Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • HSPRDonald schrieb:

      Laut Post #408 ist der Startpreis vorgegeben 2012. Schaut euch mal denn 1. Link an.
      Und eine Bekannte Verkauft Gewerblich bei eBay und sie sagt das bei ihr sogar immer der letzte eingegebene Betrag als Startpreis steht.
      Könnte es vllt je nach Einstellung des Computer sein?


      Nein, in 408 ist nur im Kurzformular der Startpreis vorgegeben, im regulären nicht. Und offenbar hast du doch das reguläre verwendet. Im Moment scheint es jedenfalls so.
      Damit entfällt die Argumentation, dass du nur einen Festpreis angeben wolltest ohne eine Auktion zu starten.
    • HSPRDonald schrieb:

      Fällt das nicht unter Zivilrecht?


      Ja sicher ist das Zivilrecht. "Er selber hat auch eBay"? Auf Internetrecht spezialisierte Kanzleien machen den halben Tag nichts anderes als eBay. Die kennen alle Abläufe aus dem FF und können das selbst dem blödesten Richter in für den Laien verdaulichen Häppchen erklären. So jemanden brauchst du.

      (Disclaimer: Ich empfehle grundsätzlich keinen konkreten Anwalt. Ich habe damit einmal schlechte Erfahrungen gemacht, das war mir eine Lehre. Suchen und finden muß schon jeder selbst.)
    • So nachdem ich versucht habe 3 Mitglieder diesbezüglich per PN anzuschreiben und es nicht geht:


      Ich hab mal hier ne Frage die ich nirgends beantwortet finde.

      Ich habe versucht den Thread zu lesen übersehe aber wahrscheinlich grad den Wald vor lauter bäumen.

      Der TE schreibt er habe sich auf §119 BGB berufen. Dies wäre vom Gericht nicht anerkannt? (hab ich das so richtig verstanden?)

      Wann hat er denn den Irrtum erklärt?
      Sofort nach Auktionsabbruch oder Wochen später?

      Das finde ich nirgends es ist aber für die Gültigkeit des §119 BGB wichtig.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • @Mirabella

      Ausnahmen

      Hudor schrieb:

      Zitat von »pandarul«
      Andererseits kann die Angebotsvorlage auch mit der Bearbeiten-Funktion zugefügt worden sein

      Oder Wechsel zwischen den Formularen während des Einstellens.


      Ich habe da noch sowas in Erinnerung , daß es so kleine gelbe Aufblink- Fenster gab die auf Zusatzoptionen aufmerksam machten - durch betätigen wechselte man ins reguläre Verkaufsformular. Aber das zu beweisen ?

      Das geht nur über ebay.
    • oyvey schrieb:

      Wann hat er denn den Irrtum erklärt?
      Sofort nach Auktionsabbruch oder Wochen später?


      Das ist irrelevant, einer Anfechtung bedarf es nicht, da das reine Vorliegen eines Anfechtungsgrundes nach eBay-Regeln zur Beurteilung eines vorzeitigen Abbruches einer eBay-Auktion maßgeblich ist.

      Vgl. #401 und die dort verlinkten Quellen (Punkt 3).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Aha gut da hakte es nämlich anhand der Formulierung bei mir.

      Das war etwas umständlich ausgedrückt von dir.
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      Rich Edmonds UK Editor wpcentral

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • Ich habe das jetzt auf ebay.at im Kurzformular ausprobiert. Es gibt keine von mir beschriebenen Felder.

      Man kann jedoch im Kurzformular alles festlegen- wenn man dann wie im nachfolgenden Bild wechselt werden die Einstellungen aus dem Kurzformular in das erweiterte übernommen.

      [Blockierte Grafik: http://community.ebay.de/ebay07/attachments/ebay07/q-1900000559/23817/1/Kurzformular%2B-%2BZum%2Bregul%25E2%2588%259A%25C2%25A7ren%2BVerkaufsformular%2Bwechseln.jpg]
    • Hudor schrieb:

      @Mirabella

      Ausnahmen

      Hudor schrieb:

      Zitat von »pandarul«
      Andererseits kann die Angebotsvorlage auch mit der Bearbeiten-Funktion zugefügt worden sein

      Oder Wechsel zwischen den Formularen während des Einstellens.


      Ich habe da noch sowas in Erinnerung , daß es so kleine gelbe Aufblink- Fenster gab die auf Zusatzoptionen aufmerksam machten - durch betätigen wechselte man ins reguläre Verkaufsformular. Aber das zu beweisen ?

      Das geht nur über ebay.



      Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden...

      daß es so kleine gelbe Aufblink- Fenster gab die auf Zusatzoptionen

      Dazu habe ich im Inet evtl. etwas gefunden, bei 0:45
      youtube.com/watch?v=2R29JDt0ZwY

      Mein screenshot ist leider sehr unscharf.

      [Blockierte Grafik: http://www11.pic-upload.de/24.07.14/ttwizvfcppj9.gif]
    • @Mirabella

      Ich kenne so einen üngeübten e-bayer . Der drückt einfach auf gut Glück so lange überall rumm bis er meint das richtige gefunden zu haben. Fragst du Ihn danach wie er das gemacht hat - kommt - weiß ich nicht mehr :whistling:


      Das die Einstellungen übernommen werden meldet ebay einem in dem Vorgang.


    • MajorK schrieb:

      Mein screenshot ist leider sehr unscharf.
      siehe Screenshot (Dateianhänge)....

      "lediglich" ein Hinweis auf:

      "Verkaufen ist jetzt noch einfacher geworden

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      Bilder
      • Schirmfoto_2014-07-24_025318.jpg Ebay Verkaufsformular Video.jpg

        8,69 kB, 253×283, 55 mal angesehen
    • Ich sehe im Moment nur zwei Möglichkeiten:
      Entweder gelingt es einem RA bei Ebay Belege für die Einstellvorgänge anzufordern oder Donald muss sich auf den Hinweis (mit Beleg) beschränken, dass es entgegen der Aussage des Klägers dieses Kurzformular mit voreingestelltem Startpreis gab, er sich aber ansonsten nicht mehr erinnern kann.
      Das wäre allerdings in einem Berufungsverfahren vermutlich etwas mager.
    • Hudor schrieb:

      Der drückt einfach auf gut Glück so lange überall rumm bis er meint das richtige gefunden zu haben. Fragst du Ihn danach wie er das gemacht hat - kommt - weiß ich nicht mehr


      Wer leugnet, dass es ihm zumindest zeitweilig auch schon so ging, der würde meiner festen Überzeugung durch heimliche Überwachungsfilme bei so der Bearbeitung einer neuen Anforderung bei einer Zeugenaussage übersein Tun (und erst recht so VIEL später) garantiert der Falschaussage überführt werden ... ;)

      Deshalb würde ich auch auf -> Einstellfehlers SofortkaufOPTION mit überraschendem Verschwinden derselben bei Gebotsabgabe bestehen, egal, ob da nun ein Euro voreingestellt war, oder nicht. Schließlich war schneller Sofortverkauf geplant aufgrund des dringenden Geldbedarfs beabsichtigt und, ohne zu verstehen, was da schief gelaufen war, ein wenig panisch versucht, irgendwie den Fehler "richtig zu stellen" und damit, dass der Erfolg sichtbar nachzuvollziehen ist, ist doch auch diese Ursprungsabsicht nachzuvollziehen.

      Daraus folgt: Definitiv ein Fehler beim Einstellen gemacht -> also zum Abbruch berechtigt -> also

      pandarul schrieb:

      einer Anfechtung bedarf es nicht, da das reine Vorliegen eines Anfechtungsgrundes nach eBay-Regeln zur Beurteilung eines vorzeitigen Abbruches einer eBay-Auktion maßgeblich ist.


      Der Fehler beruhte zwar auf einem Irrtum, aber dank der EbayAGB zum Abbruchthema (war die damals schon so wie heute?) tut also keine Anfechtung not .... afaik :huh:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Kam denn.... überhaupt zur Sprache, dass ein Sofortkaufpreis zu Beginn der Angebotslaufzeit auftauchte?

      Das muss es wohl, den über welche "Eingabe von 1,- beim Startpreis als Willenserklärung" sollte sonst abgehoben worden sein?
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    • In dem Urteil und dem Schriftverkehr, den wir kennen, liest es sich so, als habe man nur von einer reinen Auktion gesprochen, die TE (irrtümlich) gestartet hat.
      Nirgends steht etwas von Sofortkaufpreis-Option, die zu Beginn auftauchte.

      Auch nach Streichen der Gebote müsste der Sofortkauf wieder sichtbar gewesen sein. Auch davon kann ich nirgends etwas lesen.