Grundsätzlich wird eine Erlaubnis zur Personenbeförderung benötigt. Aber keine Regel ohne Ausnahme:
gesetze-im-internet.de/frstllgv/__1.html
Ist Dein potentieller Arbeitgeber staatl. anerkannt, müsste er unter diese Ausnahmen für Dich fallen.
Ich z.B. habe keinen Personenbeförderungsschein für 8 Personen benötigt - incl. Rollstuhlfahrer.
Bleibt noch die versicherungstechnische Seite.
Dafür muss Dein Arbeitgeber eine Versicherung entsprechend abschließen und Du ein Fahrtenbuch führen.
Für uns wurde von der Einrichtung einen eigene Versicherung - personenbezogen abgeschlossen.
.
Warum Dein Arbeitgeber allerdings den Einsatz Deines privaten PKWs fordert... k.A.
Das kannst nur Du entscheiden.
Bei Ausnahmen wäre das für mich kein Thema. Wäre es aber Voraussetzung, um die Arbeit erfüllen zu können... k.A. ob sowas in der Branche üblich ist.
gesetze-im-internet.de/frstllgv/__1.html
Ist Dein potentieller Arbeitgeber staatl. anerkannt, müsste er unter diese Ausnahmen für Dich fallen.
Ich z.B. habe keinen Personenbeförderungsschein für 8 Personen benötigt - incl. Rollstuhlfahrer.
Bleibt noch die versicherungstechnische Seite.
Dafür muss Dein Arbeitgeber eine Versicherung entsprechend abschließen und Du ein Fahrtenbuch führen.
Für uns wurde von der Einrichtung einen eigene Versicherung - personenbezogen abgeschlossen.
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Warum Dein Arbeitgeber allerdings den Einsatz Deines privaten PKWs fordert... k.A.
Das kannst nur Du entscheiden.
Bei Ausnahmen wäre das für mich kein Thema. Wäre es aber Voraussetzung, um die Arbeit erfüllen zu können... k.A. ob sowas in der Branche üblich ist.
Ich will meinen Junior-Status wieder 
