Möglicher Betrug - Misstrauisch bei billigem Macbook - Frank Thietke

    • Beim zuständigen Amts-bzw. Strafgericht im Wohnort des Angeklagten wird normalerweise 1-2 Wochen vor Termin verkündet für wann die Verhandlung anberaumt wurde. Und sicherlich wird es auch Zeugenladungen geben, diese werden ebenfalls schriftlich benachrichtig an dem besagten Tag anwesend zu sein um ihre Aussage zu wiederholen.
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    • katrinneemann schrieb:

      Natürlich hat er das kommen sehen, so blöd kann er ja nicht sein, wenn er es geschafft hat Dutzende Leute teure Geräte per Vorkasse zu verkaufen, die erst in Wochen geliefert werden sollen. Ganz dumm kann er also nicht sein.

      Viel eher würde ich mich fragen ob es jemals auch nur ein einziges Macbook gab... :D
      Wahrscheinlich das eine, für das es eine Rechnung von redcoon gab. Das war der Angelhaken ...
    • chko schrieb:

      und,
      wird einer von euch zur Gerichtsverhandlung gehen?
      Wo erfährt man, wann es losgeht?? Internetseite vom Gericht.....
      Oder gibt es irgendwo einen Aushang?

      Grüße
      chko
      Warum schlechtem Geld noch gutes Geld und kostbare Zeit hinterher werfen?
      Wenn ich als Zeuge geladen werden sollte erscheine ich natürlich, ansonsten bin ich auf den Urteilsspruch gespannt. Wo findet denn der Prozess statt?
    • Rolfi schrieb:

      Warum schlechtem Geld noch gutes Geld und kostbare Zeit hinterher werfen?
      In welchem Bezug meinst du das wenn ich fragen darf?!

      Rolfi schrieb:

      Wenn ich als Zeuge geladen werden sollte erscheine ich natürlich
      Dazu bist du auch verpflichtet wenn du eine solche Ladung erhalten solltest.

      Rolfi schrieb:

      Wo findet denn der Prozess statt?
      Im Zuständigkeitsbereich des Angeklagten.
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    • schumiline schrieb:

      Zitat von »Rolfi«



      Warum schlechtem Geld noch gutes Geld und kostbare Zeit hinterher werfen?
      In welchem Bezug meinst du das wenn ich fragen darf?!
      Schlechtes Geld = aller Voraussicht nach verlorenes Geld bzw. Kohle der du noch ewig hinterherrennen musst. Ohne Ladung ist es dein Privatvergnügen dem Prozess beizuwohnen. Daher würde ich wieder Geld und Zeit in die Hand nehmen um zu schauen was bei dem Prozess herauskommt.

      schumiline schrieb:

      Zitat von »Rolfi«



      Wenn ich als Zeuge geladen werden sollte erscheine ich natürlich
      Dazu bist du auch verpflichtet wenn du eine solche Ladung erhalten solltest.
      Daher das "natürlich"

      schumiline schrieb:

      Zitat von »Rolfi«



      Wo findet denn der Prozess statt?
      Im Zuständigkeitsbereich des Angeklagten.
      Wäre nach der Meldeadresse dann wohl das zuständige Amtsgericht in Parchim
    • Heute Anzeige erstattet

      Hallo,
      ich war heute bei der Polizei und habe Anzeige erstattet und ein paar Infos zu der weiteren Vorgehensweise erhalten:
      Die ganzen Anzeigen werden nur für das Strafrechtliche Verfahren relevant sein --> Verurteilung wegen Betrug
      Wenn man sein Geld (irgendwann) wiederbekommen möchte, gibt es zwei Möglichkeiten:
      - 1. Gerichtliches Mahnverfahren mit Pfändungsbrief
      - 2. Zivilrechtliche Nebenklage (mit eigenem Anwalt), wo man sein Geld einklagt
      Bei beiden Verfahren ist die Aussicht auf Erfolg ziemlich gering. Man kann davon ausgehen, dass Frank kein Geld hat um uns alles zurück zu zahlen und der Staat will ja für das ganze Verfahren auch noch Geld von ihm. Außerdem besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er (bevor er für ein paar Jahre ins Gefängnis geht) eine Privatinsolvenz anmeldet und Schuldenfrei ist, wenn er wieder entlassen wird (dauert ja "nur" sieben Jahre).
      TROTZDEM ist es gut und wichtig, dass man als Betroffener Anzeige erstattet, damit er seine Strafe bekommt und das Ausmaß der Tat überhaupt erst zu Tage kommt.
      So weit.
      LG Albrecht
    • AlbrechtM schrieb:

      ... und Schuldenfrei ist, wenn er wieder entlassen wird

      Insolvenz wurde hier schon (sogar mehrfach) erläutert. Lese bitte erstmal die Beiträge nach, bevor du etwas postest, dass in dieser
      Form so nicht stimmt.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Ja, Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass man entweder was von dem noch eingesackten Geld bekommt oder wenn er irgendwann noch mal genug verdient... aber welcher Betrüger sagt sich: so, jetzt wo ich aus dem Gefängnis frei bin geh ich arbeiten und versuche meine 50.000€ schulden wieder zurück zu bezahlen...
      Die Chancen auf Erfolg sind auf jeden Fall mega gering!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AlbrechtM ()

    • @Albrecht

      Was werv dir sagen möchte, ist, dass man von den Geschädigten erwarten kann, dass sie sich den Thread gründlich durchlesen. Dann müssten wir nicht ständig diesen Unsinn korrigieren, dass eine Restschuldbefreiung auch auf Einnahmen aus Straftaten angewandt werden kann. Wenn ich allerdings sehe, dass du nicht nur den Thread nicht liest, sondern auch auf deine zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Schuldner verzichtest, kommen mir Gedanken in den Kopf, die in die Richtung gehen, dass Thietke sich da das richtige Opfer ausgesucht hat. Ein Mahnbescheid kostet nicht viel und sollte, konsequent weiter verfolgt, einen 30jährigen Titel erbringen. Wenn du darauf verzichten kannst, magst du mir deine Ansprüche abtreten? Ich mache das dann mit dem zivilrechtlichen Ansprüchen. Dann haben wir beide etwas davon, du deine Ruhe und ich ein wenig Taschengeld, irgendwann. ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Verstehe auch gar nicht, wie man auf den Gedanken kommt, dass der Thietke sich denken könnte nach Entlassung könnte er sich Gedanken machen nicht mehr arbeiten gehen zu wollen, weil er nur für Schulden arbeitet müsste. Wenn der Kerl aus dem Knast kommt hat er noch mindestens 25 Jahre Berufsleben vor sich. Ich an seiner Stelle hätte keine Lust bis zur Rente nun hartzen gehen zu wollen.

      Mit einem Titel hat man durchaus eine realistische Chance in den 30 Jahren Geld wieder zusehen..
    • biguhu schrieb:

      @Albrecht

      Was werv dir sagen möchte, ist, dass man von den Geschädigten erwarten kann, dass sie sich den Thread gründlich durchlesen. Dann müssten wir nicht ständig diesen Unsinn korrigieren, dass eine Restschuldbefreiung auch auf Einnahmen aus Straftaten angewandt werden kann.

      Unsinn
      ?(

      Nachweislich nach Urteil bekannte aus Betrug stammende Schulden hier bisher wohl 48.000 - der Rest muss ihm erst bewiesen werden !


      Erhebt ein Schuldner im Insolvenzverfahren Widerspruch gegen einen Titel aus rechtskräftig verurteilter vorsätzlich unerlaubter Handlung müsste er selbst binnen 4 Wochen eine Feststellungsklage veranlassen und auch voraus bezahlen + keine Aussicht auf Erfolg . Also eher unwahrscheinlich.


      Gibt es aber kein Urteil sondern " nur " Anzeige + Titel ist das zwar eine Voraussetzung eine unerlaubte Handlung überhaupt erfolgreich geltend machen zu können aber eben nicht ausreichend damit ein Widerspruch des Schuldners gegen den Grund der Forderung für Ihn unattraktiv wird.Der Widerspruch zwingt in diesem Fall nämlich den Gläubiger seinen Forderungsgrund feststellen zu lassen und mit den Gerichtskosten + Anwaltskosten in Vorkasse zu gehen.


      wie viele Forderungen wird es also in der Praxis geben die eigentlich zwar aus Betrug stammen aber mangels erbrachtem Nachweis in die Restschuldbefreiung von Betrügern fallen ? ;)


      bevor jetzt wieder kommt eine Insolvenz sei bei Th. eher unwahrscheinlich.
      Nicht jeder Betrüger hat ausschliesslich Schulden die nachweislich aus Betrug stammen.Sieht man doch hier gerade sehr gut wie das auch zustande kommen kann........

      ....by the way - Th. könnte auch das 3 fache am Schulden haben darunter auch ganz reguläre.Eine Insolvenz würde ihm dann sicher geraten sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • nun ja, selbst wenn er das auf die Reihe kriegen sollte, Privatinsolvenz anzumelden (dafür hätte er ja schon mal ein Überblick über seine sämtlichen Schulden nötig, wär schlecht, wenn da immer wieder neue auftauchen), dann ist es aber bis zur Restschuldbefreiung noch eine langer, steiniger Weg - das ist jedenfalls kein Selbstgänger: aas-rottmann.de/verbraucherins…aucherinsolvenzverfahren/

      Erfüllt der Schuldner alle Pflichten, so kann er die Restschuldbefreiung erlangen.


      Im Schlusstermin können die Gläubiger, gestützt auf einen der Gründe in § 290 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.



      Gründe zu Versagung der Restschuldbefreiung sind unter anderem:

      rechtskräftige Verurteilung des Schuldners aufgrund einer Insolvenzstraftat.
      falsche Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse, um Leistungen und Kredite zu erhalten oder Zahlungen auszusetzen.
      Verschwendung von Vermögen und somit unnötig gemachte Schulden.
      Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten.
      Erhalt oder Versagung einer Restschuldbefreiung innerhalb der letzten zehn Jahre
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • AlbrechtM schrieb:

      Außerdem besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er (bevor er für ein paar Jahre ins Gefängnis geht) eine Privatinsolvenz anmeldet und Schuldenfrei ist, wenn er wieder entlassen wird (dauert ja "nur" sieben Jahre).
      ...hierzu sagte mir mein Anwalt, dass die Privatinsolvenz ggf. sogar bereits nach drei (3) ! Jahren erledigt ist. Allerdings habe ich vergessen Nachzufragen, ob das generell oder nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall ist. Wenn ich ihn das nächste Mal spreche, versuche ich mal nachzufassen.


      Frage in in die Runde: Kann man solch einen Titel ggf. steuerrechtlich (Aussergewöhnliche Abschreibungen) berücksichtigen? :whistling:
    • Anklage erhoben.

      Mutmaßlicher Serienbetrüger angeklagt

      (Mo, 12.01.2015) Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat einen 32-jährigen Mann aus Sternberg wegen gewerbsmäßigen Betruges in 28 Fällen beim Amtsgericht Parchim – Schöffengericht – angeklagt.
      Dem einschlägig vorbelasteten Angeschuldigten wird vorgeworfen, seit Ende 2013 hochwertige Laptops der Marke Apple in dem Verkaufsportal eBay-Kleinanzeigen angeboten und den verlangten Kaufpreis vereinnahmt zu haben, ohne dass er die Absicht hatte, die Ware tatsächlich zu liefern. Die Schadenssumme beläuft sich auf ca. 42.000,00 €. In fünf Fällen hat der Angeschuldigte zwischenzeitlich eine Teilrückzahlung des Kaufpreises veranlasst.
      Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 18.12.2014 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Schwerin vom 12.12.2014 in Untersuchungshaft.

      Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

      Das Strafgesetzbuch sieht für den Tatbestands des gewerbsmäßigen Betruges Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, § 263 Abs. 1, 3 Nr. 1 StGB.

      Verantwortlich für den Inhalt: Oberstaatsanwältin Claudia Lange (Staatsanwaltschaften)


      URL: mv-justiz.de/aktuell.htm [Stand 12.01.2015]
    • Hallo zusammen,

      auch ich wurde getäuscht. Von den gesamten 1020 € habe ich 700 € erhalten. Die letzte Zahlung ging am 19.12.2014 ein. Seither ist er telefonisch nicht mehr zu erreichen. Wer hatte zuletzt Kontakt mit ihm?

      Mein Kauf war am 5.6.2014. Leider habe ich noch keine Anzeige erstattet. Werde aber ich noch umgehend tun.

      Ich werde nun wie in Post 615 folgendes tun:

      1.) Strafanzeige gg Thietke

      2.) Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid / Titel erwirken



      Kein Schimmer wie das geht....
    • fbalo schrieb:

      Hallo zusammen,

      auch ich wurde getäuscht. Von den gesamten 1020 € habe ich 700 € erhalten. Die letzte Zahlung ging am 19.12.2014 ein. Seither ist er telefonisch nicht mehr zu erreichen. Wer hatte zuletzt Kontakt mit ihm?

      Mein Kauf war am 5.6.2014. Leider habe ich noch keine Anzeige erstattet. Werde aber ich noch umgehend tun.

      Ich werde nun wie in Post 615 folgendes tun:

      1.) Strafanzeige gg Thietke

      2.) Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid / Titel erwirken



      Kein Schimmer wie das geht....
      Moin,
      da bist du hier genau richtig.....

      zu Punkt 1
      Einfach mit deinen ganzen Unterlagen (Mailverkehr/ Kaufvertrag/ Bankauszüge wann wurde was überwiesen) zur nächsten Polizeidienststelle gehen. Ohne Gebühr wird dort die Anzeige aufgenommen..... und du bekommst ein Aktenzeichen.
      Und der Polizeibeamte wird erstaunt sein, was er zur F.T. so alles in seinem Rechner stehen hat.

      zu Punkt 2
      Es gibt ein zentralisiertes Online-Mahnverfahren (Internet), sonst mal jemanden aus der hier im Forum zusammengestellten Liste direkt fragen, der so etwas schon gemacht hat. Hilfe bekommst du bestimmt. Ich habe gestern alles meinem Anwalt übergeben und habe Strafanzeige gestellt.

      Grüsse
      chko