Hudor schrieb:
*alte_eule* schrieb:
Meldet Herr Thietke erst einmal Privatinsolvenz an laufen die Fristen für sein Wohlverhalten bzgl. der Rückzahlungen. Die kann er m.E. in dem Zeitraum aber niemals kpl. leisten.
Danach sehen die Gläubiger in die Röhre, sofern er sich das Geld nicht durch verurteile strafbare Handlung erschlichen hat.
Dies sollte man auch nicht vergessen wenn man als Geschädigter den Schritt der Anzeige immer noch nicht gegangen ist.
Als jemand der diesen Schritt noch nicht gegangen ist, frage ich mich aber ob da jetzt schon "Gefahr in Verzug" ist? Aktuell bin ich nämlich nicht daheim, wo meine ganzen Aufzeichnungen, Gerichtsbriefe, ect. sind. Ich würde das so verstehen, dass solange noch kein Insolvenzverfahren eröffnet ist auch noch Zeit für eine Strafanzeige wäre.
Um ehrlich zu sein habe ich das Geld schon abgeschrieben, werde aber im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten trotzdem um jeden Euro kämpfen.
Trolle werden ignoriert.