Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-2 von insgesamt 2.

  • Zitat von Stubentiger: „ja, du musst aufgrund des Widerrufrechts Artikel zurücknehmen bei Nichtgefallen, allerding musst du die Versandkosten nur erstatten bei Artikeln die mehr als 40 € gekostet haben. Zitat: „Zu beachten ist hierbei jedoch, dass diese 40- Euro Klausel in der Widerrufserklärung des Verkäufers enthalten sein muss. Ist sie dies nicht, muss auch im Falle des Widerrufs der Verkäufer die Versandkosten unabhängig vom Warenwert tragen, da dies gemäß § 357 Abs.2 BGB die Regel ist und d…

  • Als Kleine Gewerbe bei Ebay Handy Verkauft ca für 54 Euro. Kunde möchte zurück geben wegen nicht gefallen.Komische weisse andere Käufer finden tolles Handy Ich kann mir nicht leisten ständigt zurück zu nehmen. Mus ich volles betrag zurück zahlen+Rückporto? Von Ebay seite keine hilfe Ich soll mich bei Anwalt erkundigen Oder weiss Jemand Rat für mich? Danke Voraus