Privat-PKW dienstlich nutzen

    • Ich habe es so verstanden, dass TE generell sein Fahrzeug auch für Dienstfahrten nutzen soll. Also auch z.B. für Einkäufe, ohne Kind als Insasse.
      Hin und wieder fallen auch Arztbesuche oder Fahrten zu Kursen oder Veranstaltungen an, wofür er aber nicht generell als Fahrdienst angestellt ist, sondern sich diese Fahrten auf alle Erzieher verteilen, für die alle vermutlich die gleichen Regelungen gelten.
    • Was aber wiederrum das FA überhaupt nicht interessiert, solange bei einer Steuerprüfung beim AG alles korrekt gelaufen ist und der AN Einnahmen usw. korrekt angegeben hat, inclusive Aufwendungen.

      Was das Amt für öffentliche Ordnung dazu sagt............... das könnte natürlich heikel werden, wenn die Geschichte eben nicht den Anspruch von Gefälligkeit hat oder über den Kostenträger der Pauschale bzw. dem Auftraggeber nicht als "gemeinnützig" durchgeht.

      Und JA, natürlich wird das Thema regelmäßiger Beförderungsfahrten gestreift und wenn uns der TE da mal ordentlich aufklärt, dann können wir das entweder abhaken oder es wird akut zum Problem.

      Mir ging es hauptsächlich darum, dass erst mal aus versicherungstechnischer Seite (Schadenersatzansprüche über die AKB zu befriedigen) nichts entgegen spricht.
      Das war mir wichtig, weil vielleicht der erste Transport morgen schon stattfindet....... oder so.
    • Kaiolito schrieb:

      Und JA, natürlich wird das Thema regelmäßiger Beförderungsfahrten gestreift und wenn uns der TE da mal ordentlich aufklärt, dann können wir das entweder abhaken oder es wird akut zum Problem.

      Das ist bei TE aber leider immer so!
      Erst kommen halbe Tatsachen und dann wird scheibchenweise nachgelegt.
      Ich hab das EP jedenfalls so verstanden, daß die Rumgurkerei während der Dienstzeit stattfindel. Und hauptsächlich die Beförderung von Kindern.
      Deshalb rede ich nicht von Gefälligkeit, es gehört zum Dienst dazu, wird entlohnt und km-Geld gibts obendrauf.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Früher war einiges anders. Ich durfte als Angehöriger des Fördervereins noch den Bus mit max 6 Kindern bis nach Holland, unentgeltlich, fahren.

      Aber, 2010 hat sich soeiniges geändert in der Personenbeförderung.

      Deshalb empfehle ich dem TE sich mit seinem AG zusammenzustezen und die aufgekommen Fragen zu klären.

      Aus reinem Bauchgefühl heraus sage ich, dass, bei regelmässiger Beförderung von Kindern, A. Ein PS nötig ist und B. entsprechende Vorrichtungen im Auto angebracht werden müssen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ich bin mir ziemlich sicher, dass in dem Vertrag bestenfalls steht, dass für Dienstfahrten (auch) die Nutzung des privaten PKW vorgesehen ist, wenn überhaupt.
      Das wird, aus gutem Grund, nicht näher erläutert sein.
      Dass ein PKW zum Transport von Kindern entsprechend ausgerüstet sein muss, das dürfte ja wohl ausser Frage stehen.
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      # 109: Mein Träger kenne ich der mich einstellen will. Wer sagt aber: das ich den Vertrag unterschreibe. Inzwischen bowlen die AGs um mich. Klasse Gefühl ...



      kegeln die aus wer dich verarxxen darf oder süppeln die zuviel Bowle? Etwa Kürbisbowle mit ganzen Früchten?

      Welcher "Träger" ist das denn nun? Rück doch mal mit der Sprache richtig raus.... du windest dich wie ein Aal wenns um Beantwortung von Fragen geht...