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  • Nur um das mal klarzustellen, bei den Androhungen handelte es sich um einen Verkäufer der selbst keine Nachricht geschrieben hatte. Wenn ich als Verkäufer die Transaktion schnell beenden will schreibe ich wenigstens und gehe dann den sicheren Weg. Aber es war auch nicht direkt der Verkäufer, wie ich in einer späteren Nachricht gelesen habe. Da hieß es dann es wäre der Vater gewesen, dem "der sack gleich fast geplatzt wär" und der "unter vier augen mit mir sprechen wollte" damit ich es verstehe u…

  • Wie gesagt beim privaten kamen massive Drohungen, beim gewerblichen Verkäufer wurde meine Mail ignoriert und das Geld zurück erstattet. Das heißt querstellen müssen sie sich nicht mehr, das ist schon passiert Es geht aber nur um Preise von jeweils ca. 100€, waren halt günstige Einkäufe die mir nach Generalüberholung und Weiterverkauf schon einen ganz guten Gewinn gebracht hätten, aber ich finde den Aufwand dafür auch zu hoch. Aber danke für die Bestätigung, wollte in erster Linie wissen ob ich r…

  • Ich habe in letzter Zeit zwei Fälle gehabt die fast gleich sind. Ich habe Artikel auf Ebay gekauft und habe nicht sofort bezahlt. Es wurde kein Fall bei Ebay gemeldet und auch keine Frist gesetzt. Dennoch haben die Verkäufer (einmal gewerblich/einmal privat) die Artikel bei Ebay wiedereingestellt und auch verkauft. In Fall 1 (privat) habe ich darauf aufmerksam gemacht dass der Kaufvertrag noch besteht und habe danach einen Anruf bekommen in dem mir mehr als deutlich mit körperlicher Gewalt gedro…

  • Der Account wurde privat genutzt und für das Gewerbe eigentlich ein neuer angemeldet. Nachdem ich aber schlechte Erfahrungen mit dem neuen Zahlungssystem gemacht habe, habe ich mich entschieden den Privataccount zu nutzen und umzustellen. Was im Endeffekt nicht viel gebracht hat da kurz danach bekannt gegeben wurde, dass bald alle das neue Verfahren nutzen müssen Die Texte werden alle in die Tonne gekloppt, ich lasse mir auf jeden Fall neue erstellen und nutze einen Service mit Abmahnschutz, ans…

  • Das war die kostenfreie Ersteinschätzung der IT-Recht Kanzlei München. Beauftragt habe ich bislang noch niemanden weil ich das Wochenende noch nutzen wollte um mich zu informieren.

  • Heute hat mich auch eine derartige Abmahnung erreicht. Da ich gerade erst mit dem Ebay Verkauf angefangen habe und es die erste Abmahnung ist mit der ich zutun habe, wäre es nett jemand mir Tips geben könnte wie ich konkret am besten damit umgehen soll. Laut Ersteinschätzung eines Anwalts soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben und ca. die Hälfte der geforderten Summe zahlen. Wäre das wirklich der richtige Weg?