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  • HAha witzig @ Dieselfisch. Zu wem dann?

  • Ich bin der selben Meinung wie biguhu.Der Mangel Bestand schon beim Verkauf,also müsste er den Artikel zurück nehmen.Den Artikel vom Verkäufer Reparieren zu lassen halt ich gar nichts,der bringt es noch fertig und flickt das ding "irgendwie". Jetzt ist nur noch die frage,welche frist ich ihm setzen muss,eine woche? Oder länger? Und wie gehe ich gegen ihn vor? Über ebay,oder Polizei?

  • Hallo, erst mal zum obigem Thema,zu befürchten hast du wohl nichts,solange sich der Urheber nicht bei dir meldet. Mein Problem: Habe vor zwei Wochen eine Wasserpfeife,die ich verkaufen wollte,eingestellt.Wurde natürlich Prombt entfernt,mit der Begründung,das ich gegen einen ebay Grundsatz verstoßen hätte.Soweit so gut,es stimmt das man sie zum konsum von Drogen(Cannabis)benutzen könnte.Das Teil ist aber von einem sehr bekannten Glasbläser die mitlerweile gesammelt werden und die Pfeifen werden g…

  • Hallo, habe eine Jacke ersteigert und festgestellt,das eine Seitentasche aufgerissen ist.Habe dem Verkäufer geschrieben und ihm dies geschildert.Er meinte ein Schneider würde das für lau nähen.Nun ist es so der Schneider müsste eine neue Tasche einsetzen und dies würde 20 euro kosten.Der Verkäufer meinte noch er wäre mit der Hand reingefahren und hätte nichts gemerkt(unmöglich,hätte man merken müssen).Nun möchte ich die Jacke zurück geben,aber meint er müsste auf meine mails nicht mehr reagieren…