Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wesentlich ist für mich erst einmal, ob der RA sich in seiner Gegenargumentation tatsächlich nur auf ein fiktives Einstellformular berief, das es nur in der Erinnerung des TE gab.
      Ich habe es so verstanden, dass die Darlegung des Einstellvorgangs vor dem Gerichtstermin einzureichen war.
      TE konnte seinen Irrtum nicht belegen, weil ihm gar nicht klar war, was er falsch gemacht hat. Das geschilderte Einstellformular gibt es offenbar nicht. Seine Erinnerung war falsch.
      Ich weiß nicht, wie oft ich hier schon die damaligen Vorgänge im Kurzformular und den Unterschied zusätzl. Sofortkauf-Option und Sofortkauf beschrieben und mich wiederholt habe, und andere auch, damit TE seinen wirklichen Fehler überhaupt erkennt und entsprechende Nachweise (endlich) erbringen kann.


      Mira, was im Urteil steht, das passt doch zum Kurzformular mit Vorbelegung. Da steht nur was vom Häkchen bei Sofort-Kaufen. Der Rest geht darum, ob man einen Preis eingeben muss.

      Nicht passen tut einiges, was TE hier noch versucht hat zu erinnern. Und es vermischt sich, was er tun wollte und was er getan hat und was er damit erreichen wollte.

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    • schabbes, offenbar gab es seitens des Gerichts im Rahmen der Beweisaufnahme die Aufforderung den Einstellvorgang bis Frist xyz vor dem Gerichtstermin zu beschreiben.
      Ein fiktives Einstellformular aus der Erinnerung taugt aber nicht als Beleg. Im Gegenteil, es untermauert Unglaubwürdigkeit.
    • pandarul schrieb:

      werv schrieb:

      Was würdet ihr dabei eigentlich von der "brutalen Wahrheit" halten:


      Steht doch schon x-mal da, daß es im Großen und ganzen so gelaufen ist. Fast jeder Poster hier hat diese Auffassung jetzt so oder so ähnlich geäußert.

      @pandarul: Das hatte ich auch selbst schon so beschrieben... doch hier ging es mir um etwas anderes, ich habe mich einfach
      nicht klar genug ausgedrückt:


      Wir können hier alle plausiblen Möglichkeiten durchdiskutieren. Doch ich traue TE nur sehr bedingt zu,
      dies plausibel vorzubringen (Sorry aber so ist meine Meinung). Deswegen frage ich mich, was ihr davon denken würdet vor Gericht komplett
      ehrlich zu sein. Dass man eben nicht alles weiss, wie es passiert ist...

      Ich schätze Logik sehr hoch in meinem Leben. Mir wäre so eine Erklärung viel plausibler, als wenn sich
      jemand selbst widerspricht und auch den Ebay Gegebenheiten.

      Ich kenne aber (zum Glück) unsere Justitia nicht - deswegen diese Frage nach euerer Meinung - was würde vermutlich ein Richter von
      der "Brutalen Wahrheit" halten?
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Das ist ja das Problem.
      Wir wissen, dass TE offenbar dieses Kurzformular verwendet hat, während es noch die regulären gab.
      Wir wissen, dass damals die Auktion mit 1 Euro voreingestellt war.
      Wir wissen, dass TE mit diesem Formular nur die Zusatzoption Sofortkauf aktivieren konnte, nicht ein reines Festpreisangebot.
      Wir wissen, dass dadurch der zunächst sichtbare Sofortkauf durch das 1. Gebot zerschossen wurde.
      Und durch eben dieses Wissen wird der Irrtum für mich plausibel und nachvollziehbar.
      Aber doch nicht für das Gericht, weil es doch offenbar mit all diesen damaligen Gegebenheiten gar nicht konfrontiert wurde.

      Werv, dafür beauftragt man ja als unbedarfter Mensch einen Anwalt.
      schabbes, zumindest hat der Kläger am 06.06. einen Schriftsatz eingebracht und dort die Verkaufsformulare (aus seiner Sicht) erklärt. Und so kenne ich das auch.
      Man wird ggf. per Fristsetzung vor dem Gerichtstermin aufgefordert Stellung zu nehmen.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Werv, dafür beauftragt man ja als unbedarfter Mensch einen Anwalt.
      schabbes, zumindest hat der Kläger am 06.06. einen Schriftsatz eingebracht und dort die Verkaufsformulare (aus seiner Sicht) erklärt. Und so kenne ich das auch.



      Wenn das so gewesen ist, so hat der Anwalt des TE vor dem Prozess gewusst, mit was er in den Prozess geht......

      Was muss ein Anwalt einer renommierten Kanzlei eigentlich alles "verbocken", damit ihn der Mandat erfolgreich in Regress nehmen kann?
      Nur Termine einhalten kann es ja nicht sein.....
    • schabbesgoi schrieb:

      Habe ich was überlesen? offenbar, schriftlich, Frist XYZ?


      Das ist im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens passiert, das i.d.R. zu jedem Zivilprozeß gehört.

      werv schrieb:

      Dass man eben nicht alles weiss, wie es passiert ist.


      Ist prinzipiell ok, besteht aber die Chance, daß die Gegenpartei mit "hätte wissen müssen" kommt. Besser ist es, zu behaupten, man sei sich sicher gewesen, daß Funktion XY so und so funktioniere. Ganz salopp formuliert: Dummheit ist geschützt, sich fahrlässig nicht zu informieren eher nicht. Ich würde mich wohl lieber in inbrünstiger Überzeugung als zu dumm darstellen. ;)

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ich werde mit Sicherheit das Thema "Revision" für dich aufrollen!
      Da verfahre ich lieber nach dem Motto "Was stört es eine Eiche ...."


      Dein Benehmen ist mal wieder ungehörig. Erst trollst du den ganzen Thread zu, weil du auf ein Posting angesprungen bist, daß dich nur zu einem geringen Teil adressierte, dann schwafelst du unverbesserlich von einer Revision, die weder möglich noch geboten ist (der TE muß diesen ganzen Dünnsinn lesen und ausklammern, denkst du darüber zuweilen mal nach?!), und jetzt tust du auch noch so, als seist du in der Lage, irgendjemandem hier etwas zu erklären. Absurd.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Klar, der RA wusste, dass der Kläger seine Aussage (Startpreis für Auktion muss eingetragen werden) belegen kann und das offenbar auch vor dem Gerichtstermin schon tat.

      Er wusste auch, dass er für die Aussagen des TE keinen Beleg erbringen wird.
      Entweder hätte er TE schon beim ersten RA-Termin bitten müssen entsprechend zu recherchieren und auch die relevanten Daten von Ebay anzufordern bzw. das als RA selbst tun müssen oder spätestens nach der offenbar plausiblen Darlegung des Klägers im Schriftsatz vom 06.06.

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    • Nein, versprochen.

      Eine einfache Methode ist übrigens, dem Richter 25 Seiten eBay-AGB, -Grundsätze und -Hilfeseiten als Konvolut vor die Füße zu kippen und ausgiebig darauf Bezug zu nehmen in den Schriftsätzen. Wenn der das alles lesen muß, glaubt der sofort, daß man da nicht durchsteigt.
    • Ich war relativ oft vor Gericht. Meistens beruflich, einige Male auch in eigener Sache.
      So wie das offenbar ablief, musste das Gericht davon ausgehen, dass der Herr RA den Ausführungen seines Mandanten selbst nicht glaubt, zumindest auch nicht nachvollziehen kann und das traf wohl auch zu.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Klar, der RA wusste, dass der Kläger seine Aussage (Startpreis für Auktion muss eingetragen werden) belegen kann und das offenbar auch vor dem Gerichtstermin schon tat.

      Er wusste auch, dass er für die Aussagen des TE keinen Beleg erbringen wird.
      Entweder hätte er TE schon beim ersten RA-Termin bitten müssen entsprechend zu recherchieren und auch die relevanten Daten von Ebay anzufordern bzw. das als RA selbst tun müssen oder spätestens nach der offenbar plausiblen Darlegung des Klägers im Schriftsatz vom 06.06.



      Wie ist das eigentlich, wenn eine renommierte Kanzlei erkennt, was für Böcke sie bzw. ihre im "Ebay-Recht" unbedarften Anwälte geschossen haben? Darf sie dann ihren Mandanten entschädigen, so ganz ohne Anwaltskammer, Schiedsstellen und Gerichte? Ich mein...so richtig "viel" sind Streitwert und Prozesskosten (inklusiv RSV des TE) ja in diesem Fall nicht für eine Kanzlei. Für einen Menschen, der sich in die Obhut eines Anwaltes begibt, schon.
    • pandarul schrieb:

      Wenn der das alles lesen muß, glaubt der sofort, daß man da nicht durchsteigt.


      Die Idee hatte ich auch schon, nicht erst heute 8)
      Dazu vieles von hier, inklusiv Screenshots der verschiedensten Formulare in verschiedenen Formen. Insbesondere auch Definitionen von ebay darüber, was Festpreis, Sofort-Kaufen-Preis, Sofort-Kauf-Option, Startpreis, Preisvorschlag, Mindestpreis, Festpreis-Reiter, Auktionsreiter, .......eigentlich sind oder waren.

      Vielleicht reicht sogar die umfassende Definition eines "Sofort-Kaufen-Preises" in allen seinen Facetten bei Festpreis und Auktion. Allein über den unvorhergesehenen "Reinfall" damit bei Auktionen, finden sich im INet.....hunderte Belege. Also auch kein trauriger Einzelfall.
    • pandarul schrieb:

      Glaubst du etwa da herrscht Einsicht?


      Ich weiß es nicht. Aber es könnte ja sein, dass die Kanzlei irgendwie auf dieses Forum aufmerksam (gemacht) wird. Zum Beispiel vom Mandanten. Und dann sich selber informieren will.
      Deshalb die Frage, ob jemand weiß, ob die so was überhaupt dürften ohne gegen irgendwelche Standesregeln oder Gesetze zu verstoßen.

      Ich selber habe noch nie das Bedürfnis gehabt mit einem Anwalt über seine Fehlleistungen zu verhandeln, ein "normales" Prozessrisiko gibt es ja immer. Aber das hier?

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    • Bedauerlicherweise hat aber der Herr RA nur die Haken-Geschichte aus der verblassten Erinnerung des TE eingebracht und nicht die Tatsache, dass viele Menschen bei den ganzen Ebay-Regularien, Formularen, Änderungen und zeitweiligen Bugs nicht durchblicken.
      So auch er selbst, als Vertreter einer renommierten Kanzlei.

      Edit: Bezieht sich auf 295

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    • pandarul schrieb:

      Dein Benehmen ist mal wieder ungehörig. Erst trollst du den ganzen Thread zu, weil du auf ein Posting angesprungen bist, daß dich nur zu einem geringen Teil adressierte, dann schwafelst du unverbesserlich von einer Revision, die weder möglich noch geboten ist (der TE muß diesen ganzen Dünnsinn lesen und ausklammern, denkst du darüber zuweilen mal nach?!), und jetzt tust du auch noch so, als seist du in der Lage, irgendjemandem hier etwas zu erklären. Absurd.

      Was ungehörig ist oder nicht entscheidest nicht du!
      Mir geht/ging es darum TE die Möglichkeiten/Chancen aufzuzeigen, welche ich als eher gering einschätze, auch wenn er "Dummerchen" spielt.
      Gegenteilige Meinungen sind sicherlich auch TE dienlich, persönliche Angriffe oder herablassende Kommentare wohl weniger!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ja, dann zeig doch endlich mal auf, wo deiner Meinung nach eine Revision ins Spiel kommt. Wurdest du doch oben gefragt, von @Mirabella, glaube ich. Statt zur Diskussion beizutragen, hast du irgendwas von Bäumen geschrieben. Toll.

      Und: na selbstverständlich entscheide ich allein, wann dein Verhalten nicht mehr tolerabel ist. Und wenn der Punkt gekommen ist, mache ich dir ne Ansage, ganz einfach.

      schabbesgoi schrieb:

      Deshalb die Frage, ob jemand weiß, ob die so was überhaupt dürften ohne gegen irgendwelche Standesregeln oder Gesetze zu verstoßen.


      Prinzipiell herrscht Vertragsfreiheit, und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Schaden auszugleichen, weil man einen Mandanten nicht als Kunden verlieren möchte, verstößt gegen keine mir bekannten berufsrechtlichen Regelungen.