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  • Hallo allerseits, es gibt neue Nachrichten. In meiner Abwesenheit wurde das zurückgeschickte Paket angenommen. Der Deckel des Flakons ist beschädigt. Nun habe ich zuerst vom Käufer und dann von Ebay eine Nachricht erhalten. Hier die Mail des Käufers: "behalten sie einfach das geld&ware..sie scheinen es sehr nötig zu haben..dafür bitte nicht mehr aktiv bei ebay!" und dann habe ich später diese Nachricht von Ebay erhalten: Am 25. Feb. 2010 hat Ihr Käufer koenig-der-fischer gemeldet, dass er den Ar…

  • Vielen Dank fuer die Antworten. Die Veroeffentlichung der Bankdaten war ein Fluechtigkeitsfehler, da ich einfach die Nachricht kopiert habe. Ich bitte dies zu entschuldigen. Hier meine Antwort auf seine Nachricht: Sehr geehrter Herr ... , leider ist es sehr schade, dass Sie Ihrer Beweispflicht immer noch nicht nachgekommen sind. Eine Douglasverkaeuferin ist wohl nur schwer in der Lage eine chemische Analyse des Parfums hinsichtlich seiner Echtheit anzufertigen. Wie ich Ihnen bereits geschrieben …

  • Hallo, es gibt eine neue Nachricht vom Kaeufer. Hier ist die Mail: Sehr geehrter Herr ... Rückgabe ist eingeleitet..Produkt ist mangelhaft, das Produkt entspricht nicht dem derzeit über Douglas vertriebenen Produkt..auffällig ist der abweichende Duft/Geruch, also das Kernmerkmal des Artikels..dies wurde mir bestätigt durch die Douglas-Filialleiterin in Halle/Neustadt..Ursache ist unklar..weiter ist Flacon beschädigt. Bitte überweisen Sie 36€ an Kto. XXXXXXXXXXXX Blz. XXXXXXXXXXX bei Saalesparkas…

  • Ok danke, werde ich im Fall der Fälle so machen. Jetzt werde ich erst einmal die Antwort abwarten. Wenn es etwas neues gibt, melde ich mich. Vielen Dank David

  • Nochmals vielen Dank für deine schnellen Antworten. Das hat mit sehr geholfen. Ich habe dem Käufer jetzt folgende Nachricht geschrieben: Hallo, noch ein kurzer Nachtrag. Da Sie ja auf das BGB verwiesen haben, nehme ich an, dass Sie über profunde Kenntnisse in der Rechtssprechung verfügen. So stehen Sie in diesem Fall mit Ihrer Behauptung, das die Ware kein Original sei, in der Beweispflicht. Bitte begründen Sie also Ihre Behauptung. Gerne können Sie das Parfum beim Hersteller einschicken und um …

  • Hallo Engelchen-Mail, schon einmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Hier ist der Link zu der Auktion: cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…&ssPageName=STRK:MESOX:IT Ich habe absolut nichts zu verbergen. Sollte ich also erst einmal gar nichts machen oder wie Du beschrieben hast in nach dem spezifischen Problem fragen und auf das Einschicken beim Hersteller verweisen? Liebe Grüße David

  • Hallo, ich habe folgendes Problem: Vor einiger Zeit habe ich bei Douglas ein Parfum gekauft, es wenig benutzt und nun gebraucht auf Ebay verkauft. Ich habe den Auktionspreis inkl. Portekosten erhalten und die Ware verschickt. Heute bekam ich folgende Mail: 'kein original..rückgabe laut bgb...ware erhalten sie in den nächsten tagen zurück..rückvergütung des kaufpreises auf mein/ihnen bekanntes kto' Ich antwortete: Hallo, vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider muss ich Sie hinsichtlich Ihrer Falsch…