Möglicher Betrug - Misstrauisch bei billigem Macbook - Frank Thietke

    • Hawke schrieb:

      Hallo Leute,

      Bin leider auch auf den Herren Hereingefallen. Habe schon im Juli 1.610€ überwiesen für ein MBP und seitdem regelmäßig Kontakt mit Frank, der sich ja auch wahnsinnig schlüssige Geschichten ausgedacht hat, warum das Produkt nicht kam (Neuere Geräte bei den Messen etc., Versuch nen besseren Deal zu ergattern etc.).

      Naja, mein Glaube an das Gute im Menschen hat mich jedenfalls davon abgehalten ihn als Betrüger zu verschreien und hatte gehofft mit der Zeit löst sich das Problem und entweder Geld oder Gerät kämen noch.. Vielleicht wars aber auch die unterschwellige Angst, die mich davon abgehalten hat nachzuforschen ;)

      Wie dem auch sei - Gleiche Problem wie ihr auch: Wie bekomme ich mein Geld zurück und was tue ich jetzt am Besten, mit wem kann ich Kontakt aufnehmen? :/
      Bzw. hat jetzt Jemand noch ne spezielle Information, die noch nicht auf den letzten Seiten zu finden ist?

      LG

      Post 615, auf dieser Seite. Man muss nur lesen, da steht alles drin was du derzeit machen kannst um noch eine Chance zu haben das Geld wiederzubekommen. Bei derzeitiger Lage würde ich aber mal schätzen, dass du die nächsten 2-3 Jahre auf gar keinen Fall auch nur irgendeinen Cent von Thietke zurückbekommen wirst, wenn überhaupt. Deshalb -> Titel erwirken und alle paar Jahre den Gerichtsvollzieher auf ihn hetzen.

      Und was meinst du mit "spezielle Information"? Damit kann hier niemand was anfangen, wenn du dein Anliegen nicht konkretisierst.
    • Hallo Zusammen,
      Auch ich bin ein Opfer von Herrn Thietke und bin grade bei Nachforschungen auf diese Seite gelangt.
      Er sitzt grade in U-Haft. Wer weiß mehr Darüber?
      Auch ich habe bereits ein Mahnverfahren eingeleitet und konnte den Vollstreckungstitel erlangen.(ohne Anwalt)
      Allerdings bringt mir das recht wenig wenn er in Haft sitzt.
      Weiß jemand was über seine Anschrift stimmt die Adresse in Sternberg In den Peeschen 2 theoretisch noch?
      Was kann ich noch tun ? Auch Anzeige erstatten bei der Polizei ?
      Kann ich was mit dem Aktenzeichen Anfangen??

      LG und Danke
      Daisy
    • F3rk3S schrieb:

      Hey Leute, bin ihm leider auch auf den Leim gegangen und habe dadurch etwa 3.000 Euro verloren. Wisst ihr ob ich mich bei der Anklage als Mitkläger irgendwie beteiligen kann oder so? Kann ich zur Polizei in Berlin gehen und ihm die Rechnungen, Internet Verläufe und co vorlegen und eine seperate Anzeige machen oder wie sollte das ablaufen?
      diese Möglichkeiten gibt es durchaus - Sie nennen sich Adhäsionsverfahren & Nebenklage.





      anwalt.de/rechtstipps/nebenkla…ionsverfahren_015602.html
    • Antwort meines Anwaltes zur Strafanzeige

      Moin Moin in die Runde,
      Ich habe gestern Post vom Staatsanwalt aus Schwerin bekommen (wo ich meine Strafanzeige gestellt habe) die hier wohl auch von allgemeinem Interesse sein könnte. Darin heißt es u.a. :

      ...gegen den Beschuldigten ist ein weiteres Verfahren anhängig, in dem er mit einer erheblichen Bestrafung zu rechnen hat. Danach würde die Strafe, wegwendenden sie Anzeige erstattet haben, nicht beträchtlich ins Gewicht fallen...
      Ich (also der Staatsanwalt) habe daher von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen und das Verfahren vorläufig eingestellt. Sollte es im ewähntenverfahren nicht zu der von mir erwartenden empfindlichen Bestrafung kommen, werde ich die Ermittlungen im vorliegenden Fall wieder aufnehmen...

      Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht berührt.


      Soweit der Auszug aus dem Brief. Ich werde heute noch Kontakt zu meinem Anwalt aufnehmen um die weiteren Schritte zu besprechen.
      Sollte sich dabei neue Erkenntnisse von allgemeinem Interesse ergeben, melde ich mich hier wieder.

      Mike
    • Ich auch...

      Hallo,
      um die Liste noch zu erweitern, wollte ich mich an dieser Stelle auch einmal melden.
      Ich habe Frank T. am 09.04.2014 1620€ für einen "Apple MacBook Pro 15 Retina - Intel i7 2.30GHz (16GB/512GB) Late 2013" überwiesen.
      Nachdem er mich mehrmals auf die nächste "Abschreibung" vertröstet hat, habe ich das MacBook am 09.07.2014 storniert.
      Seit dem habe ich folgende Rückzahlungen erhalten:
      25.07.14 520€
      16.09.14 100€
      31.10.14 100€
      23.11.14 100€
      08.12.14 100€
      --> noch ausstehend: 700€
      Auch wenn das jetzt so schleppend gekommen ist, hatte ich gehofft, dass ich jetzt alles wiederbekomme... wenn er jetzt allerdings in U-Haft sitzt, werde ich auf den letzten 700 ja wahrscheinlich sitzen bleiben...! Interessant wäre, wo das Geld für die Rückzahlungen herkommt (vielleicht ja von den anderen, die auch auf seine Masche reingefallen sind...).
      Strafanzeige habe ich noch nicht gestellt, werde ich aber in den nächsten Tagen noch tun.
      Am 06.09.14 habe ich ihm per E-Mail-Einschreiben eine letzte Mahnung mit Frist zum 01.10.2014 geschickt, deren erhalt er mir auch bestätigt hat. Weitere Schritte zum Mahnverfahren bin ich aber noch nicht gegangen und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich das machen werde, weil die Chancen (denke ich) relativ hoch sind, dass ich jetzt nur noch draufzahle als Geld zurück bekomme.
      So weit von mir.
      LG Albrecht
    • Das Geld für die Rückzahlungen hat er mit ziemlicher Sicherheit aus anderen Betrügereien "gewonnen". Eigentlich ziemlich doof (für ihn), weil so hat er noch mehr Leute beschissen und die Strafe fällt höher aus, obwohl die "Schulden" nicht weniger geworden sind.. :lach:

      Einen Titel würde ich an deiner Stelle aber trotzdem erwirken. Investiere jetzt noch einmal in den Mahnbescheid und in 10 Jahren kannst du dann mal den Gerichtsvollzieher hinschicken, irgendwann wird der ja wieder aus dem Knast raus sein und arbeiten.

      Übrigens: Aus der Info vom Staatsanwalt kann man rauslesen, dass die Anklage wahrscheinlich fertig vorbereitet ist.
    • Wichtige Info an alle Betroffenen

      Moin Moin,

      Ich habe nun mit meinem Anwalt gesprochen und die wichtige Info von ihm die hier alle betreffen werden ist:

      Damit evtl. Rückforderungen weiterhin bestehen bleiben sollten alle Betroffenen eine Strafanzeige stellen und (auch wenn diese dann nach 154 Abs. 1 StPO dann eingestellt werden). Nur so ist man auch bei einer privat Insolvenz geschützt und kann seine Forderungen jederzeit erneut einfordern (ohne zeitliche Einschränkung).

      Ich hoffe, dass noch viele Strafanzeigen zusammen kommen und so dem Richter mehr als deutlich gemacht wird, dass es sich hierbei um einen schweren gewerblichen Betrug handelt. Es ist (auch fuer den Staatsanwalt) sehr wichtig, dass das so ist denn es beeinflusst auch die Höchststrafe in dem Verfahren.

      Mike
    • Ich stelle mir die Frage, was genau passiert wenn man jetzt noch Strafanzeige stellt.
      Vermutlich bekommt man so einen Brief wie du, Mike - und was dann? Gilt F.T. dann in DEINEM SPEZIELLEN Falls als "mit-verurteilt" oder ist die Anzeige weil sie "vorläufig eingestellt" wurde irgendwie nichtig?
      Trolle werden ignoriert.
    • eumas schrieb:

      as genau passiert wenn man jetzt noch Strafanzeige stellt.
      Vermutlich bekommt man so einen Brief wie du, Mike - und was dann?


      stand doch da:

      MikeJ schrieb:

      Damit evtl. Rückforderungen weiterhin bestehen bleiben sollten alle Betroffenen eine Strafanzeige stellen und (auch wenn diese dann nach 154 Abs. 1 StPO dann eingestellt werden). Nur so ist man auch bei einer privat Insolvenz geschützt und kann seine Forderungen jederzeit erneut einfordern (ohne zeitliche Einschränkung).


      Also anzeigen :!: damit die Forderung an ihn sich auf Geld aus einer Straftat bezieht und daher nicht durch eine Restschuldbefreiung einer Privat-Insolvenz verfällt,

      rechtslupe.de/stichworte/deliktische-forderung Du hättest dann eine Deliktische Forderung, die du bzw dein Anwalt bei einem evtl. Privat-Insolvenz-Verfahren anmelden könntest


      MikeJ schrieb:

      Sollte es im ewähntenverfahren nicht zu der von mir erwartenden empfindlichen Bestrafung kommen, werde ich die Ermittlungen im vorliegenden Fall wieder aufnehmen...


      Das hat der Staatsanwalt ja noch sozusagen in der Hinterhand.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich verstehe jeden Betroffenen, der sich nun fast ärgert, wenn das Vorgehen von Herrn T. gestoppt ist. Insbesondere diejenigen, die sich nun "ärgern", weil die Ratenzahlungen in ihrem eigenen Fall nun wohl flach fallen werden., so sie denn regelmässig geflossen sind.
      Im gleichen Maß freut es mich allerdings, dass T. nun keine weiteren Leute mehr linken kann. Diesen Leuten bleibt der Schaden erspart, den andere schon hatten.

      Was ich weniger versteh: Warum so viel Gedanken darüber, ob eine Anzeige (Strafrechtlich) noch was bringt? Sie kostet nicht, sie ist berechtigt und sie kann nicht schaden. Ein riesiger Aufwand ist es auch nicht. Ob und was dann daraus wird entscheidet nicht der Anzeiger, sondern der Staatsanwalt. Na und?

      Anders die zivilrechtliche Frage. Hier kostet es tatsächlich zuerst einige Euros zu seinem Titel zu kommen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er sich einen vollstreckbaren Titel sichern will.
      Dabei kann ich auch niemanden raten.
      Der eine wird denken: "Ich will nun ein Ende und sei es mit Schrecken" und die Sache für sich abhaken, zur Not als Lehrgeld
      Der andere vielleicht "Ich werfe doch kein gutes Geld dem schlechten hinterher, da kommt doch eh nie was raus"
      Der nächste: "Und wenn es dreißig Jahre dauert...ich will mein Geld zurück, dass ist es mir die Sache wert" .

      Resignation, Gerechtigkeitsgefühl, Ruhebedürfnis, Rachebedürfnis, gekränkte Eitelkeit, Kampflust, Selbst-Mit-Schuld-Gefühl, Prinzipientreue...alles Dinge, die bei Menschen verschieden verteilt sind. Wie auch die finanziellen Möglichkeiten und die Zeit um vielleicht über Jahre "am Ball" zu bleiben...
      Des weiteren kann wohl niemand hier eine gesicherte Prognose darüber abgeben, wie sich T. später verhalten wird und für was und wie er endgültig verurteilt wird (es könnte eine Überraschung geben) .

      Da muss wohl (leider) jeder alleine mit sich ausmachen, was er selber macht.
    • Stubbi, das weiß ich nicht, ob es der eigenen Anzeige bedarf um einen "eigenen" Nachweis zu haben. Auch nicht, ob der Einzelfall dann im Urteil berücksichtigt werden muss. Schaden kann die Anzeige aber auf jeden Fall nicht.
      Das Insolvenzrecht geht ja nicht unbedingt im Kern von gewerbsmäßigen Massenbetrügern aus. Vielleicht mag dazu mal einer der Betroffenen seinen Anwalt befragen und Auskunft geben.
      Wenn es ein strafrechtliches Urteil für jeden einzelnen Fall bräuchte, dann dürfte der Staatsanwalt das ja nicht "weg lassen".
    • schabbesgoi schrieb:

      Wenn es ein strafrechtliches Urteil für jeden einzelnen Fall bräuchte,


      nicht das Urteil scheint danach VORERST entscheident zu sein, sondern die Anzeige, sodass der Grund der Forderung (aus unerlaubter Handlung) bekannt ist, wer zu den Gläubigern gehört falls es überhaupt ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung geben soll bzw KANN, denn da gibt es ja einiges vorweg zu leisten von dem "verhinderten Computerverkäufer". So les ich das z. B. daraus
      recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=181377

      Das Verschweigen von Gläubigern, auch von solchen, deren Ansprüche vom Schuldner bestritten werden, stellt zwar ein Versagensgrund nach § 290 InsO dar.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Natürlich hat er das kommen sehen, so blöd kann er ja nicht sein, wenn er es geschafft hat Dutzende Leute teure Geräte per Vorkasse zu verkaufen, die erst in Wochen geliefert werden sollen. Ganz dumm kann er also nicht sein.

      Viel eher würde ich mich fragen ob es jemals auch nur ein einziges Macbook gab... :D
    • schabbesgoi schrieb:

      Wenn es ein strafrechtliches Urteil für jeden einzelnen Fall bräuchte, dann dürfte der Staatsanwalt das ja nicht "weg lassen".
      So wie ich das nach stundenlanger Recherche verstehe - ist ein strafrechtliches Urteil nicht der einzige Weg eine Forderung aus unerlaubter Handlung bei Insolvenz gerichtlich beurteilen zu lassen.

      Dies geht auch zivilrechtlich im Zuge einer Feststellungsklage.

      Daher kann der Staatsanwalt das durchaus " weglassen " und auf zivilrechtliche Möglichkeiten verweisen.



      Der Staatsanwalt ist nicht zuständig für die Beitreibung der Forderungen.

      Im Klartext - wer es nicht mehr schafft Bestandteil des aktuell laufenden Verfahrens zu werden - hat eben die einfachste und schnellste Möglichkeit eine unerlaubte Forderung nachzuweisen verpennt.


      Eine richterliche Beurteilung wird für den Nachweis erforderlich sofern der Schuldner im Insolvenzverfahren Widerspruch einlegt.


      gegen den Widerspruch klagt dann der Gläubiger auf Feststellung. Auf das dadurch beim Prozessgericht erzielte Urteil bezieht sich die Einordnung der Forderung.


      dies ist mit einer Anzeige alleine eben nicht getan.


      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hudor ()