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  • Ich bin also dazu verpflichtet die Option Überweisung zu nehmen obwohl der Verkäufer vorher Paypal als Zahlungsoption angegeben hatte ?

  • Naja leider lässt sich die Sache ja nicht so einfach abhaken. Mal angenommen ich ersteigere mir jetzt Montag einen anderen PC und nach einer Woche kommt plötzlich der Verkäufer und besteht nun doch auf der Erfüllung des Vertrages. Dann bin ich in sofern in den Arsch gekniffen als ich den PC ja tatsächlich auch nehmen muss und somit plötzlich 2 PC`s bezahlen muss obwohl ich nur einen haben will. Ich muss also zunächst diese Sache rechtssicher zu einem Abschluss bringen bevor ich mich weiter umseh…

  • Hi, ich habe den Hersteller und das Modell mal kurz raus gesucht: PC-GAMING-VISCIDUS Kostet momentan 1444 € Aufgrund der verbauten Teile vermute ich das der PC nicht älter als 3 Monate sein kann. (Release des verbauten Prozessortyps Ende April) Der PC ist also als annähernd neuwertig zu betrachten. 1444 - 555 = 889 € Wenn ich jetzt 200€ gespart hätte dann wäre die Sache von mir aus längst erledigt. Aber das Ding is halt ein wirkliches Superschnäppchen

  • Hi, danke erstmal. der paypal name war lol@nicht.de..... das kam mir schon etwas spanisch vor. Name des Kontoinhabers und der Addresse stimmen überein. Ich habe keine RSV daher würde mich interesieren auf welche Kosten ich mich dort einstellen muss und wie die Erfolgsaussichten sind. Gibt es für soetwas Präzedenzfälle ?

  • Erstmal danke für die schnelle Antwort, der Link zur Auktion ist wcf.bbcode.ebayBBCode.text Der Verkäufer hat noch keinerlei Bewertungen, deswegen kam eine Überweisung für mich auch nicht in Frage. Wenn man sich den Preis für den PC ansieht wird schnell klar das ich gegenüber einem Neukauf locker 500 Euro spare. Ich würde natürlich nur sehr ungerne auf dieses Schnäppchen verzichten. Eine direkte Anfahrt auf Verdacht kommt wegen der Entfernung > 500 km nicht in Frage.

  • Hallo, ich habe mich gerade angemeldet und hoffe ich kann hier einen Rat finden. Der Fall gestaltet sich etwas komplizierter als der Topic vermuten lässt. Ich habe am letzten Freitag einen PC ersteigert zu einem wirklich sehr günstigen Preis. Der Verkäufer hatte in seiner Auktion sowohl PayPal als auch normale Banküberweisung als Zahlungsmöglichkeit angegeben. Allerdings normalen Versand ohne Versicherung. Direkt am Freitag habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich eine Abholung bevorzugen wür…