Möglicher Betrug - Misstrauisch bei billigem Macbook - Frank Thietke

    • Mal rein theoretisch gesprochen, davon ausgehend dass kein gewerbliches Verhalten vorliegt (was ja bezweifelt werden kann): Er müsste doch bei einem Privatverkauf gar keinen Storno-Option anbieten. Bei mir stand zwar auch ne Widerruf-Klausel im Kaufvertrag (14 Tage ab Lieferung), aber wenn eine Lieferzeit von 21 Tagen vereinbart und der Vertrag unterschrieben rechtskräftig ist kann doch ein Privatverkäufer darauf bestehen, dass der Käufer auch a) die Lieferzeit abwarten muss und b) die Ware (das Macbook) dann auch abnimmt.

      @F33J4Y
      Scheinbar kam dein Widerruf ja kurz nach der Überweisung. Wurde der denn grundsätzlich angezweifelt / angefochten?
      Trolle werden ignoriert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von eumas ()

    • eumas schrieb:

      Mal rein theoretisch gesprochen, davon ausgehend dass kein gewerbliches Verhalten vorliegt (was ja bezweifelt werden kann): Er müsste doch bei einem Privatverkauf gar keinen Storno-Option anbieten. Bei mir stand zwar auch ne Widerruf-Klausel im Kaufvertrag (14 Tage ab Lieferung), aber wenn eine Lieferzeit von 21 Tagen vereinbart und der Vertrag unterschrieben rechtskräftig ist kann doch ein Privatverkäufer darauf bestehen, dass der Käufer auch a) die Lieferzeit abwarten muss und b) die Ware (das Macbook) dann auch abnimmt.

      Diese Frage verstehe ich nicht, denn sie geht von Voraussetzungen aus, die nicht den Tatsachen entsprechen. Herr Thietke handelt ohne jeden Zweifel gewerblich. Er kauft immer wieder Neuwaren an, um sie mit Gewinn zu verkaufen bzw. er fungiert als Zwischenhändler. Ein privates Handeln kommt da auch nicht theoretisch in Betracht. Setzt ein privater Verkäufer eine Widerrufsklausel in den Vertrag, dann gelten die Vertragsbedingungen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • eumas schrieb:

      Mal rein theoretisch gesprochen, davon ausgehend dass kein gewerbliches Verhalten vorliegt (was ja bezweifelt werden kann): Er müsste doch bei einem Privatverkauf gar keinen Storno-Option anbieten. Bei mir stand zwar auch ne Widerruf-Klausel im Kaufvertrag (14 Tage ab Lieferung), aber wenn eine Lieferzeit von 21 Tagen vereinbart und der Vertrag unterschrieben rechtskräftig ist kann doch ein Privatverkäufer darauf bestehen, dass der Käufer auch a) die Lieferzeit abwarten muss und b) die Ware (das Macbook) dann auch abnimmt.

      Uhu hat natürlich Recht hat - TH ist kein Privatverkäufer!!!

      Ansonsten:

      Man kann auch als Privatverkäufer Widerruf anbieten. Was hier erfolgt ist. Widerrufen kann ein Käufer sofort,
      man muß die Ware nicht abwarten. Ab Erhalt der Ware fängt nur die Widerruffrist (14 Tage) zu laufen - das nur
      wenn man eine Belehrung erhalten hatte:

      internetrecht-rostock.de/warensendung-nach-widerruf.htm

      Somit kann TH auf die Zusatzzeit für Rückzahlung nicht bestehen!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • biguhu schrieb:

      Diese Frage

      Es handelt sich nicht um eine Frage.

      biguhu schrieb:

      verstehe ich nicht

      Ist inhaltlich etwas unklar geblieben?

      biguhu schrieb:

      denn sie geht von Voraussetzungen aus, die nicht den Tatsachen entsprechen

      Daher der erste Satz, welcher implizieren soll, dass es sich um eine theoretische Überlegung handelt, die nicht den Tatsachen entsprechen muss.
      Ich habe das auch in nicht behauptet und frage mich, warum jetzt darüber eine Diskussion eröffnet werden sollte.

      Ich würde nun gern wissen ob gegenüber F33J4Y irgendetwas dergleichen vorgebracht wird/wurde.
      Trolle werden ignoriert.
    • werv schrieb:


      Uhu hat natürlich Recht hat - TH ist kein Privatverkäufer!!!elf

      Ansonsten:

      Man kann auch als Privatverkäufer Widerruf anbieten. Was hier erfolgt ist. Widerrufen kann man sofort, man muß
      die Ware nicht abwarten. Ab erhalt der Ware fängt nur die Widerruffrist (14 Tage) zu laufen:


      Wie gesagt, habe ich das nicht behauptet. Es wäre natürlich mal spannend zu wissen, ob bei einem Privatverkauf eine beliebige Widerrufsklausel automatisch dazu führt, dass der Kauf jederzeit (ohne Lieferung) widerrufen werden kann. Aber das ist eine andere Thematik. Welche meines Erachtens hier nicht diskutiert werden müsste.
      Trolle werden ignoriert.
    • eumas schrieb:


      Wie gesagt, habe ich das nicht behauptet. Es wäre natürlich mal spannend zu wissen, ob bei einem Privatverkauf eine beliebige Widerrufsklausel automatisch dazu führt, dass der Kauf jederzeit (ohne Lieferung) widerrufen werden kann.
      So gesehen, dann hättest du damit hier nicht anfangen müssen (Vielleicht wäre auch sinnvoll es auszuschneiden
      und in einen neuen Thread zu packen, wenn einer der Mods der Meinung ist)

      Zu deiner Frage:

      Ja!

      Eine Privatperson, die Widerruf anbietet (was sie nicht müsste) ist an den Widerruf dann gebunden
      und zwar genauso wie eine Gewerbliche. Keiner hat diese Privatperson ja gezwungen, es anzubieten.
      ___________________________________________________________________________________
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    • werv schrieb:

      So gesehen, dann hättest du damit hier nicht anfangen müssen (Vielleicht wäre auch sinnvoll es auszuschneiden
      und in einen neuen Thread zu packen, wenn einer der Mods der Meinung ist)

      Zu deiner Frage:

      Ja!

      Eine Privatperson, die Widerruf anbietet (was sie nicht müsste) ist an den Widerruf dann gebunden
      und zwar genauso wie eine Gewerbliche. Keiner hat diese Privatperson ja gezwungen, es anzubieten.


      Du meinst ich hätte einfach meine Klappe halten sollen, weil meine Aussagen eine Art "gefährliches Gedankengut" darstellen? Ich schrieb das hauptsächlich um F33J4Y den Hintergrund meiner Fragestellung näher zu bringen.


      Zu deiner Antwort:

      Danke, für die Info.
      Trolle werden ignoriert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von eumas ()

    • F33J4Y schrieb:

      @eumas
      Fällt das nicht unter "Fernabsatzvertrag"?


      de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzvertrag
      Ein Fernabsatzvertrag ist in Deutschland juristisch ein Vertrag über die Lieferung von Waren (Kaufvertrag) oder über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag, Partnerschaftsvermittlung, Vermittlung von Reiseleistungen), der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.


      Hervorhebung von mir. Daher auch die hier diskutierte Unterscheidung Privat / Gewerblich. Bei privaten Verkäufen kommt das Fernabsatzgesetz nicht zur Anwendung.


      Aber nichts desto trotz; was war denn die Reaktion auf deinen Widerruf?
      Trolle werden ignoriert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eumas ()

    • Der Widerruf wurde angenommen und es wurde mir bestätigt, dass am 21.11.2014 mein Geld wieder auf dem Konto ist.

      Edit:
      Wann hat er eigneltich bei euch gesagt, dass die Sammelbestellung stattfindet?
      Bei mir wars am Freitag den 07.11.2014

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von F33J4Y ()

    • Sorry für den Doppelpost!
      Herr Thietke sagte auch er ist Verkäufer der mit Provison arbeitet, falls das hilft.

      Edit:
      Zudem kann man dann wenn er als Privatverkäufer agiert kein Gerät verkaufen kann was er nicht besitzt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von F33J4Y ()

    • Jetzt hört doch endlich mal auf, entscheiden zu wollen, ob ein vermutlicher Betrüger privat oder gewerblich betrügt.

      Die Frage an sich kann man ja mal woanders diskutieren, aber vielleicht besser nicht in diesem Faden.
      Fakt ist doch: Es wurde widerrufen und der Widerruf bestätigt.
      Und würde Herr T. einen Widerruf nicht bestätigen, so wäre mein nächster Weg als Betroffener der zur Polizei, aber postwendend!
      Es macht hier überhaupt keinen Sinn darüber zu diskutieren, was und ob nach "Fernabsatzgesetz" (welches es seit 2002 nicht mehr gibt) oder BGB unter redlichen Geschäftsleuten angemessen wäre.
    • Die Frage ob er privat oder gewerblich agiert haben wir doch schon anfänglich im Thread erklärt, das er bei den Verkäufen eindeutig gewerblich handelt haben wir mit den jeweiligen Hinweisen bzw. Merkmalen festgehalten. Ich empfehle daher nochmal den Thread zu lesen. Vertiefen müssen wir das Thema wirklich nicht, da das Augenmerk eher darauf liegt das Th. nicht liefert und seine "Käufer'" seit Monaten hinhält, wie auch seine weiteren aktuellen Verkäufe wo wir nicht genau wissen ob er wirklich vor hat zu liefern oder es nur zu dem Zwecke der Teilrückzahlungen dient.
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      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • @F33J4Y
      Ich habe nun den ganzen Schriftverkehr angeschaut, es sind keine neuen Informationen, er verwendet neue Bilder von sich mit Perso, ansonsten ist die Vorgehensweise (Kaufvertrag ect.) wie gehabt, nach Widerruf verspricht er den Geldrückgang innerhalb 6 Tagen u.s.w., die Frist ist auf den 21.11. zur kompletten Rückzahlung angesetzt. Dann mal abwarten ob die Frist auch wirklich erfüllt wird, ich wünsche es dir, aber nach der bisherigen Erfahrung mit den anderen Käufern bezweifle ich es.
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    • Ich habe mich schon darauf eingestellt, dass ich das Geld nicht so leicht wieder bekomm.
      Mein Vorgehen ist halt so (wenn Fehler darin sind mich bitte korrigieren, danke)
      1. Widerruf eingelegt und Herr T 14 Tage Zeit zum zurücküberweisen lassen.
      2. Wenn die Frist verstrichen ist kann ich ja rechtlich auf eine Zahlungserinnerung verzichten, also kommt gleich ein Anwältlicher Mahnbescheid.
      Jetzt ist Herr Thietke im Verzug und wenn er bis zum 05.Dezember nicht gezahlt hat dann...
      3.Gerichtliches Mahnverfahren + Anzeige wegen Arglistiger Täuschung + Betrug
    • F33J4Y schrieb:

      Ich habe mich schon darauf eingestellt, dass ich das Geld nicht so leicht wieder bekomm.
      Mein Vorgehen ist halt so (wenn Fehler darin sind mich bitte korrigieren, danke)
      1. Widerruf eingelegt und Herr T 14 Tage Zeit zum zurücküberweisen lassen.
      2. Wenn die Frist verstrichen ist kann ich ja rechtlich auf eine Zahlungserinnerung verzichten, also kommt gleich ein Anwältlicher Mahnbescheid.
      Jetzt ist Herr Thietke im Verzug und wenn er bis zum 05.Dezember nicht gezahlt hat dann...
      3.Gerichtliches Mahnverfahren + Anzeige wegen Arglistiger Täuschung + Betrug

      Zu Punkt 2: Hier gilt §286BGB Abs 2, Punkt 1:

      "(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
      1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,"

      dejure.org/gesetze/BGB/286.html

      Also bedarf es keine zusätzliche Mahnung, nach 21.11 ist Thietke automatisch in Verzug
      ___________________________________________________________________________________
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    • MikeJ schrieb:

      liebe Leute,
      Macht euch nix vor!

      Das liebe Geld seht ihr bei ihm nicht wieder! Da hilft nur der letzte Schritt, und zwar schnell und sofort.

      Gruss,
      Von Jemand der die leidvolle Erfahrung schön gemacht hat.



      Es wäre schön, wenn du etwas präziser währst und vielleicht deine Erfahrungen etwas ausführst. Auf die (erbetene) PM / Mail gabs ja leider keine Reaktion :(

      @F33J4Y:
      Ich empfehle auch den "Anwalt"-Schritt weg zu lassen und direkt das gerichtliche Mahnverfahren bei Fristverzug zu starten. Geht sehr einfach und kostengünstig. Falls du dazu Fragen hast, kannst du dich mal per PM melden.
      Trolle werden ignoriert.