eBay-Verkäufer bestsalerever - keine Ware

    • Das werden die anderen Geschädigten genausowenig wissen wie Du. Von selbst wird wahrscheinlich keiner der Geschädigten jemals wieder etwas von der Sache hören. Selbst wenn ein Täter gefasst und vor Gericht gestellt wird, werden die Geschädigten darüber nicht automatisch benachrichtigt. Die Geschädigten erhalten nur in folgenden Fällen eine Nachricht von den Ermittlungsbehörden:

      1.) Die Ermittlungen haben sich festgefahren. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden oder der Täter ist zwar bekannt, aber sein Aufenthaltsort nicht. In diesen Fällen wird der Staatsanwalt die Ermittlungen irgendwann vorläufig einstellen und dies den Geschädigten mittels eines Formblattes mit Textbaustein mitteilen.

      2.) Der Täter ( bzw Tatverdächtige) wurde gefasst und der Anzeigenerstatter als Zeuge zur Verhandlung geladen. Das ist im vorliegenden Fall allerdings recht unwahrscheinlich. Selbst wenn nur jeder vierte Geschädigte überhaupt zu Polizei gegangen ist, wird der Staatsanwalt trotzdem nicht hunderte von Zeugen laden, die alle dasselbe aussagen, was bereits in ihrer Anzeige steht. Vermutlich wird das Verfahren, wenn es denn jemals eins gibt, völlig ohne Geschädigte als anwesende Zeugen auskommen / ablaufen und ebenso vermutlich würden die Geschädigten davon also nie etwas erfahren.

      3.) Es wurde Geld auf dem Bankkonto sichergestellt. Dann wird der Staatsanwalt irgendwann ein Formblatt mit Textbaustein an alle Anzeigenerstatter versenden, daß das beschlagnahmte Geld in Höhe von xxx freigegeben wurde und die Geschädigten ihre Ansprüche gegen den Kontoinhaber bei der Staatsanwaltschaft geltend machen können in Form von rechtsgültigen Vollstreckungsbescheiden. Das wird aber, wenn überhaupt noch Geld auf dem Konto beschlagnahmt werden konnte, erst frühestens nach ca 12 - 18 Monaten geschehen.

      Informationen zum tatsächlichen Stand der Ermittlungen bekommen die Geschädigten selbst also nicht. Die erhält nur ein vom Geschädigten beauftragter Anwalt, der kann jederzeit Akteneinsicht nehmen.
    • Das muss dann aber schon ein sehr mitteilungsfreudiger Staatsanwalt sein...
      Manchmal hat man auch Erfolg auf der eigenen Wache, besonders wenn das ne kleine Wache in ländlicher Gegend ist. Dann ist der ursprünglich aufnehmende Beamte manchmal etwas persönlicher und vielleicht auch selbst neugierig.

      Was ich jedoch eigentlich hauptsächlich sagen wollte, ist, daß von selbst keine Ermittlungsergebnisse an den Anzeigenerstatter verteilt werden.
      Die Geschädigten erwarten oft, daß die Polizei ihnen jedesmal schreibt, wenn die etwas herausgefunden haben, also sich von selbst melden, wenn sie die Daten des Kontoinhabers haben oder eine neue Anschrift des verschwundenen Verkäufers etc. Vor allem gehen fast alle Anzeigenerstatter aber regelmäßig davon aus, daß sie automatisch benachrichtigt werden, wenn es tatsächlich zu einer Anklage bzw einem Gerichtsverfahren gegen irgendwen kommt. Und das ist halt in aller Regel nicht der Fall, von selbst melden sich die Staatsorgane eigentlich ausschließlich in den oben genannten Fällen...
    • Da will ich Dir auch gar nicht widersprechen.
      Sollte nur ein Tipp für Leute sein, die keinen eigenen Anwalt bezahlen (können/wollen)
      Ich weiß selbst genau, warum ich es so bedauere, dass auch hier immer mehr kleine Polizeidienstellen aufgelöst und zu immer größeren zentralen und anonymeren Einrichtungen zusammen gezogen werden :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()