Mal rein theoretisch gesprochen, davon ausgehend dass kein gewerbliches Verhalten vorliegt (was ja bezweifelt werden kann): Er müsste doch bei einem Privatverkauf gar keinen Storno-Option anbieten. Bei mir stand zwar auch ne Widerruf-Klausel im Kaufvertrag (14 Tage ab Lieferung), aber wenn eine Lieferzeit von 21 Tagen vereinbart und der Vertrag unterschrieben rechtskräftig ist kann doch ein Privatverkäufer darauf bestehen, dass der Käufer auch a) die Lieferzeit abwarten muss und b) die Ware (das Macbook) dann auch abnimmt.
@F33J4Y
Scheinbar kam dein Widerruf ja kurz nach der Überweisung. Wurde der denn grundsätzlich angezweifelt / angefochten?
@F33J4Y
Scheinbar kam dein Widerruf ja kurz nach der Überweisung. Wurde der denn grundsätzlich angezweifelt / angefochten?
Trolle werden ignoriert.
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