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  • Zitat von geiz_ist_ungeil: „Du hast zwischenzeitlich hoffentlich die dir angeratene Anzeige gegen "unbekannt" mitsamt Zeugennennung gemacht. Hast du noch nicht? Sorry, an die Hand nehme zumindest ich dich nicht. Ich schubbse nur ältere Damen und Schulkinder über die Strasse ......“ Nein, die Anzeige habe ich noch nicht gestellt, da ich der Verkäuferin per Einschreiben eine Frist bis zum 06.03.13 gestellt habe, die geforderten Unterlagen vorzulegen. Liebe Grüße Anja

  • Ich habe heute wieder eine Mail der Verkäuferin bekommen: "ich werde mir we die mühe machen die scheine zu fotografieren und ihnen zu mailen möcht danach nicht mehr von ihnen hören mfg" Morgen läuft die Frist ab. Soll ich ihr noch bis zum Wochenende Zeit geben, oder direkt am Donnerstag Anzeige erstatten? Liebe Grüße Anja

  • Also zuerst muss ich hier jetzt einmal ein riesen Kompliment aussprechen! Es ist echt beeindruckend wie schnell und vor allem wie kompetent man hier Hilfe bekommt! Vielen Dank an alle Poster! Noch einmal zu meiner Frage, wen ich als Zeuge nennen soll? Das ebay Konto gehört dem Mann der Verkäuferin, bei der Überweisung habe ich aber ihren Namen angegeben. Soll ich den Mann komplett rauslassen? Oder ist er als Kontoinhaber verantwortlich? Liebe Grüße Anja

  • Das ebay Konto scheint dem Mann der Verkäuferin zu gehören, das Geld ging aber an sie. Das Einschreiben habe ich an ihn geschickt, da seine Kontaktdaten auch bei ebay hinterlegt sind. Wen soll ich denn bei der Anzeige als Zeuge angeben? Von der Tochter habe ich leider keine Kontaktinformationen... Liebe Grüße Anja

  • Zitat von riverside: „@anjaw hast du nun anzeige gegen unbekannt erstattet und die tante nun als zeugin benannt in dieser taschen-geschichte?“ Ich habe noch keine Anzeige gegen Sie erstattet, habe ihr ja in einem Einschreiben eine Frist bis zum 06.03.2013 gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist werde ich die Anzeige gegen Unbekannt stellen. Gibt es etwas das ich hier beachten muss? Welche Unterlagen muss ich bei der Polizei vorlegen? Die Verkäuferin hat mir ja angedroht, mich wegen Verleumdung anzuzei…

  • Zitat von *alte_eule*: „Anja, deine bei eBay hinterlegte Mailaddy ist korrekt und aktuell?“ Ja, ist der Fall. Ich habe ihr auch mehrmals meine korrekte Mail-Adresse über das ebay-Nachrichtensystem zukommen lassen. Also soll ich gar nicht auf diese Nachricht reagieren und direkt nach Ablauf der Frist eine Betrugsanzeige stellen? Liebe Grüße Anja

  • Ich habe der Verkäuferin wie hier empfohlen wurde ein Einschreiben gesendet (bitte um Zusendung der Kopien oder Rückerstattung des kompletten Kaufbetrags, Frist gesetzt, Androhung einer Betrugsanzeige wenn Frist nicht eingehalten wird) Jetzt kam über ebay folgende Nachricht der Verkäuferin: "ich glaube ihnen geht es nicht ganz gut mit ihren drohungen erreichen sie garnichts hätten sie mir ihre korrekte email geschickt hätten sie die unterlagen schon längst ebay hat mir recht gegeben der artikel …

  • Zitat von iiiihhBääähh: „P.S.: gehe ich richtig in der Annahme dass sich die VK auch dieses Wochendende nicht gemeldet hat u. sich weiterhin tot stellt?“ Ja, richtig. Letzte Nachricht war vom 23.01.

  • Zitat von iiiihhBääähh: „Sollte das für die VK nicht Anlass genug sein Dir das Geld rückzuerstatten, würde ich darüberhinaus ernsthaft zivilrechtl. Schritte in Erwägung erziehen (Rechtsanwalt).“ Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, würde sich ein Anwalt überhaupt lohnen? Nicht dass ich am Ende nicht nur die 180€ verloren habe, sondern zusätzlich noch die Anwaltskosten bezahlen muss... Liebe Grüße Anja

  • Ich habe die Verkäuferin jetzt nochmal an ihre private E-Mail Adresse (stand doch in einer der automatischen Mails nach Auktionsende) angeschrieben, sie soll mir doch bitte umgehend eine Kopie des Nachforschungsauftrags, des Antwortschreiben von DHL, sowie des DHL-Belegs von der Aufgabe des Päckchens zusenden. Bisher noch keine Antwort... Ich warte jetzt noch das Wochenende ab und werde sie dann Anfang nächste Woche per Post anschreiben. Könnt ihr mir helfen, was in dieses Schreiben genau rein m…

  • Die Mail nach Auktionsende habe ich noch, allerdings steht da auch keine E-Mail Adresse drin... Hier nochmal die Chronologie der Ereignisse: - Auktionsende: 9. Dezember - Bezahlt am gleichen Tag per Online-Überweisung - am 12. Dezember hat mir die Verkäuferin eine Mail geschrieben, dass sie das Geld erhalten hat und die Tasche am Freitag (also am 14. Dezember) verschickt wird. - am 20. Dezember habe ich sie angeschrieben, dass ich die Tasche noch nicht erhalten habe -> keine Antwort - am 22. Dez…

  • iiiihhBääähh, danke für den Link. Jetzt habe ich wenigstens die Postanschrift, eine E-Mail Adresse ist aber leider nicht hinterlegt... Auf die Eröffnung des Falls hat die Verkäuferin insofern reagiert, dass sie mitgeteilt hat, sie hätte den Artikel unter Zeugen verschickt und sie würde den gewünschten Nachforschungsauftrag stellen. Das war am 6. Januar. Am 10. Januar hat sie dann nochmal geschrieben, dass sie den Nachforschungsantrag bei der Post gestellt hat. Liebe Grüße Anja

  • Den "nicht erhaltenen Artikel" habe ich schon Anfang Januar gemeldet, da die Verkäuferin nicht auf meine Mails reagiert hat. Daraufhin hat sie dann nach mehrfachem Bitten den Nachforschungsauftrag gestellt. Letzte Woche kam dann die Mail, dass der Nachforschungsauftrag negativ war. Auf Nachfrage hat sie mir dann zugesichert die Dokumente am Wochenende per Mail zu schicken, was sie bisher nicht getan hat. Ich habe auch seither keine Antwort mehr von ihr erhalten. Leider habe ich von der Verkäufer…

  • Die Kopie des Nachforschungsauftrag und des Anwortschreibens der Post habe ich immer noch nicht erhalten. So langsam bin ich mir nicht mehr sicher, ob die Verkäuferin den Artikel wirklich versendet hat. Theoretisch muss sie ja beweisen, dass sie das Päckchen bei der Post abgegeben hat, oder? Reicht es denn aus wenn sie sagt, sie hat das Päckchen mit ihrer Tochter zur Post gebracht? Oder muss sie einen Beleg vorzeigen können? Kann sie theoretisch einen Nachforschungsauftrag stellen,auch wenn sie …

  • Zuerst einmal vielen Dank für die vielen Antworten! Sehe ich das richtig, dass es keine Chance gibt mein Geld wieder zu bekommen? Auch nicht von DHL? Ich meine man bezahlt ja schließlich Geld dafür, dass sie eine Sendung befördern, da sollte man doch eigentlich auch erwarten können dass das Päckchen ankommt... Hat DHL keinerlei Verpflichtungen, ein unversichertes Päckchen auszuliefern? Liebe Grüße Anja

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten. Die Artikelnummer lautet 181038229610 Die Kopie des Nachforschungsauftrags habe ich mehrmals bei der Verkäuferin angefordert, sie hat mir jetzt zugesagt am Wochenende eine Kopie per E-Mail zu senden. Im Nachhinein ist mir klar, dass ein unversicherter Versand sehr riskant war. Dem Risiko war ich mir jedoch damals nicht bewusst, zumal die Verkäuferin auch nur diese eine Versandoption angeboten hat. Das Thema Nachbarschaft kann ich definitiv ausschließen.

  • Hallo zusammen, ich habe Anfang Dezember bei ebay eine Handtasche im Wert von ca. 180€ ersteigert. Als Versandart war Standardversand für 4,10€ angegeben. Leider kam die Ware nie bei mir an. Auf Nachfrage gab die Verkäuferin an, das Päckchen bei DHL aufgegeben zu haben, ihre Tochter könne das bezeugen. Einen Trackingcode gab es leider nicht, da es sich um ein Päckchen handelt. Nach Weihnachten habe ich die Verkäuferin gebeten einen Nachforschungsauftrag zu stellen, was sie dann auch Anfang Janua…