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Das heißt, obwohl du als Firma bestellt hast und nicht gezahlt hast, lediglich widerrufen, ist nix passiert, außer, dass du eine kostenlose DVD bekommen hast?
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Zitat von grumpycroc: „@MeinHundheißtReinsch und auch sonst alle Freiberufler und Gewerbetreibene Da ich in einer ähnlichen Situation mit diesem "Zauberverein" war wird euch folgendes Urteil sehr hilfreich sein Amtsgericht (AG) Hamburg-Wandsbek Az.: 716A C 11/08, Urteil vom 13.06.08 -bitte nachgoogeln- Wichtig hierbei sind folgende zwei Dinge: 1. Entscheidend für die Verbrauchereigenschaft iSd. § 13 BGB ist ausschließlich für welchen Zweck der Käufer den Kaufgegenstand erwirbt. 2. Es ist daher u…
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Hmm, klingt plausibel. Werde morgen ein Schreiben hier reinstellen, damit iht nochmal drüberpflügt. Wäre super. Ich neige mich in solchen Dingen gerne zu verheddern.
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Ein nicht angenommenes Einschreiben mir Rückschein geht zum Absender zurück und gilt gemeinhin als nicht zugestellt
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Zitat von Heiner.Hemken: „Schlechtestensfalls könntest Du es ja darauf ankommen lassen. Man könnte aber natürlich auch damit argumentieren, dass Du ohne Vertretungsvollmacht gehandelt hast. Hieraus ergibt sich dann, wenn sowohl der GbR Partner als auch Deine Frau diesen Vertragsschluss nachträglich nicht genehmigen ein Anspruch auf Erfüllung des Vertrages gegen Dich (§179 Abs. 1 BGB). Und da Du ja nunmal eine Privatperson bist, gilt für Dich dann das Widerrufsrecht.“ Das ist eine prima Idee, wei…
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Da steht der Name meiner Frau (anderer Name als ich!), meine Email-Adresse und der (nicht ganz exakte) Name der GbR,die zu 50% meiner Frau gehört. Ich habe rein rechtlich nichts damit zu tun, bin nur der "Depp der alles machen muss, was sonst keiner macht", weil meine Frau zu viel Arbeit hat. Edit: Der Geschäftspartner meiner Frau wird die Verantwortung für die Shopauswahl auf uns schieben, und meine Frau kann wohl kaum behaupten, da hat ein Spassvogel bestellt und sie wisse von nichts. Letztlic…
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Na ja, ich habe als Zahlart "Vorkasse" ausgewählt. Keine Kontodaten oder Ähnliches hinterlegt. Eigentlich könnte da ja jeder für einen "Freund" mal eben was bestellen...
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Zitat von Heiner.Hemken: „von »MeinHundheißtReinsch« ... Könnte ich damit irgendwie auf Nachnahme wandeln? Ist zwar fraglich, was ich dann bekomme, aber immerhin bekomme ich was. ... Welchen Sinn soll das machen?“ Zum Einen erhoffe ich mir eine schnellere Lieferung, die für mich wichtig ist. Zum Anderen erhalte ich einen Warenkarton, bevor ich zahle, und kann das Annehmen und Öffnen unter Zeugen arrangieren. Natürlich wäre mir die "Stillhaltetaktik" die Liebste, wenn ich nicht befürchten müsste,…
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Danke für die Hilfe. Bin seit heute Morgen wie gelähmt wegen meiner unsäglichen Dummheit. "Dass mir sowas passiert", hätte ich nicht gedacht. Sig: Der Hund, der Reinsch heist
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wegen nochmal: hatte deine Antwort zu spät gesehen. Ja, Nachnahme wird mit Lieferung binnen 24 Stunden auf der Seite beworben. In den AGBs steht aber dann was von bis zu 21 Tagen. Viele User haben geschrieben, dass das Paket durchaus aus Pappe war. Ich weiß leider nicht, wie ich die Versandart ändern soll. Auf der Seite geht dies nicht. Kundenservice - frag nicht nach Blütenstaub. Also so wie vorgeschlagen mit Begründung: Unsicherheitseinrede auf Nachnahme bestehen, mit Frist, per Einschreiben z…
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Zitat von *alte_eule*: „Wiederrufsrecht kannst du jedenfalls knicken. An deiner Stelle würde ich es mit der Unsicherheitseinrede versuchen. Das Eis ist zwar dünn, weil auch vorher schon verfügbar, aber du bist erst gerade auf die ganzen Negativeinträge im Netz gestoßen. Du bist durchaus bereit, deinerseits den Vertrag durch Abnahme zu erfüllen, allerdings benötigst du die Ware auf jeden Fall bis zum... (14 Tage mit Datum). Du räumst ihnen die Möglichkeit ein, binnen dieser Frist zu liefern und d…
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Hatte ich auch schon mal überlegt, weiß aber nicht, wie da vorzugehen ist. Soll ich bei diesem Zug-um-Zug da auf Unsicherheitseinrede verweisen? Wie stellt man denen etwas zu? Habe gelesen, Mails kommen nicht an, und Einschreiben wird nicht angenommen. Ist übrigens win..-noch-billiger, ein Ableger von swnb. Bin schon vom Lesen ganz durcheinander bei dem seinen Shops. In den AGBs steht: 2.2.2 Bestellungen ueber eigene Domains Die Angebote auf eigenen Domains der BCecommerce UG (haftungsbeschraenk…
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Hallo, stehe vor einer schweren Entscheidung: Habe, in einem Anflug von geistiger Umnachtung geppart mit Geiz-ist-geil, bei softwarenochbilliger, 10 Lizenzen Windows bestellt. Zahlung per Vorkasse, aber noch nicht bezahlt! Nun habe ich einiges über den Shop gelesen (zu spät?), kaum Gutes, und stehe vor der Wahl: 1. Bezahlen und abschreiben, sollte doch Ware kommen, dann sicher viel zu spät für mich. 2. Nicht zahlen. Als Freiberufler ist jeder Widerspruch ausgeschlossen, d.h. die befänden sich so…