pewebe schrieb:
Dein Fall ist der jüngste
in der seit Februar anhaltenden Serie. Thietke macht munter weiter und erhöht damit die
Zahl der Geschädigten. Die an ihn überwiesene Summe liegt weit über 20.000 €.
Zurückgezahlt hat er maximal knapp über 4.000 €.
Reißerisch ist doch hier einzig und allein das Verhalten dieses Pseudohändlers! Da wundert es mich eher, dass hier so sachlich abgewogen wird, und auch noch aus Mitleid eine Anzeige verzögert wird. Dabei hilft das dem Einsehen dieses Menschen offensichtlich nicht, denn nach wie vor lebt der offensichtlich auf Kosten der "Käufer".
Nachsatz: Wer hier in seiner Freizeit versucht hilfreichen Verbraucherschutz zu betreiben ist mitnichten "völlig unbeteiligt"
und was da so abläuft scheint mir, selbst wenn es kein Betrug (auch versuchter wäre strafbar) sein sollte, so doch möglicherweise eine ebenfalls strafbare Insolvenzverschleppung zu sein:
Als Insolvenzverschleppung (früher Konkursverschleppung) wird die Nichtantragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet.
Ist der Schuldner eine juristische Person, ist die Insolvenzverschleppung in Deutschland eine Straftat, geregelt in § 15a Abs. 4 InsO. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch die Fahrlässigkeit ist strafbar (§ 15a Abs. 5 InsO).
de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverschleppung
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
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