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  • Hallo. Vielen Dank an Norbert für den Hinweis. Habe gerade mit der Kriminalpolizei in Schwabach telefoniert und wurde mit dem dortigen Sachbearbeiter verbunden. Es handelt sich tatsächlich um Elektro-Uni und Herrn C.. Der ermittelnde Beamte hat mir mitgeteilt, dass man zur Erstattung der Anzeige lediglich die E-Mails von Elektro-Uni und eine kurze Beschreibung des Sachverhalts an ihn weiterleiten muss. Ich kann also nur jedem Geschädigten raten, das unbedingt zu tun, damit Herr C. aus der Unters…

  • Hallo, pepe, ich empfehle auch eine Anzeige. Die kostet nichts, und selbst wenn du mit dem gerichtlichen Mahnverfahren von Herrn C. kein Geld sieht, weil er pleite ist, kann man ihn zumindest strafrechtlich belangen. Dazu müsste man lediglich nachweisen, dass er mit den abgeschlossenen Kaufverträgen einen Betrug begangen hat, weil er entweder nicht vorhatte, die Ware zu liefern, oder dazu gar nicht in der Lage war. Angesichts der Vielzahl von Geschädigten, von denen man in diversen Foren liest, …

  • Hallo, Norbert, so wie es aussieht (eidesstattliche Versicherung etc.) kannst du dich glücklich schätzen, dass du wenigstens den Betrag der Hauptforderung bekommen hast. Ich habe gerade nachgelesen, was es mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf sich hat, bin aus dem Wikipedia-Artikel aber nicht so recht schlau geworden. Könntest du mir vielleicht per PN die Kontaktdaten des Gerichtsvollziehers schicken? Das wäre sehr nett. Was mich aber eigentlich wundert, ist, dass der Schuldner offen…

  • Das macht mir Mut, denn immerhin beweist es, dass es nicht nur eine Briefkastenfirma ist. Wie machst du das jetzt mit dem Gerichtsvollzieher? Der Titel bezieht sich ja auf die gesamte Summe. Kann man mit dem Gerichtsvollzieher in Kontakt treten und ihn nur die Nebenforderung (d. h. Gerichtskosten und sonstige) eintreiben lassen? -- Heinstein

  • Danke, ich werde auf jeden Fall am Ball bleiben. Wie gesagt ist mir die Rechtslage nicht ganz klar. Was passiert z. B., wenn der Schuldner zahlt, nachdem ich das Mahnverfahren bereits eröffnet habe? Er könnte ja sagen, dass es keine Hauptforderung mehr gibt, weil er überwiesen hat, bevor ich die Vollstreckung beantragt habe, und dass ich deswegen auf der Nebenforderung sitzenbleiben würde. Das möchte ich natürlich nicht, weil ich wegen solchen ********* keine 23 Euro Gerichtsgebühren bezahlen wi…

  • Vielleicht hoffen die, auf diese Weise nur den Kaufbetrag zurückerstatten zu müssen und sich vor den zusätzlichen Kosten, die durch das Mahnverfahren entstanden sind, drücken zu können? Macht jedenfalls keinen Sinn, weil sie durch den Verzicht auf Widerspruch quasi akzeptiert haben, dass der Betrag eingetrieben wird. Für mich war die Kommunikation mit "diesen Leuten" jedenfalls zu jenem Zeitpunkt abgeschlossen, als ich den Antrag für das Mahnverfahren in den Briefkasten geworfen habe. Jetzt bin …

  • Hallo. Ich bin auch ein von besagtem Unternehmen geprellter Kunde und habe mich ebenfalls für den Weg des Mahnverfahrens entschieden. Daher möchte ich Norberts gutem Beispiel folgen und über den aktuellen Stand berichten. Im Mai hatte ich bei "diesen Leuten" einen Artikel für ca. 100 Euro bestellt und den fälligen Betrag per Vorkasse bezahlt. Danach in rascher Abfolge diese E-Mails erhalten: "Zahlung erhalten", "Artikel derzeit nicht lieferbar", "Wareneingang wird in 6 Tagen erwartet" etc. Nach …