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  • Oh, wie passend. Habe gerade danach gegoogelt Dankeschön!

  • Hmm. Naja ich verkaufe eh nur 1x im Monat etwas.. Wenns hoch kommt^^ Naja gerade bei Computerhardware ist es halt möglich, dass Fehler existieren, die beim Testen nicht auffallen. Außerdem hatte ich auch immer irgendwie schiss vor dieser Masche.. "ich schicke das gleiche Teil nur in Kaputt zurück und bekomme mein Geld wieder" Was sich nun mit dem Nagellack ja nun eigentlich eh erledigt hat^^ Könnte ich nun ändern, stimmt Deshalb habe ich lieber 5-10€ weniger Verkaufspreis in Kauf genommen, als b…

  • Wenn ich gerade mal Fachkräfte an der Angel habe .... Da ich fast nur ältere PC Ersatzteile und so etwas verkaufe habe als Ausschluss bisher meist geschrieben: Privatverkauf!Auch wenn ich das Produkt nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben habe, lässt es sich aufgrund seiner technischen Komplexheit nicht ausschließen, dass dennoch mir unbekannte Fehler vorhanden sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich hiermit meine gesetzliche Gewährleistungspflicht für über die aus meiner Beschreibun…

  • Alles klar, Danke trotzdem. Jedenfalls weiß ich nun, wie ich mich privat vor solchen Leuten schützen kann. Tolles Forum, nette Leute. Sollte man öfter mal vorbei gucken

  • Alles klar, dankeschön. Dann habe ich erstmal ein paar Vorkehrungen, die ich treffen kann. Die Artikelnummer lautet 170708243584 Der Verkäufer nennt sich a.cars Er hat auch 12 Tage für die Überweisung gebraucht und nun 10 Tage später konnte er das Gerät angeblich erst testen.

  • Wir haben in der Firma ein paar gebrauchte Dinge verkauft und hatten dabei dieses Problem. Wir nehmen das Gerät nun zurück und gut. Für die paar Euro machen wir da keinen Kopfstand, es ist nur ärgerlich, weil ja auch die Versandkosten erstattet werden müssen. Die Frage wie ich mich davor schützen kann, war eher für die private Nutzung. Wie kann ich (egal ob privat oder geschäftlich) denn nachweisen, dass das Gerät in einwandfreiem Zustand war? Danke schonmal für die schnellen Antworten MfG Chris…

  • Hm und wäre das in einem Streitfall zulässig, wenn ich meine ganzen Artikel markiert hätte? Dann muss ich wohl von jedem Nagellackfleck Fotos machen... Wer wäre denn in so einem Fall in der Nachweispflicht? Ich, dass es funktioniert hat, oder er, dass es auch wirklich defekt eingetroffen ist. Es kann ja auch beim Transport kaputt gegangen sein. MfG Christian

  • Hallo, ich habe vor kurzem einen DVB-S Receiver verkauft, mit welchem man auf dem PC das TV Programm genießen kann. (Vorausgesetzt es würde was Gutes laufen^^) Nun hat mich der Käufer kontaktiert, das Netzteil sei defekt und er möchte ein neues Netzteil oder sein Geld zurück haben. Und natürlich hat er direkt mit dem Anwalt gedroht, was meine persönliche Laune ja schonmal in den Keller bringt. Ich habe das Gerät aber vor dem Verpacken getestet und es hat einwandfrei funktioniert. Wegen 25€ werde…