Möglicher Betrug - Misstrauisch bei billigem Macbook - Frank Thietke

    • chko schrieb:

      ich war am Dienstag als Zuschauer bei der Verhandlung in Parchim dabei....
      Gab es nur einen Verhandlungstag oder mehrere?
      Anfänglich im Thread wurde eine Verbindung zu einem Account aufgeführt der zu den Salafisten führt, wurde darüber etwas in der Verhandlung gesagt?
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    • Ulcor schrieb:

      Hallo wie viel Zeit habe ich als Geschädigter zum Stellen der Strafanzeige? Ab wann zählt eine mögliche Frist?
      Ich gehe davon aus das deine Angelegenheit nichts mit dem hiesigen Fall zu tun hat, erstelle bitte einen neuen Thread und schildere genau was passiert ist und was bisher von dir unternommen wurde, wir werden dir dann Fallbezogen Ratschläge erteilen.
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    • ich weiß von keiner Frist, höchstens beim Strafantrag, das ist was anderes.



      http://th-h.de/infos/jura/strafanzeige-strafantrag.php schrieb:

      Mit einer Strafanzeige wird denStrafverfolgungsbehörden, namentlich der Staatsanwaltschaft, ein- möglicherweise - strafrechtlich relevanter Tatbestand"angezeigt", also bekanntgemacht. Die Strafanzeige ist nicht an einebestimmte Form gebunden, auch wenn bspw. die Polizei ihreStrafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft in der Regel aufFormblättern vorlegt. Aber auch der telefonische Hinweis, dasseine bestimmte Person dieses oder jenes tue, was nach Ansicht desAnrufers verboten und strafbewehrt ist, stellt eine Strafanzeige dar.Anzeige kann erstattet werden direkt bei der Staatsanwaltschaft, beider Polizei oder bei den Amtsgerichten (§ 158 Abs. 1 StPO).Sinnvoll ist es in der Regel, Anzeige bei der Polizei zu erstatten,denn diese wird ohnehin die Ermittlungen zu führen haben.
      es ist aber grade aus ermittlungtaktischen Gründen natürlich sinnvoll, sobald wie möglich eine Anzeige zu erstatten. Manchmal weiß man ja noch nicht, dass man von einer Straftat betroffen ist, oder vielleicht nicht von der Möglichkeit einen Betrug anzeigen zu können, es könnte ja theoretisch noch Jahre nach einem Betrug zur Erkenntnis kommen
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo doch es geht auch um den Herrn Thietke. Im Mai.2014 hatte ich ihm den Betrag für ein Mac book überwiesen. Alle Unterlagen etc. liegen beim Anwalt da ich mich leider lange habe vertrösten und täuschen lassen. Heute habe ich gelesen dass Herr Thietke verurteilt wurde.

      Darum meine Frage ob es zu spät ist eine Strafanzeige zu stellen.
    • schumiline schrieb:

      er ist für die Taten bereits verurteilt
      Theoretisch war er sicher bei der Verhandlung von der Staatsanwaltschaft zur Angabe möglicher weiterer Betrugsfälle angehalten worden, und wenn nun noch mal 10, 20 oder mehr Fälle auftauchen sollten ...? Für diese Fälle wär er ja noch nicht verurteilt worden, und ich weiß nicht, ob das Urteil dann ein Freibrief für alle unerwähnten Fälle wäre?


      Ulcor schrieb:

      Ok das bedeutet einfach per Anwalt weiter vorgehen und einen "Titel" erwirken um eventuell irgendwann mal etwas Geld wieder zu sehen.

      Danke für die Antwort.
      das auf jeden Fall :thumbup:
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    • schumiline schrieb:

      Wenn jetzt z.B. 20 weitere Geprellte auftauchen würden könnte der Staatsanwalt evtl. gewillt sein den Fall nochmal aufzurollen, aber bei z.B. ein oder zwei Geschädigten mehr ist es unverhältnismäßig.

      MikeJ schrieb:

      ...
      Ich habe gestern Post vom Staatsanwalt aus Schwerin bekommen (wo ich meine Strafanzeige gestellt habe) die hier wohl auch von allgemeinem Interesse sein könnte. Darin heißt es u.a. :

      ...gegen den Beschuldigten ist ein weiteres Verfahren anhängig, in dem er mit einer erheblichen Bestrafung zu rechnen hat. Danach würde die Strafe, wegwendenden sie Anzeige erstattet haben, nicht beträchtlich ins Gewicht fallen...
      Ich (also der Staatsanwalt) habe daher von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen und das Verfahren vorläufig eingestellt. Sollte es im ewähntenverfahren nicht zu der von mir erwartenden empfindlichen Bestrafung kommen, werde ich die Ermittlungen im vorliegenden Fall wieder aufnehmen.
      ...

      Mike
      Der StA wollte schon das Verfahren nicht aufnehmen bzw. wollte es einstellen. Die erwähnte "erhebliche Bestrafung" hat imho womöglich gar nichts mit dieser Betrugsserie zu tun und ist ggf. nicht mal einschlägig verursacht.



      chko schrieb:

      ...
      Ohne hier in Details zu gehen, habe ich viele Hintergründe erfahren und mir ein Bild machen können.
      ...


      Ich vermute mal, der hatte womöglich noch mehr ausgefressen und die haben lt. Pressebericht auch noch einen Deal gemacht:"Der 32-jährige Mann hatte nach einer Verfahrensverständigung aller Prozessbeteiligten ein umfassendes Geständnis abgelegt."


      Trotzdem Strafanzeige stellen und Titel erwirken! Das sollte sich aus Kostengründen auch ohne Anwalt bewerkstelligen lassen, ggf. für letzteres Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen
    • . schrieb:

      Der 32-jährige Mann hatte nach einer Verfahrensverständigung aller Prozessbeteiligten ein umfassendes Geständnis abgelegt.
      Aber Grundlage für die Vereinbarungen war ein umfassendes Geständnis, und wenn es sich rausstellen wird, dass es doch nicht umfassend war?
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    • Stubentiger schrieb:

      ...
      ... ein umfassendes Geständnis, ...
      Hmmm, ... umfassend oder vollumfänglich, ... und was es da noch für andere Nuancen geben mag ...

      Keiner ist verpflichtet, sich selber zu belasten und mehr zuzugeben, als ihm vorgeworfen wird. Aber vielleicht hat er das im Rahmen dieses Deals tatsächlich gemacht, nur dass die weiteren Fälle mangels erfolgter Strafanzeigen fallen gelassen wurden, aber vom Urteil mit abgedeckt sind.

      Jeder der jetzt mit einer Strafanzeige kommt, wird sich die Frage gefallen lassen müssen, warum er das jetzt erst macht, nachdem der Angeklagte bereits in den besagten (mindestens) 28 Fällen für schuldig befunden und verurteilt wurde.

      Weitere Geschädigte werden eh erstens nicht zuhauf und zweitens das schon gar nicht innerhalb eines kürzeren Zeitraumes Strafanzeige stellen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass solche sporadische Anzeigen mit Hinweis darauf, dass der Betreffende bereits einschlägig abgeurteilt wurde und die zu erwartende Strafe unerheblich sei, mit Nichtaufnahme bzw. Einstellung abgebügelt würde.

      Schaun wir in 2 Jahren wieder mal nach, was mit ihm ist/wird. Da ist er vermutlich wieder draußen.

      Damit ist die Sache für mich erst mal gegessen.
    • schumiline schrieb:

      Gab es nur einen Verhandlungstag oder mehrere?
      Anfänglich im Thread wurde eine Verbindung zu einem Account aufgeführt der zu den Salafisten führt, wurde darüber etwas in der Verhandlung gesagt?
      Moin,

      es gab nur einen Verhandlungstag...... die Beweislast war erdrückend. Der Staatsanwalt war ein alter Hase (sehr erfahren) und hatte der Gegenseite sehr wenig Spielraum gelassen. Auch wurde vor Gericht erwähnt, dass es nach Eröffnung des Verfahrens noch weit mehr Anzeigen gab.....
      Nach dem Geständnis von Herrn Th. kam es dann zügig zum Ende des Verfahrens.
      Keine Zeugen und keine Gutachter...... wie gesagt, die Beweislast war erdrückend...
      Salafisten waren in diesem Verfahren kein Thema

      Grüße
      CHKO
    • Unterm Strich muss man sogar sagen, dass die Strafe ziemlich hoch ausgefallen ist. Ich hätte maximal auf etwa 30 Monate getipt, bin aber mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

      Warum weniger ist auch leicht zu erklären.

      Ein Amtsgericht (AG) jemanden maximal für 48 Monaten (4 Jahre) in den Knast schicken. Sollte 4 Jahre dem AG begründet als zu wenig erscheinen, dann muss es das Verfahren an das Landgericht (LG) verweisen. Alternativ hätte der Staatsanwalt die Klage aber auch direkt bei dem LG einreichen können. Da dieser aber angeblich ein alter Hase sein soll, wird der schon genau gewusst haben, warum er die Klage "nur" beim AG eingereicht hat.
      Die Hintergründe, die wir erst jetzt nach dem Verfahren bzw. nach der Verhaftung erfahren haben (Spielsucht und Vorbestraft) haben bei dem Strafmaß sicherlich auch eine erhöhende Rolle gespielt. Sein Geständnis hingegen wird ganz klar strafmindernd gewesen sein. Dass das Strafmaß so hoch ausgefallen ist, wird vermutlich aber auch ganz stark mit der Dauer seines Handeln zu tun gehabt haben. Immerhin hat er damit ja Ende 2013 angefangen.

      Andere verurteilte Wiederholungstäter, die einen wesentlich höheren Schaden verusracht haben, sind hingegen sogar zu weniger verurteilt worden. Nehmen wir "Lars Scheffczik" als Beispiel. Der ist in meinen Augen mit 42 Monaten (3,5 Jahre), von denen er nur 2/3 abgesessen hat, recht glimpflich davon gekommen. Bei ihm hätte ich eine Anklage vor dem LG und ein doppelt so hohes Strafmaß erwartet! Er hatte hunderte Geschädigte hinterlassen und dabei einen geschätzen Schaden hinterlassen, der im 7-stelligen Bereich liegt. Hier war der Staatsanwalt auch ein alter Hase, der aber gesundheitlich angeschlagen war und kurz vor der Pensionierung stand. Auch kommt hinzu, dass nicht alle Fälle von diesem Staatsanwalt bearbeitet wurden. Die anderen Staatsanwaltschaften sahen offensichtlich keine Notwendigkeit, die restlichen Fälle auch noch vor das Gericht zu bringen, so das unterm Strich nur ein Schaden von rund 150.000 EUR Grundlage bei dem Verfahren war. Ziemlich wenig, wenn man bedenkt, wieviele Lars regelrecht in den Ruin (von ihm angeworbene Verkaufsagenten, die zum Teil auf einen Schaden von über 20.000 EUR sitzen geblieben sind) getrieben hat.

      Oder nehmen wir Pawlak mit "PC-Hardware1". Der hat binnen kürzester Zeit sogar einen fast 7 stelligen Schaden verursacht und hat dafür nur 30 Monate bekommen! Es gibt noch mehr Beispiele, die eine ähnliche Sprache sprechen. Ich belasse es aber mal bei den Beiden.

      Wenn man diese beiden Beispiele betrachtet, dann muss man ganz einfach sagen, dass es Frank ziemlich ordentlich getroffen hat. Ein Strafmaß, was meiner Meinung nach angemessen ist. Es wäre schön, wenn andere Richter das mal als Messlatte nehmen würden. Dann kämen solche Lars oder Pawlaks nicht so billig davon.
    • forenuser schrieb:

      Ein Amtsgericht (AG) jemanden maximal für 48 Monaten (4 Jahre) in den Knast schicken. Sollte 4 Jahre dem AG begründet als zu wenig erscheinen, dann muss es das Verfahren an das Landgericht (LG) verweisen. Alternativ hätte der Staatsanwalt die Klage aber auch direkt bei dem LG einreichen können. Da dieser aber angeblich ein alter Hase sein soll, wird der schon genau gewusst haben, warum er die Klage "nur" beim AG eingereicht hat.
      Ja, nach meiner Einschätzung wusste er genau was er tat..... wäre das Amtsgericht ihm nicht über 3 Jahre gefolgt, hätte er (glaube ich) das große Fass aufgemacht und hätte dass Verfahren mit allen dazugekommen Fällen... (weit mehr als 28) vors Landgericht gebracht.
      Da die Landgerichte aber völlig überlastet sind wäre es bestimmt nicht in den nächsten zwei Jahren zum Verfahren gekommen..... und dass Strafmaß wäre bestimmt auch nicht viel höher ausgefallen..... (ist ja schon eine saftige Strafe in Deutschland).
      Und so konnte die Strafsache mit einem Geständnis zügig am Amtsgericht abgewickelt werden.
      Die Richterin erklärte am Ende vor Gericht noch, dass es schon lange kein so hohes Strafmaß vor dem Amtsgericht gab....
      Grüsse
    • Rolfi schrieb:

      Bekomme ich eigentlich noch Post von der Staatsanwaltschaft die mich über den Ausgang des Verfahrens und meine Möglichkeiten aufklärt? Schließlich habe ich den Kollegen auch angezeigt
      STAATSanwaltschaft verfolgt "von Staats wegen", deine Anzeige setzt sie bloß "in Kenntnis" und in Gang, wenn sie mal in die Gänge gekommen sind, kann man schriftlich anfragen justiz.hamburg.de/ablauf-des-ermittlungsverfahrens/

      http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/diebstahleinbruch/ablauf-des-strafverfahrens.html schrieb:


      Adhäsionsverfahren


      Generell müssen aus einer Straftat erwachsene vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Täter, wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld, vor ordentlichen Gerichten (Zivilgerichten) geltend gemacht werden.
      Im
      Adhäsionsverfahren (dem so genannten "Anhangsverfahren") kann dagegen
      auf Antrag des Verletzten oder seines Erben auch das Gericht in
      Strafsachen über solche Ansprüche entscheiden, sofern es sich nicht um
      eine Jugendsache handelt und der Sachverhalt für eine solche
      Entscheidung in der Hauptverhandlung geeignet ist, insbesondere das
      Strafverfahren nicht verzögert.
      Der Antrag kann schriftlich oder mündlich bis spätestens in der Hauptverhandlung gestellt werden.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Am 10.02. schon?
      Ich habe das jetzt erst mitbekommen.

      Auch von mir nochmals die Frage: Hat jemand mehr Informationen? Oder wurden die Rufnummern möglicherweise nur neu vergeben?
      @sl4ddy:
      War er auf dem neuen Profilbild zu sehen?
      Trolle werden ignoriert.