Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Pandora schrieb:

      Das Problem dürfte wohl auch sein, das eBay in der Zeit seit dem Einstellen der Auktion, das Verkaufsformular nicht nur einmal überarbeitet hat.


      Richtig.

      Zur Zeit ist es jedenfalls (und das schon seit einer ganzen Weile) so, daß weder im Schnell- noch im regulären Verkaufsformular ein Preis vorgegeben ist. Es gibt auch kein Häkchen, um Auktion abzuwählen, sondern eine Select-Box (schnell) bzw. zwei Tabs (regulär) für SK und Auktion.

      HSPRDonald schrieb:

      Wenn ich bei mir einen Artikel einstelle steht der Startpreis von einem Euro automatisch da.


      Kannst du davon ein Bild machen? Sicher, daß du nicht eine alte Auktion als Vorlage benutzt?

      Wir hatten das Thema neulich schonmal, und mehrere Leute haben das durchgespielt. Keiner hatte den Startpreis vorausgefüllt.

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    • HSPRDonald schrieb:

      Also mehrerer bekannter haben es zu Hause ausprobiert und zwar wenn sie einen Artikel einstellen wird immer der letzte angegebener Startpreis vorgeschlagen automatisch.
      Ich benutze kein Programm sondern nur Internet Explorer oder Firefox.
      Wenn ich bei mir einen Artikel einstelle steht der Startpreis von einem Euro automatisch da.
      Vor Gericht habe ich das so begründet dass ein Computer einen Catch Speicher hat und ich davon ausgehe dass der Computer es automatisch ergänzt damit die Seite schneller geladen werden kann.

      Das ist durchaus richtig, aber wo sind die 750€ verloren gegangen?
      Oder hast du den SK-Preis unterm Reiter "Auktion" eingegeben?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • HSPRDonald schrieb:

      Tatbestand:
      Der Beklagte bot im Dezember 2012 auf der Internetplattform eBay ein Notebook zum Verkauf an der Stadt Passepartout einen Euro.
      Beklagte hatte diese Auktion vorzeitig am 19.12.2012 beendet. Der Kläger war damals fürs bin damit 4,50 €. Am 19.12.2012 wurde der Beklagte das Notebook erneut bei eBay zum Sofortkauf für 750 € an. Das Notebook wurde am ansonsten zwölften 2012 zu diesem Preis verkauft. Es kam in Folge dessen zu einem Schriftverkehr zwischen der Parteien. Der Kläger forderte die Überlassung des Notebooks. Nachdem der Beklagte den Verkäufer mitgeteilt hat ist der Kläger vom Kaufvertrag zurückgetreten und hat Schadensersatz gefordert. Mit der Klage mit der Kläger den Beklagten auf Zahlung des vom Beklagten erlangten Kaufpreises abzüglich seines fürs Gebotes in Anspruch. Er ist der Ansicht besorge ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen. Dieser folgt aus dem Regelung bei eBay 10 der AGB. Eine wirksame Anfechtung des Angebots sei nicht erfolgt. Der Kläger beantragt zu erkennen wie gesehen.
      Ihr seit Euch aber schon bewusst, dass es sich um eine Auktion von Ende 2012 handelt.


      Ich denke, das Formular, hat damals etwas anders ausgesehen. ?(
    • Als berechtigter Abbruchgrund, war auch damals schon im eBay-Rechtsportal zu lesen:

      ".....Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler
      unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder
      Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der
      Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel,
      Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
      ......"
    • Laut eBay darf ich die Auktion beenden wenn ich mich mit bieten und Sofortkauf vertan habe. Voraussetzung ist wenn ich den Verkäufer darüber informiere. Was ich leider nicht getan habe. Wenn ich einen Artikel beende oder eine Auktion muss ich ein Grund angeben warum ich die Auktion beenden. Damals wusste ich nicht dass ich den höchst bietenden informieren muss.
    • Lies das Urteil, das ich oben verlinkt habe.

      Du mußt niemanden informieren, das ist nicht der Punkt.

      Daß das Formular damals anders war, ist klar.

      Das Problem ist, daß du das belegen mußt. Du hättest ggf. jemanden von eBay als Zeugen laden können.

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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      HSPRDonald schrieb:

      Also mehrerer bekannter haben es zu Hause ausprobiert und zwar wenn sie einen Artikel einstellen wird immer der letzte angegebener Startpreis vorgeschlagen automatisch.
      Ich benutze kein Programm sondern nur Internet Explorer oder Firefox.
      Wenn ich bei mir einen Artikel einstelle steht der Startpreis von einem Euro automatisch da.
      Vor Gericht habe ich das so begründet dass ein Computer einen Catch Speicher hat und ich davon ausgehe dass der Computer es automatisch ergänzt damit die Seite schneller geladen werden kann.

      Das ist durchaus richtig, aber wo sind die 750€ verloren gegangen?
      Oder hast du den SK-Preis unterm Reiter "Auktion" eingegeben?

      Sorry für das Selbstzitat aber meine Frage ist noch offen.
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    • Ich habe 750 € im Sofortkauf angegeben. 1,00 € Startpreis stand in einem weiteren fällt. Hinter diesem 1,00 Euro Startpreis fällt befand sich ein Kästchen wo ich ein Haken reinsetzen musste damit nicht geboten werden kann.

      Also wenn ich das Urteil richtig verstehe darf ich die Auktion beenden wenn ich gesetzlich berechtigt dazu bin.
      Laut eBay darf ich eine Auktion beenden wenn ich mich beim Sofortkauf und bieten vertan habe. So steht es bei eBay.
    • Das Urteil ist in seiner Begründung zum Teil grob falsch, wobei das für dich erstmal egal ist, da der wichtigste Punkt der ist, das du das Gericht nicht von deinem Fehler überzeugen konntest. Und solange du an der Stelle nicht ansetzen kannst, bringt dich auch der Rest nicht wirklich weiter, denn ob du aus 5 oder aus 2 Gründen verlierst, ist egal.

      spamike schrieb:

      Sorry für das Selbstzitat aber meine Frage ist noch offen.
      Dann wäre 750€ entweder der Mindestpreis oder der Startpreis, beides kann man wohl ausschließen, da es sonst keinen Kaufvertrag über ~50€ geben würde.
    • Der TE beruft sich auf etwas,was es (auch )2012 NICHT gegeben hat.

      Was es seit 2014(aber nicht vorher!!)gibt,ist folgendes:

      a)bei der ERSTEINSTELLUNG des Artikels gibt es weiterhin KEIN automatisches "Erscheinen" des Betrags €1 in der Abteilung "Startpreis".Was TE da behauptet ist schlicht falsch.

      b)ab (!!) der ZWEITEINSTELLUNG dh.wenn ich a)den Artikel NICHT verkauft habe ODER b)das Angebot OHNE Gebot beendet habe,erscheint ein blauer Button(auf der Seite "Zusammenfassung" bei "Mein ebay" mit "Angebot wieder einstellen".Benutze ich diese Funktion,erscheint bei "Startpreis" tatsächlich automatisiert(!!)die Preisangabe €1,99(!!),die ich dann wegklicken muß und den von mir beabsichtigten Preis einsetzen muß.

      Fazit:meiner Ansicht nach versucht uns der TE zum Narren zu halten.

      Sprachlich ist das,was der TE angeblich aus der Urteilsbegründung "zitiert" dermaßen verunglückt,daß ich davon ausgehe,daß er dies irgendwo abgekupfert und mit seinen Daten versehen hat.
      Außerdem vermute ich,daß der Fall in Wirlichkeit so liegt,daß der TE derjenige ist,der den(oder einen anderen) Artikel für kleines Geld haben will und sich jetzt fragt,wie er das anstellen muß.
      Egal,ob es so ist oder nicht:"Revision"(bzw.das,was er dafür hält) ist chancenlos.

      petergabriel

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      a)bei der ERSTEINSTELLUNG des Artikels gibt es weiterhin KEIN automatisches "Erscheinen" des Betrags €1 in der Abteilung "Startpreis".Was TE da behauptet ist schlicht falsch.

      Schön dass du dir da so sicher bist, ich frage mich allerdings gerade auf welcher Plattform ich mehr als 10.000 Artikel eingestellt habe bei denen das genau der Fall war?!
      Sowohl bei Ersteinstellung als auch bei "weitere Artikel verkaufen".
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • Unabhängig von einem evtl. übernommenen Startpreis stellt es sich für mich so dar, dass TE versehentlich das Auktionsformat und somit Sofortkaufen nur als Zusatzoption gewählt hat.
      Diese Option wurde durch das 1.Gebot zerschossen.
      Wurde die Auktion aber durch Streichen der Gebote beendet, wäre der SK-Preis nach Abbruch wieder sichtbar gewesen. War das so?
      Das Gericht hielt die vom K geschilderten Vorgänge beim Einstellen für nachvollziehbar, die Häkchen-Geschichte nicht.
      Wie hatte der K das denn beschrieben und wurde bei diesen Schilderungen ein Irrtum bei der Auswahl des Angebotformats berücksichtigt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()