Warnung vor folgendem Bankkonto: Michael und Katrin Böhm

    • ich bin nur die Freundin eines Geschädigten, in dessen Haus die eingezogen sind - natürlich mit notariellem Vertrag usw. Aber keinen Cent bezahlt haben. Daher eine große Schadenssumme: 250 000 €.
      Der Haftbefehl lag allerdings schon seit Februar wegen diverser anderer Delikte vor.
    • ja nett. Dagegen sind die Beträge der anderen geschädigten tatsächlich 'Peanuts.' Nur so eine Immobiliengeschichte MUSSTE doch auffliegen bzw. konnte nicht gutgehen, schon sehr selbstbewusst ein Haus zu kaufen, einzuziehen und nicht zu bezahlen

      Unglaublich, daß man in Deutschland mit sowas über längeren zeitraum erfolgreich sein kann. Da wurden vielen Leuten kleine Beträge abgenommen, man bringt es zur Anzeige und kriegt zurück 'Verfahren eingestellt, für die Straffindung nicht relevant...'

      Was nun? Doch zum Anwalt? geld wiederkriegen tut man vermutlich eh nicht -und am Ende bleibt man noch auf Anwalts- oder Prozesskosten sitzen und hat ne Menge zeit investiert.
    • Hans Wurst schrieb:

      Tolles deutsches Rechtssystem!
      Was stört dich daran? es geht doch bei der Anzeige "nur" um den strafrechtlichen Teil, das STRAFverfahren, und selbst wenn dien kleiner Teil davon nicht eingestellt werden würde, würden die Strafen ja nicht wie in der USA bis zu mehreren "Lebenslängen" aufadiert werden.

      DEIN Geld müsstest du dir doch sowieso zivilrechtlich zurückholen, deshalb sollte dir daran liegen, dass derjenige, der es dir zurückzahlen soll, es baldmöglichst erarbeiten kann.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • eigentlich meine ich damit, daß man sich über die Zeit in Deutschland viele kleine Beträge ergaunern kann und in vielen Fällen unbehelligt damit davonkommt. Denn viele Betroffene scheuen wohl für 50, 70 oder 80 Euro einen Prozess anzustreben bei dem am Ende ohnehin nichts herauskommt -außer, daß man ne Menge Zeit und im schlimmsten Fall weiteres Geld investiert hat.

      Bis zur Inhaftierung hat die Kollegin ja anscheinend auch munter weiter 'gewirtschaftet' und sich mit fremdem Geld ein nettes Leben gemacht.

      Denn ich glaube kaum, daß bei Ihr die vorhandenen Gelder (es scheint ja zig Konten zu geben) hinsichtlich der Herkunft geprüft und dann zurückgeschickt werden. Nach der Haft steht dann ein hübsches Startkapital zur Verfügung -und das finde ich einfach nicht richtig
    • Hans Wurst schrieb:

      Denn ich glaube kaum, daß bei Ihr die vorhandenen Gelder (es scheint ja zig Konten zu geben) hinsichtlich der Herkunft geprüft und dann zurückgeschickt werden. Nach der Haft steht dann ein hübsches Startkapital zur Verfügung -und das finde ich einfach nicht richtig
      Ja, dass mancher leider völlig unbehelligt davon kommt, liegt sicher an der Lethargie, Faulheit oder am Unwissen der Betrogenen, vielleicht auch am "Scham". Aber in dem Fall, auf den du dich beziehst, kommt der Täter ja nicht davon, sondern wegen gleicher und größerer Vergehen in einen Strafprozess, bei dem eben nur deshalb einzelne kleine Fälle wg. des "Kosten/Nutzen-Verhältnisses" nicht einzeln verhandelt werden, weil der höhere Aufwand den Kohl auch nicht mehr fetter machen würde.

      DAS alles hat ja letztendlich nichts damit zu tun, dass ziviles Recht davon abgelöst ist, und man sich (jeder) selbst um seine Rechte kümmern kann und muss. Vorteil von AH ist, dass hier ja möglichst viele Konten bekannt werden können, auf die sich dann in den zivilen Klagen bezogen werden könnte. Sicher muss man sich mit einem Urteil in der Hand unter Umständen über einen langen Zeitraum dafür sorgen, dass es vollstreckt wird, Vermögen geprüft wird, aber dabei ist dann die Herkunft vorhandener Gelder egal.

      Kümmern muss man sich, das ist moralisch dann die Strafe des Leichtsinns, aber die Kosten des Anwalts, der nötig wird, wenn ein einfaches Mahnverfahren fruchtlos bleibt, kann man wohl mit auf die Rechnung setzen.
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    • ok, nur wenn dann beim Schuldner nix zu holen ist wird der Anwalt sich wohl vertrauensvoll an seinen Mandaten/Auftraggeber wneden und um zahlung bitten. Und eben dieses Risiko ist mir persönlich zu groß -da die meistens Anwälte ja nicht für 3,50 Euro tätig werden
    • mhm, gut aber wenn ich das richtig verstehe entstehen bei Kleinbeträgen in jedem Fall 32,50 € Gebühren, die ICH erstmal vorstrecke und evtl. vom Schuldner zzgl des geschuldeten Betrags zurückbekomme.
      Nun machen diese 32,50 aber schon fast die Hälfte der eigentlichen Forderung. Ausgang ungewiss..
    • Auch die spätere Zwangsvollstreckung KANN man ohne Anwalt machen.
      Z.B. kann man mit dem Vollstreckungsbescheid zum Amtsgericht gehen. Dort hilft dir der zuständige Rechtspfleger beim Ausfüllen eines sogenannten "Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses", wenn du z.B. eine Kontopfändung betreiben möchtest.
      Man sollte nur vorher anrufen und einen Termin vereinbaren!
      Die Gerichte dürfen keine Rechts-BERATUNG leisten - aber sie nehmen sehr wohl Anträge auf und helfen beim Ausfüllen, wenn man Fragen hat.
      Diese Tatsache ist leider nur sehr wenigen bekannt, daher gehen viele direkt zu einem Anwalt.
      Das kostet dann natürlich wesentlich mehr...
    • hotel schrieb:

      Auch die spätere Zwangsvollstreckung KANN man ohne Anwalt machen.
      Du sprichst wahr, die einzige Komplikation, die ich nicht ohne anwaltliche Mitwirkung (mit- ist gut ;) ) wagen würde, wär der Prozess, um zu dem Titel zu gelangen, wenn der einfach dem Mahnbescheis widersprechen würde.


      https://www.inkassoportal.de/lexikon/widerspruch-mahnbescheid schrieb:

      Mit dem Widerspruch ist das einfache Mahnverfahren unterbrochen. Bereits bei der Beantragung eines Mahnbescheids kann der Gläubiger festlegen, dass er im Falle eines Widerspruchs die Durchführung eines streitigen Verfahrens beantragt. Der Fall wird bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid als normale Klage an das zuständige Gericht weitergereicht. Dieses informiert den Gläubiger oder seinen Vertreter. Der kann nun formell Klage erheben und somit beantragen, dass der Schuldner zur Zahlung der Haupt- und Nebenforderung verurteilt wird. Dieses Zahlungsbegehren muss er nun sachlich begründen. Für diese Begründung hat der Antragsteller im Allgemeinen zwei Wochen Zeit. Dabei werden erneuet Gerichtskosten fällig, die im Verfahren zur Gesamtforderung hinzugerechnet werden.
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    • Hallo.

      Bin neu hier, aber auch eine Geschädigt der o. g. Person. Habe gestern die Nachricht erhalten, dass diese Person rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Mein Verfahren ist damit eingestellt worden, da es sich um einen geringfügigen Betrag handelt. Jedoch könnte ich zivilrechtlich klagen, davon ist die Einstellung nicht berührt.

      Details zu meiner "Schädigung":
      Oktober 2014 über Kleinanzeigen Playmobil Krankenhaus - Summe 37 Euro - gekauft und bezahlt, jedoch nie erhalten. Im November 2014 Anzeige erstattet. Ich werde wohl auf diese Summe verzichten müssen bzw. nie wieder sehen.

      Aber auf Grund der vielen Anzeigen wurde sie doch noch "geschnappt" und verurteilt.

      Allen Geschädigten alles Gute.
    • Danke für deine Rückmeldung :thumbup:

      Es ist für eine Zivilklage natürlich eine "Kosten-Nutzenrechnung" aufzustellen - und eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, ob und wann überhaupt da Geld zu holen sein wird.

      Abgesehen von den reinen Geldkosten darf man natürlich auch die ZEIT und NERVEN nicht vergessen als Kosten mit einzupreisen - also würd ich bei 37 Euro auch maximal einen Mahnbescheid springen lassen, wenn ich wirklich nachtragend erbost wäre.
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