Beim zuständigen Amts-bzw. Strafgericht im Wohnort des Angeklagten wird normalerweise 1-2 Wochen vor Termin verkündet für wann die Verhandlung anberaumt wurde. Und sicherlich wird es auch Zeugenladungen geben, diese werden ebenfalls schriftlich benachrichtig an dem besagten Tag anwesend zu sein um ihre Aussage zu wiederholen.
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