Hallo, vielen dank für die Aufnahme! Nun zu meinen Problem, ich habe über eBay Kleinanzeigen einen Plattenspieler von technics im Wert von 400 Euro gekauft. das erste Problem trat auf als ich auf das Paket gewartet habe . Der Verkäufer gab es an einen Montag in einer dhl Filiale ab, bis zum Donnerstag geschah nix u ich kontaktierte den Verkäufer, dieser fand heraus dass das Paket noch immer in der Filiale war u vergessen wurde loszuschicken von der dhl, am Donnerstag erteilte er einen neuen Auftrag, u ich hoffte das nun alles funktioniert aber nein, anhand der Paketverfolgungsnummer sah ich das sich wieder nix tat und rief bei der dhl an und schilderte die Situation, der Mitarbeiter am Telefon veranlasste eine höhere Priorität laut seiner Aussage u leitete es an die Filiale weiter. am Freitag erfolgte dann auch endlich der Versand. heute am Samstag trat das Paket bei mir ein, ein Tag u die Freude war groß aber nur von kurzer Dauer, als ich das Paket sah wusste ich gleich das bedeutet Rennerein für mich. es war nass und an einigen Stellen kaputt , an diesen Stellen war der Plattenspieler auch beschädigt. die werte Postfrau war aber so schnell als ich äußerte hier stlmme was nicht u verließ fluchtartig die Haustür u fuhr davon. als ich dann das Paket öffnete sah ich wie sich teile vom Plattenspieler selbständig gemacht hatten, u dadurch den Tonarm beschädigten und die abdeckhaube , dazu einige Lackplatzer am Spieler selbst. 400 Euro dahin. beim Kauf wAr auch die Rede über einen sehr gut erhaltenen Spieler und um eine sichere Verpackung. Also ich glaube auch das der Technics vorher in dem vereinbarten Kaufzustand war. Er aber wirklich nicht genügend verpackt war leider trotz Zusicherung des Verkäufers. Die dhl Hat dann wohl ihr übriges dazu getan. Schlechter Umgang , zudem Karton nass. Die dhl wird aufgrund der zu geringen Verpackung mit Sicherheit sagen Pech gehabt und ich würde ihnen da auch zu stimmen, und wenn wäre es maximal eine Teilschuld, denn bei der Verpackung musste was schief gehen , keine Sicherung der beweglichen Teile , noch eine Kennzeichnung , oben /bzw Vorsicht nicht drehen oder ähnliches , meiner Meinung nach trifft den Verkäufer die volle Schuld. Dieser weißt aber jegliche Schuld auf die Dhl zurück und antwortet mir jetzt auch nicht mehr nachdem ich ihn vorgeschlagen habe mir mein Geld zurück zu überweisen u es alleine mit der dhl zu klären. er wolle jetzt Montag dort anrufen u ich muss am Montag zur dhl u eine Schadensaufnahme machen . Dieser Vorgang wird sicherlich dauern u nun zu meiner Frage , sollte ich sofort einen Anwalt einschalten ? der verkäufer weißt ja jegliche Schuld von sich. Vielen dank im Vorraus . Stefan
Defekter Plattenspieler nach Versand, Privatkauf über eBay Kleinanzeigen
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Auch wenn du es für vertane Zeit erachtest, lass DHL die Schadenanzeige aufnehmen und dir entsprechend schriftlich geben, dass die Verpakung unzureichend war.
Diese Bestätigung scannst du dann ein und sendest sie an den VK.
So, wie du die Sache schilderst, ist er verpflichtet, den Schaden zu übernehmen. Wenn er sich dann immer noch uneinsichtig zeigt, lädst du ihn hierhin ein. -
Die Hinweise von alte Eule sind genau richtig.
Noch eine kleine Erklärung: der Verkäufer schuldet Dir aus dem Kaufvertrag eine sichere Verpackung. Die muß auch regenfest sein. Denn in D regnet es regelmäßig.
Du kannst bei der Reklamationsaufnahme bei DHL gleich angeben, wohin DHL nach Schadenfeststellung das Paket schicken soll.
Ich würde es an Deiner Stelle direkt an den VK zurückschicken lassen und ihn parallel auffordern, Dir einen Plattenspieler wie im Kaufvertrag vereinbart zuzusenden. -
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pandarul schrieb:
Wo kann ich das nachlesen?
hier schon mal nicht dhl.de/content/dam/dhlde/kampa…ungsbroschuere-092013.pdf wenn auch sonst fast alles Erwähnung findet ...Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt."Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte" -
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Stubentiger schrieb:
hier schon mal nicht dhl.de/content/dam/dhlde/kamp…uere-092013.pdf wenn auch sonst fast alles Erwähnung findet ...
"schützt den Inhalt gegen
Druck, Stoß, Vibration, Witterung
und andere Einflüsse..."
Es steht aber nichts davon in den DHL Versandbedingungen!
dhl.de/content/dam/dhlde/downl…international-09-2010.pdf___________________________________________________________________________________
Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()
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werv schrieb:
Es steht aber nichts davon in den DHL Versandbedingungen!
dhl.de/content/dam/dhlde/down…nal-09-2010.pdf
wenn du sooo willst, dann doch
Die Verpackung muss
den Inhalt der Sendung gegen Belastungen, denen
sie normalerweise während
der Postbeförderung durch Druck,
Stoss, Vibration und Temperatureinflüssen ausgesetzt
ist, sicher schützenBedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt."Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte" -
*hmm*
Ich finde außer dem Hinweis unter den Verpackungstipps auch nichts. Aber es muss was geben, das das regelt.
Ein Schwank aus meiner Berufslaufbahn.
Geliefert wurden per Spedition Mosaikfliesen für ein Schwimmbad - mehrere Paletten - Wert ? jedenfalls für ein ganzes Schwimmbad nicht gerade preiswert.
Diese Mini-Fliesen sind auf einer Art Papiernetz verklebt, auf dass sie sich besser verlegen lassen. Einen Tag nach Lieferung sollten sie verlegt werden. Dabei wurde ein Transportschaden (?) festgestellt in der Form, dass sich das Papiernetz wegen Nässe abgelöst hatte.
Zunächst wurde dem Empfänger (natürlich) die Schuld in die Schuhe geschoben wegen unsachgemäßer Lagerung über Nacht.
Ein Anruf beim Wetterdienst hat Regen ausgeschlossen.
Der Lieferant hat bei dem Schaden sicher nicht aus reiner Kulanz kostenlos ersetzt. -
Keine Kartonage kann (!) stabil bleiben, wenn sie durchnäßt. Man nennt das: Pappe.
Zu rechnen ist damit, daß beim Umladen ins Fahrzeug oder bei der Zustellung kurzfristig kleinere Mengen Wasser mit der Verpackung in Berührung kommen. Witterung ist es auch, wenn die Schokolade bei 40° im sonnenbeschienenen Fahrzeug zerläuft. Oder im Winter über Nacht auf dem Depotparkplatz der Prädikatswein zerfriert. Klar, daß dafür keine Haftung übernommen wird.
Kein einziges Paket - und kein vorverkauftes Packset - ist gegen Wasser ernsthaft geschützt.
Wenn ein Karton "naß" ist, siehe EP, ist irgendwas grandios falsch gelaufen. Über die restliche Verpackung gibt es ja keine Auskünfte, aber nasse Pappe verliert sämtliche Eigenschaften, die den Umkarton stabil machen.
Ich stimme zu, daß bewegliche Teile zu sichern gewesen wären. Einer Beschriftung bedurfte es hingegen nicht und es gibt m.E. auch nichts, was DHL (oder seine Förderbänder) beachten. -
Stefan 81 schrieb:
es war nass und an einigen Stellen kaputt , an diesen Stellen war der Plattenspieler auch beschädigt. die werte Postfrau war aber so schnell als ich äußerte hier stlmme was nicht u verließ fluchtartig die Haustür u fuhr davon
Ist dies irgendwie dokumentiert bzw. durch Zeugen abgesichert ... ich befürchte, wie meist in solchen Fällen, nicht.
Ein Schutz gegen Wasser kann nur DHL bieten. Was kann der Versender dafür, wenn DHL die Sendung, im wahrsten Sinne des Wortes, im Regen stehen läßt. Wenn das in der Verantwortung des Versenders wäre, müßten alle Sendung zusätzlich verschweißt sein.
In diesem Zusammenhang, auch mal bei DHL gelernt, alle Aufkleber wie "vorsicht Glas" oder "zerbrechlich" sind genauso für die Katz wie der Aufdruck "nicht an Kinder ausliefern" (Medikamentenlieferungen), DHL hat nur den Nachweis zu bringen wann an wen ausgeliefert wurde, der Rest ist nur Wunschdenken.
Meiner Meinung nach ist der Versender hier raus, das ist eine Sache die mit DHL geklärt werden muß - leider.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von seelachs ()
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Ich hatte noch ein Stichwort vergessen: Transportschaden
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Kann es sein, dass der Paketschop einen Wasserschaden hatte?
Denn in letzter Zeit hat es ja vielerorts heftig geregnet. Wodurch sich evtl. auch die lange Verzögerung beim Versand erklären liesse.Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself
Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint. -
pandarul schrieb:
Keine Kartonage kann (!) stabil bleiben, wenn sie durchnäßt. Man nennt das: Pappe.
Zu rechnen ist damit, daß beim Umladen ins Fahrzeug oder bei der Zustellung kurzfristig kleinere Mengen Wasser mit der Verpackung in Berührung kommen. Witterung ist es auch, wenn die Schokolade bei 40° im sonnenbeschienenen Fahrzeug zerläuft. Oder im Winter über Nacht auf dem Depotparkplatz der Prädikatswein zerfriert. Klar, daß dafür keine Haftung übernommen wird.
Kein einziges Paket - und kein vorverkauftes Packset - ist gegen Wasser ernsthaft geschützt.
Wenn ein Karton "naß" ist, siehe EP, ist irgendwas grandios falsch gelaufen. Über die restliche Verpackung gibt es ja keine Auskünfte, aber nasse Pappe verliert sämtliche Eigenschaften, die den Umkarton stabil machen.
Ich stimme zu, daß bewegliche Teile zu sichern gewesen wären. Einer Beschriftung bedurfte es hingegen nicht und es gibt m.E. auch nichts, was DHL (oder seine Förderbänder) beachten.
Dem kann ich vollumfänglich zustimmen!
Was die Beschriftung angeht: Auch diese bunten und teueren Klebebänder "Vorsicht Glas" sind nichts anderes als Geldschneiderei.
Wenn die Filiale Pakete im Wasser lagert ist das nicht das Problem des VK oder wird hier ernsthaft verlangt, daß der Absender Pakete einschweißen soll?
Den Anwalt also schön "stecken lassen", zunächst ist mal DHL mit der Schadensbegutachtung am zug.
Hilfreich könnte ein Foto des Wasserschadens sein obwohl das Ausmass auch am wieder trockenen Karton erkennbar ist. -
Eine korrekte Verpackung besteht nicht nur aus einer Aussenverpackung, sondern ggf auch aus einer Innenverpackung.
Ich bekam gestern einen Monitor. Der war nicht nur in einem Styropor-Rahmen eingelegt, sondern auch durch eine Plastikhülle
geschützt. Natürlich waren auch alle Zubehörteile in einer eingeschweißten Folie. -
@ Grafiksammler,
nur müssen wir unterscheiden, ob so eine Verpackung lt. Transportrichtlinie (die noch zu finden sein wird/sollte) ein Muss ist, oder ob die Hersteller das in Eigeninitiative so handhaben.
Allerdings halte ich den Ansatzpunkt "Wasserschaden in der Filiale" für sehr gut, soweit der Schaden nicht nur durch den losen Teller verursacht wurde. -
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Stefan 81 schrieb:
es war nass und an einigen Stellen kaputt , an diesen Stellen war der Plattenspieler auch beschädigt.
siehe EP @eule (auch wenn es schlecht/grausam zu lesen ist) -
Bei der Schadensmeldung würde ich das lange Verbleiben der Sendung in der dhl-Filiale unbedingt mit angeben. Vielleicht findet sich bei der dortigen Lagerung der Grund für den Wasserschaden.
Im übrigen hätte Deine Zustellerin die von außen sichtbare Beschädigung Dir schriftlich bestätigen müssen. Ihr "Fluchtverhalten" würde ich ebenfalls anmerken.
Weder allein die Dauer der Lagerung dürfte das Problem sein, noch das seltsame Verhalten der Zustellerin. Aber beides zeigt "weitere" Probleme der dhl auf und macht sie eventuell "gewogener".
Sollen sie doch mal erklären, was mit der Sendung in der ganzen langen Zeit war.....Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()
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Nur auf eigene Erklärungen würde ich mich aber nicht verlassen.
Damit deckt man keine Rohrbrüche ab, aber der Wetterdienst gibt Auskunft über Niederschläge in der Woche des Verbleibs in der Filiale. Die dort zuständige Feuerwehr gibt ggf. auch Auskunft, ob sie in der Straße wetterbedingte Einsätze hatte. -
*alte_eule* schrieb:
@ Grafiksammler,
nur müssen wir unterscheiden, ob so eine Verpackung lt. Transportrichtlinie (die noch zu finden sein wird/sollte) ein Muss ist, oder ob die Hersteller das in Eigeninitiative so handhaben.
Allerdings halte ich den Ansatzpunkt "Wasserschaden in der Filiale" für sehr gut, soweit der Schaden nicht nur durch den losen Teller verursacht wurde.
Etwas Eigeninitiative und Mitdenken wäre jedem Verkäufer anzuraten.
Ich habe auch immer wieder etwas zu versenden. Da die Formate immer anders sind, schneide ich meine Verpackungen immer selbst zu. D. h. für mich aber auch: alle
Schnittkanten werden mit Packpapier abgeklebt, damit Feuchtigkeit nicht leicht in die Wellpappe eindringen kann.
Das wurde mir vor einigen Jahren mal deutlich vor Augen geführt: die Zustellering machte vor unserem Haus die Heckklappe auf um ein Paket herauszunehmen, ein Weiteres fiel auf die Strasse. Genau in ein Pfützchen. -
grafiksammler schrieb:
Eine korrekte Verpackung besteht nicht nur aus einer Aussenverpackung, sondern ggf auch aus einer Innenverpackung.
Fraglos, ja. Aber es ist ja nun nicht so, als ob der Plattenspieler einen Wasserschaden hätte, insofern ist die Frage obsolet, ob man ihn hätte einschweißen müssen (dennoch: nein, hätte man nicht). Die Außenverpackung hatte einen Wasserschaden. Daß die dann ihre Funktion einbüßt, ist doch klar. Ich habe noch nie ein Paket gesehen, dessen Außenverpackung gegen naßwerden explizit geschützt war.
grafiksammler schrieb:
Das wurde mir vor einigen Jahren mal deutlich vor Augen geführt: die Zustellering machte vor unserem Haus die Heckklappe auf um ein Paket herauszunehmen, ein Weiteres fiel auf die Strasse. Genau in ein Pfützchen.
Und exakt dafür haftet DHL! Es ist auf dem normalen Transportweg nicht vorgesehen, daß eine Sendung naß wird. -