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  • ok, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beissen und drei Kreuze gen Himmel schicken. Nochmal Danke an Alle!

  • ok, es scheint ja als bleibt mir nichts anderes übrig. Wenn er sich dann aber auf den Kauf beruft, habe ich Pech gehabt, dann gibt es definitiv kein zürück mehr oder? Dann habe ich ja einen nichtigen Grund angegeben und muss liefern?!

  • Zitat von *alte_eule*: „Einen Klick weiter: pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html Lesen sollte man schon. Und da da immer noch steht: Zitat: „Die Anfechtung muss dabei unverzüglich gegenüber dem Höchstbietenden erklärt werden. Geben Sie hierbei den Grund für die vorzeitige Beendigung an. Bewahren Sie die gesamte E-Mail-Korrespondenz über Ihre Anfechtung gut auf, um im Streitfall die Anfechtung beweisen zu können. “ solltest du zusehen, dass du diesbezüglich nicht auch noch in Verzug gerät…

  • ja, das habe ich auch glesen und unter berechtigter Grund steht, "wenn der Artikel aus anderem Grund nicht mehr zum Verkauf steht" das es dort dann nur sehr enge Grenzen gibt, was dieser Grund ist, ist mir jetzt auch klar. Ich finde es bei ebay mehr als fragwürdig dargestellt, vorallem mit dieser 12-Stunden-Regel. möglichkeit a) an höchtbietenden verkaufen, möglichkeit b) Gebote streichen und beenden. unter 12-Stunden gibt es diese auswahl nicht mehr und deshalb bin ich davon ausgegangen, das ic…

  • ja, mir sind die Rechtsfolgen jetzt leider auch klar. Trotzallem bleibe ich dabei, das wenn das Angebot in dieser Höhe abgebrochen wurde, kein Mensch davon ausgehen kann, das ich den Artikel zu diesem Preis verkaufen wollte. Recht hin oder her, warum sollte ich bei sagen wir 2,50 Gebot für einen 1000€ Artikel sagen "super, reicht mir, dann breche ich mal ab und verkaufe für 2,50€." ? Das macht keiner, und das weiss auch jeder. Sich dann aber auf Recht und Gesetz zu berufen ist meiner Meinung nac…

  • ok, aber ich bin tatsächlich kein gewerbsmäßiger Verkäufer und an der Geschichte ist auch nichts erfunden. (natürlich der Onkel, aber ich versuche ja nur eine Begründung für den Abbruch zu finden) Absolut beschissen, das man nur weil man den Artikelnamen ändern will, sich so damit beschäftigen muss. Mein Gott, es ist doch kenem was passiert und ich hatte auch nicht vor irgendwen zu bescheissen. Ebenfalls kann kein mit ein bischen Verstand gesegneter Mensch (gibt ja auch welche bei denen das offe…

  • Zitat von biguhu: „Zitat von *alte_eule*: „Zitat von DKalenz: „Gefressen geht aber nicht, da ich ihn auch bisher nur vorbestellt habe.“ Uhu, passt schon.“ Ok, der Onkel ist eine fiktive Geschichte, das habe ich jetzt auch verstanden. Die Frage bleibt aber dann weiterhin bestehen: Wieso widerruft man nicht den Vertrag, sondern stellt die noch nicht angekommene Ware bei ebay ein? Ich spekuliere mal, solange wir keine Antwort des TE dafür erhalten: Weil man sich einen Gewinn erhofft? Einkauf zum Zw…

  • Zitat von biguhu: „Völlig unklar ist an deiner Schilderung folgendes: Wenn ich einen Artikel bestelle, den ich dann nicht haben möchte, dann wäre die logische Konsequenz zu widerrufen. Keinesfalls würde ich auf die Idee kommen, den Neffen zu beauftragen, die noch nicht angekommen Ware wieder bei eBay zu verkaufen. Irgend etwas stimmt da nicht.“ natürlich habe ich gehofft daran etwas zu verdienen. Ich hatte ein bischen Glück, den Artikel günstiger zu bekommen.

  • tja, wie schon geschrieben bin ich dank "12-Stunden-Regel" davon ausgegangen, das der Abbruch kein Problem ist. Ich kenne zwar auch das Problem, das viele ebay-Verkäufer ihre Angebote beenden um an ebay vorbei zu verkaufen, aber das habe ich nicht beabsichtigt. Ich bin privater Verkäufer und schon oft gefragt worden, ob ich nicht beenden will und an ebay vorbei verkaufen möchte und noch nicht ein mal auf so ein "Angebot" eingegangen und hatte es auch nie vor. Ich sehe mich schon als seriösen Ver…

  • ganz ehrlich, die Lieferung ist nicht das Problem und wäre auch keins geworden. Soviel dazu. Ich bin nicht so blauäugig und biete etwas bei ebay an wovon ich nicht weiss das ich es auch nachher und zwar auch unverzüglich Liefern kann. Auch das Thema Lieferverzögerung beim Vorlieferanten wurde von mir berücksichtigt. Also das ist alles kein Problem. Das Problem ist wirklich nur, dass ich zwecks besserer Auffindbarkeit den Artikelamen ändern wollte. Mir war zwar klar, dass ich etwas zur Beschreibu…

  • danke, und zumindest der Appel mit i konnte mir ein Lächeln aufs Gesicht zaubern naja, mit dem Link rausgeben hab ich so meine Probleme, ich will ja keine schlafenden Hunde wecken. Vielleicht bin ich auch momentan nur ein bischen paranoid

  • danke erstmal, naja, ich hätte ja auch lieber nur den Text bearbeitet oder etwas hinzugefügt, aber den Artikelnamen (da sollte das Kürzel noch hin) kann man ja nicht mehr ändern. Ich habe mir aber gerade mal den Höchstbietenden angesehen, vom Bewertungsprofil würde ich diesen jetzt mal auf den ersten Blick als normal einstufen. Den Artikel habe ich jedoch bis heute nicht wieder eingestellt. Gefressen geht aber nicht, da ich ihn auch bisher nur vorbestellt habe.

  • falls es sich tatsächlich um einen solchen Fall handelt.

  • nein, ich wollte jetzt erstmal nicht schreiben um was es geht, da ich nicht weiss ob dieser jemand hier mitliest..

  • Hallo, ich hoffe ihr könnt mir ein paar nützliche Tipps geben. Leider bin ich jetzt anscheinend auch in die Abbruch-Falle getappt. Was bisher passiert ist: Artikel für 1€ eingestellt, Laufzeit 1 Tag. Nach 4 Stunden beim Nachsehen ob sich schon was getan hat gemerkt, dass im Artikelnamen ein Kürzel fehlt damit Käufer den Artikel besser finden können. Da es schon spät war habe ich gedacht, guck doch mal ab du die Auktion abbrechen kannst, dannn stellst du den Artikel am nächsten Tag wieder neu ein…