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  • Hallo Löschbert, was du schreibst stimmt ja insofern alles, wenn man die Argumentation des BGH als richtig erachtet. Aber genau da ist ja mein Ansatzpunkt. Der BGH geht von falschen Voraussetzungen aus. Er hat eben nicht wirklich alle Seiten von ebay einbezogen. Gesetzlich zulässige Gründe laut eBay sind eben wirklich nur die 3 Anfechtungsgründe wegen Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum und Eigenschaftsirrtum. Dies wird ja ersichtlich aus dem Rechtsportal, welches sich eindeutig auf §9 Abs 11 bezieh…

  • Ups

    chris1928 - - Urteilsdatenbank - Rechtsprechung - Gesetzgebung

    Beitrag

    Hmmm, die*alte_eule* verweist hier explizit auf diesen Thread, um hier weiter zu diskutieren... So long... /C

  • Hallo nochmal, auf der end_early Seite werden ja mehrere Möglichkeiten vorgegeben. 2.Zitat: „ Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht. “ Dies wird im Rechtsportal ja auch eindeutig aufgegriffen. Dies kann zB ein Erklärungirrtum sein. Was könnte ebay also mit 1. meinen?Zitat: „ Der Artikel ist verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar. “ Dies scheint nicht ganz so eindeutig zu sein, und doch gibt das…

  • Hallo zusammen, habe mich extra hier angemeldet, um über dieses Urteil zu diskutieren. In etlichen anderen Threads wird ja viel darüber geredet, hier ja leider nicht... Aber ich möchte die anderen Threads nicht kapern Für mich ist das ja ein krasses Fehlurteil, da jetzt auf Käuferseite keine Rechtssicherheit mehr besteht. Und warum das Ganze? Weil die das Internet und Hypertextlinks nicht verstehen! Wie ich darauf komme? Bitte weiterlesen Was mir als Laie an dem Urteil nicht schmeckt - vielleich…