Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • pandarul schrieb:

      Das Problem sind die anderen Urteilsgründe (die Glaubwürdigkeit des Sachvortrags), es gibt und gab bei eBay kein Häkchen zum Abschalten von Auktion, das zu drücken man vergessen kann.


      Ein Häkchen nicht, aber ein Klick-Link zur Eingabe des Mindestpreises. Kann Laie schon mal verwechseln.

      Hier ein Link zu einer Beschreibung aus Herbst 2013. Das kurze Video (Aus 2012 habe ich leider nichts gefunden)
      Der zweite Reiter zu dieser Zeit war Festpreis.
      Die Eingabe Startpreis/Sofortkaufpreis und Mindestpreis auf einer Seite. Mindestpreis über "Klick"
      helpster.de/mindestpreis-bei-e…eraendern-anleitung_77081
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Mindestpreis scheidet aber aus!
      Wie oft noch?


      :?: Warum?

      Es gab (zumindest 2013) keinen Reiter "Sofortkauf" entnehme ich dem Video.
      Es gab "Auktion" und "Festpreis".
      wenn man Start 1 € hat und Sofortkauf 750 € ....dann muss man noch klicken (ja, nicht Häkchen setzen) um den Mindestpreis angeben zu können.
      Wenn man das vergisst/ übersieht/ nicht weiß, dass SK beim ersten Gebot verschwindet.......... dann sind wir doch beim geschilderten (soweit aus den verstümmelten Fragmenten aus dem Urteil lesen kann), eben außer, dass es kein "Häkchen" ist.
    • Kaiolito schrieb:

      Wäre es nicht möglich, auf das zugesagte (heute) Urteil zu warten, das gemütlich zu lesen und dann entsprechend zu antworten?

      Aber sicher wäre es das. Habe ich ja getan. Mein Posting war zwar gestern abend schon fertig (bis auf den Nachsatz an Eule) aber nachdem TE dann heute morgen immer noch keinen Scanner gefunden hatte, hab ich auf Absenden geklickt.

      schabbesgoi schrieb:

      Zur "Disziplin" gehört auch die Eigenschaft Geduld.
      Wenn zur Hilfestellung (soweit überhaupt noch machbar) das Wettrennen gegen eine mögliche Verfristung gehört (der Vorfall selber ist aus 2012) dann darfst Du gerne Disziplin und Geduld üben, so lange Du lustig bist. Ich persönlich habe es dann schweinemäßig eilig. Der TE kann sich diesen Luxus nämlich nicht erlauben.

      Und mal ganz klar gesagt: TE hätte seit gestern mittag hinreichend Zeit gehabt, das Ding notfalls Wort für Wort abzutippen. Dabei muss er nicht verstehen, was dasteht, sondern nur Buchstabe für Buchstabe in die Tasta hacken.

      Wenn dann so was (beispielhaft) dabei rauskommt:
      "Grundsätzlich ist bei der Einstellung bei eBay eine entsprechende Stadt was anzustellen."
      "Soweit der Beklagte geltend macht das er vergessen habe ein Päckchen zu sitzen"
      "Wie viel Leute die Einschulung mit ein Euro auf einen Irrtum beruht haben soll ist für das Gericht nicht nachvollziehbar."
      und dann noch (vergleichend)
      "du es damals schon nicht fristgerecht eine wirksame Anfechtung erfolgt"
      gegen
      "Nach Auffassung des Gerichts ist deshalb die Anfechtung nicht berechtigterweise erklärt worden"

      dann meine ich
      1.) ist das geradezu beleidigend schlampig getippt (was aber den Gewohnheiten des TE wohl entspricht) und
      2.) so widersprüchlich, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das in ein und dem selben Urteil steht.

      Und dann fühle ich mich angesichts der Gesamtumstände (mein IP-Hunter meint ausserdem, TE postet gelegentlich aus USA) etwas reichlich verarscht.


      pandarul schrieb:

      Das ist schon klar, es ging aber um die Frage der Chancen in der Berufung, und diesen Urteilsgrund kriegt man gekippt, weil man dazu nichts weiter machen muß, als mit dem BGH zu wedeln.

      Genau das meine ich. Du musst so ein Urteil kippen. Wer hilfsweise einen möglich entstandenen Vertrag unverzüglich angreift, auch wenn das gar nicht notwendig ist, nimmt dem Richter diesen Ausweg zur Entscheidung für den Kläger schon im Vorfeld.


      pandarul schrieb:

      es gibt und gab bei eBay kein Häkchen zum Abschalten von Auktion, das zu drücken man vergessen kann.

      Vorausgesetzt, es lag daran und das war der tatsächlich behauptete Fehler beim Einstellen.

      Aber ich werde mich jetzt in Geduld üben. Also warten wir mal ab. Bis zur Verfristung aller Einwandsmöglichkeiten einschliesslich der Verfassungsbeschwerde.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • HSPRDonald schrieb:

      Ich habe den Artikel nach circa 28 Stunden entfernt und innerhalb von ein paar Minuten wieder eingestellt


      Und ich hätte so gerne erfahren, wie er es wenige Minuten nach Abbruch "unfallfrei" geschafft hat.
      Die beiden Formate "Auktion" und "Festpreis"gab es übrigens auch schon in 2012.
      Es könnte lediglich sein, dass der Festpreis damals noch an Voraussetzungen (Anzahl von BW) geknüpft war, die es heute nicht mehr gibt.
      Das weiß ich nicht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      HSPRDonald schrieb:

      Ich habe den Artikel nach circa 28 Stunden entfernt und innerhalb von ein paar Minuten wieder eingestellt


      Und ich hätte so gerne erfahren, wie er es wenige Minuten nach Abbruch "unfallfrei" geschafft hat.
      Die beiden Formate "Auktion" und "Festpreis"gab es übrigens auch schon in 2012.
      Es könnte lediglich sein, dass der Festpreis damals noch an Voraussetzungen (Anzahl von BW) geknüpft war, die es heute nicht mehr gibt.
      Das weiß ich nicht.

      So es kein frisch angemeldetes Konto (unter Aufsicht) war, nein!
      Was mich allerdings auch interessieren würde ist wie der 2. Versuch plötzlich geklappt hat.
      Der Irrtum schwimmt irgendwie dahin :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Zumindest habe ich die Idee von schabbes nicht verstanden, dass das irgendwie mit dem Mindestpreis zusammenhängen könnte.
      Wenn ich doch dem Gericht darlegen möchte, dass ich durch Eingabe des Sofortkauf-Preises im Auktionsformat lediglich ein Festpreisangebot erstellen wollte und der Startpreis für eine nicht vorgesehene Auktion bedauerlicherweise schon vorgegeben war, dann thematisiere ich doch nicht noch einen Mindestpreis, der definitiv nur einen Bezug zu Auktionen hat, nämlich deren Absicherung und rein gar nix mit einem reinen Festpreisangebot.
      Das 2. Angebot? Vermutlich ganz normal im Festpreisformat. Ich habe jedenfalls keine Ahnung wie man das im Auktionsformat hinkriegt.
    • schabbesgoi schrieb:

      Es gab (zumindest 2013) keinen Reiter "Sofortkauf" entnehme ich dem Video.
      Es gab "Auktion" und "Festpreis".
      wenn man Start 1 € hat und Sofortkauf 750 € ....dann muss man noch klicken (ja, nicht Häkchen setzen) um den Mindestpreis angeben zu können.
      Wenn man das vergisst/ übersieht/ nicht weiß, dass SK beim ersten Gebot verschwindet.......... dann sind wir doch beim geschilderten (soweit aus den verstümmelten Fragmenten aus dem Urteil lesen kann), eben außer, dass es kein "Häkchen" ist.
      So war es wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
    • Aber ich bin mir sicher das es ein Haken zusetzen gab um Bieten zu deaktivieren.
      Ich meine da stand:

      "Startpreis: 1,00€ Sofortkauf: 750,00 € [ ] keine Bietoption"

      Sobald man denn Haken gesetzt hat wurde 1,00€ im Startpreisfeld Grau hinterlegt und somit die Bietoptin deaktiviert.
    • Spielt das überhaupt eine Rolle @Giu?

      Es gab einen Irrtum bei der Einstellung, damit liegt ein "gesetzlich berechtigter" Abbruchgrund vor.
      Dieser ist zwar offensichtlich nicht ausreichend (für das Gericht) vorgetragen worden, liegt aber bei geltender Rechtssprechung (meiner Ansicht nach) vor.
      Das entsprechende Urteil wurde von @panda bereits gepostet, lese mir das alles nochmal durch, aber das dauert, muss ja auch noch arbeiten.

      Insgesamt schätze ich die Position des Beklagten/TE nicht so schlecht ein. Allerdings sollte er sich (bei einem Urteil aus 07/2014) dringend einen Anwalt suchen, der mit der gültigen Rechtsprechung vertraut ist und diese auch vorträgt.