, denn er ist an sein Angebot gebunden.

  • Hallo zusammen, ich arbeite derzeit an einem wissenschaftlichen Projekt zum Thema "Rechtsschutz vor negativen Bewertungskommentaren", aus dem u.a. ein Buch entstehen wird. Es geht dabei, kurz gesagt, um die rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen den Missbrauch der Bewertungssysteme zu wehren. Um die rechtliche Seite abzurunden, soll eine empirische Erhebung eingebunden werden, bei der vor allem Verkäufer ihre Erfahrungen einbringen können. Deshalb möchte ich -mit freundlicher Genehmigung des Fore…

  • bobmobile.de

    DrKNickel - - Abo-Fallen

    Beitrag

    Das AG Düsseldorf (Urteil v. 2.8.2006, Az. 52 C 17756/05) meint sogar, dass ein Klingeltonvertrag mit einem minderjährigen Handynutzer ist in aller Regel nach §§ 107 ff. BGB generell unwirksam ist.

  • bobmobile.de

    DrKNickel - - Abo-Fallen

    Beitrag

    Ein Abonnementvertrag kann (im Minderjährigenrecht) immer nur so weit teilwirksam werden, als er erfüllt ist. Das gilt für Prepaid- und Postpaid. Für offene Rechnungsbeträge besteht keine vertragliche Anspruchsgrundlage, soweit die Eltern keine konkrete Einwilligung erteilt haben (vgl. OLG Hamburg, MMR 2003, 467 (469)). Am einfachsten wird es in solchen Fällen sein, eine neue Prepaid Karte mit neuer Rufnummer zu kaufen.

  • Zitat von M6xxl: „ Desweiteren darf man als Anwalt bzw. Kanzlei nur 50 Pronzent der Einnahmen von Abmahnungen verdienen, alles was darüber ist. ist verboten. “ Das halte ich aber für ein dickes Gerücht.

  • Ein Blick in's Gesetz erspart Geschwätz :-)Zitat: „§ 475 BGB Abweichende Vereinbarungen (1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. (...) “ Mit der Vorschrift sind p…