Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Ich hab das ein Video gefunden wo jemand was bei eBay einstellt und 1,00€ schon vorgeben ist.

      youtu.be/QpqYOUldARQ


      Bei 3:20min sieht man das er die Seite runterzieht und es steht der Startpreis von 1,00 €.
      Ich denke ich habe dann einfach Sofortkauf eingetragen ( Haken setzen, zwar nicht wie ich beschrieben habe aber so ähnlich )
      Ich werde einfach vergessen haben Bietoption raus zunehmen.
    • Kaiolito schrieb:

      Spielt das überhaupt eine Rolle @Giu?

      Es gab einen Irrtum bei der Einstellung, damit liegt ein "gesetzlich berechtigter" Abbruchgrund vor.
      Dieser ist zwar offensichtlich nicht ausreichend (für das Gericht) vorgetragen worden, liegt aber bei geltender Rechtssprechung (meiner Ansicht nach) vor.
      Das entsprechende Urteil wurde von @panda bereits gepostet, lese mir das alles nochmal durch, aber das dauert, muss ja auch noch arbeiten.

      Insgesamt schätze ich die Position des Beklagten/TE nicht so schlecht ein. Allerdings sollte er sich (bei einem Urteil aus 07/2014) dringend einen Anwalt suchen, der mit der gültigen Rechtsprechung vertraut ist und diese auch vorträgt.

      Kai, das ist schon richtig. Ob es allerdings als Irrtum durchgeht wenn mann nach 28! Stunden feststellt, daß der SK-Preis verschwunden ist?
      Auf jeden Fall bedarf es eines Anwaltes der sich mit der Materie auskennt und ggf. die Chancen bei einem weiteren Vorgehen einschätzen kann.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich habe eingentlich gar nichts vorgelegt. Mir wurde aber auch nicht gesagt das ich was beweisen soll oder sowas.
      Mir wurde nur die Frage gestellt wie das passieren kann.
      Ob Ich öfter was bei eBay verkaufen: Antwort vllt 2-3 mal im Jahr vllt mal.
      Und ansonsten hat nur der Kläger/ Anwalt Sachen eingereicht.

      Also wenn ich was bei eBay einstelle gucke ich 1 mal am Tag nach was bei eBay los ist.
      Wenn es 28std VOR Ablauf gewesen wäre könnte ich es verstehen aber nicht nach 28std.

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    • @schumi

      Einen Beweis hat er dazu sicher nicht vorgelegt, kann er gar nicht, außer er hat von jedem Klick einen screen, ergibt sich aber aus dem kausalen Zusammenhang der Neueinstellung.
      Der Anwalt hätte genau dies und eben die derzeitige Rechtsprechung darlegen müssen aus der sich zwangsläufig ergibt, dass § 119 gar nicht erforderlich ist um via Irrtumseinrede keinen Kaufvertrag entstehen zu lassen.
      Der Kaufvertrag war schwebend wirksam und die Auktion wurde aus berechtigtem Grund (gemäß eBay-AGB und der daraus resultierenden Rechtsprechung) abgebrochen.
      Das Gericht war hier auf dem völlig falschen Dampfer.
    • HSPRDonald schrieb:

      Ich habe eingentlich gar nichts vorgelegt.
      Dann folge bitte meinen Rat und ziehe dir deine Gebührenberechnung vom Dezember 2012 nochmal aus dem ebay Archiv, dort steht genau drinnen welche Optionen du für den Verkauf eingegeben hast. Dort wird auch die Sofortkaufoption aufgelistet, das hilft deinen geschilderten Sachverhalt glaubhaft vor Gericht zu untermauern.
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    • @Giu

      Darauf geht aber das Gericht in seiner Urteilsbegründung gar nicht ein, sondern die gehen davon aus, dass ein Kaufvertrag entstanden ist, weil er eben nicht unverzüglich widerrufen wurde.

      Das ist einfach nur falsch, wenn denn ein berechtigter Grund zum Abbruch vorlag, der offensichtlich nicht näher geprüft bzw. berücksichtigt wurde.
      Die haben über den Irrtum doch gar nicht richtig verhandelt, denen hat der § 119 gereicht bzw. dessen fehlen und haben den Kaufvertrag schnell mal als wirksam erklärt.
    • Zu erst fällt mir auf, dass die umgehende Wiedereinstellung zwar erwähnt, aber nicht weiter gewürdigt wurde. Imo ist das ein starkes Indiz für das Vorliegen eines Fehlers, der nur geheilt werden sollte.
      Einen anderweitigen Verkauf gab es also nicht.
      Das mit der Anfechtung ist, wie besser als ich bewanderte Kenner schon schrieben, bestimmt revisionswürdig.

      Zur Darlegung des Fehlers:
      "Sofortkauf" : Dummerweise ein fast gleiches Wort für zwei total verschiedene Sachen.
      Möglichkeit 1 - über Reiter Festpreis und dort den "Sofortkauf-Preis" angeben
      Möglichkeit 2 - über Reiter Auktion, Sofortkauf-Option + Mindestpreis. Über dem Feld zur Sofortkauf-Option steht "Sofort-Kaufen-Preis"

      Über Festpreis scheidet aus (Für das erste Mal zumindest), sonst hätte der Kläger ja nicht bieten können.

      Bei Möglichkeit 2 gibt es tatsächlich doch auch ein "Häkchen", wenn man diesen Weg vorher noch nie genutzt hat.

      Allerdings kann man damit nicht das Bieten ganz ausschließen.
      (Ich schreibe in "Jetzt-Zeit, obwohl es um Ende 2012 geht)

      und ein Link, diesmal zeitnah aus Oktober 2012, Hier sieht man das Häkchen, welches man braucht um überhaupt einen Mindestpreis angeben zu können.
      community.ebay.de/t5/Verkaufen…q-p/843775#msg20000001283

      Donald, hast Du von damals noch die ebay-Gebühren-Abrechnung für beide Transaktionen? Daraus könnte man evtl. ersehen, welchen Weg Du gegangen bist.
    • Korrekt @Giu

      Das ist möglich und die einzige Chance, welche ich aber recht gelassen sehe, wenn sich der Anwalt richtig kümmert und vielleicht mal endlich auf dem Niveau der derzeitgen Rechtsprechung ist.

      P. S. Mir war klar, dass dir das klar ist, aber bisher scheint es mir eben so, dass sich der TE und dessen Anwalt diese Fakten eben nicht klar sind. Deshalb schreibe ich das so deutlich und dabei hat es leider ein Post von dir getroffen. Sorry!

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    • HSPRDonald schrieb:

      Aber ich bin mir sicher das es ein Haken zusetzen gab um Bieten zu deaktivieren.
      Ich meine da stand:

      "Startpreis: 1,00€ Sofortkauf: 750,00 € [ ] keine Bietoption"

      Sobald man denn Haken gesetzt hat wurde 1,00€ im Startpreisfeld Grau hinterlegt und somit die Bietoptin deaktiviert.


      Du mußt das beweisen.

      Ich habe sowas noch nie gesehen, und offenbar auch niemand sonst hier. Das bedeutet nicht, daß das Kurzformular damals nicht so aussah. Aber wenn du ein Forum von eBay-Kennern nicht überzeugt bekommst, sollte dir das zu denken geben.

      Falls du das Berufungsgericht davon überzeugen kannst, daß das so gelaufen ist, gewinnst du. Falls nicht, nicht.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ob es allerdings als Irrtum durchgeht wenn mann nach 28! Stunden feststellt, daß der SK-Preis verschwunden ist?


      Wieso ist es relevant, wann man einen Fehler bemerkt?

      .

      Zum Beweis; das KV gibt es auch von eBay selbst erklärt, das wäre vorzulegen gewesen:

      pages.ebay.de/kurzformular/

      Da ist ebenfalls 1,- voreingestellt, womit die Frage schon mal durch wäre. Es ist richtig, daß der normale Nutzer von eBay über das KV zum Verkaufen gebracht wird.

      Richtig ist auch, daß SK ein Häkchen braucht.

      Falsch ist allerdings, daß man das Bieten abschalten kann. Das konnte man auch damals nicht (Oktober 2011):

      web.archive.org/web/2011101718…help/sell/easylister.html

      Mit dem Kurzformular kann man schlicht keine Sofortkäufe einstellen.

      Du hast garantiert eine Option zu 1,- mit Sofortkauf von 750,- eingestellt. Am nächsten Tag hast du dich gewundert, warum der Sofortkauf weg ist. (Antwort: Weil der beim ersten Gebot verschwindet). Das war dein Fehler, du hast gedacht, wenn du SK anhakst, würde das auch als SK eingestellt.

      Das Problem ist, daß du das alles bereits in erster Instanz hättest beibringen müssen. Inwiefern die Gegenpartei jetzt in der Berufung "verspätetes Vorbringen" argumentieren wird und wie weit sie damit kommt, läßt sich schwer sagen.

      Aber: Dein Anwalt ist offensichtlich ein totaler Dilettant! Wechsele unbedingt zu jemandem, der kompetent ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Es wäre wirklich ratsam nach einem anderen Rechtsanwalt umzuschauen der dich kompetenter berät. Ideal wäre ein Fachanwalt aus dieser Thematik mindestens aber als Interessengebiet. Das kannst du aber aus den jeweiligen Homepages entnehmen.

      Hier hast du eine große Auswahl von Anwälten aus deiner Umgebung:
      recklinghausen.stadtbranchenbuch.com/R/349.html
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    • Hier findest du auch echte Profis:

      internetrecht-rostock.de/

      Denn, die "Hemmschwelle", die @panda in seinem Posting niedergeschrieben hat, besteht tatsächlich. Es ist nicht einfach neue (bisher nicht vorgetragene) Punkte in ein Verfahren einzuführen. Da sollte nun wirklich ein Profi dran, der sich mit dem Recht tatsächlich auskennt............... bisher hat dein Anwalt ja nicht einmal was dazu vorgebracht/gesagt.

      Du musst entscheiden ob du den Weg gehen möchtest, wir können dir den Weg nur zeigen.............. gehen musst du selbst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ob es allerdings als Irrtum durchgeht wenn mann nach 28! Stunden feststellt, daß der SK-Preis verschwunden ist?

      Unabhängig davon, dass es nicht relevant ist, wann man ein Fehler bemerkt (Außer natürlich wenn es
      zu einer Argumentation 100% passen würde, dass Fehler nur vorgeschoben werden soll):

      Für mich als absoluter Gelegenheitsverkäufer (von Früher) absolut schlüssig, dass ein Fehler erst später
      bemerkt wird. Man arbeitet, man lebt...vielleicht schaut man erst in 2 Tagen wieder nach, da man
      weiss, dass die meisten sowieso in letzten Sekunden bieten.

      Ansonsten merkt man so einen Fehler gar nicht, wenn es keine Gebote gibt - da bleibt es brav auf 750 stehen.
      Da macht man sich erst Gedanken wenn Gebote kommen und 750 verschindet.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Höhö, und diese Staranwälte bekommen ihr Geld ja auch. Von dir. Ob sies wert sind?

      Wie es sein kann, daß du völlig unvorbereitet und ohne ein Anlagenkonvolut und einen Stapel Beweisanträge vor Gericht auflaufen lassen wurdest, ist mir unbegreiflich. Die Nicht-Leistung deines "Anwaltes" ist so dermaßen grottig, daß es eigentlich ein Fall für die Berufshaftpflicht ist. Der hat sich null mit der Materie beschäftigt und dich nicht über Beweislast und Risiko aufgeklärt.

      An einem 750,- Fall ist ja auch nix zu verdienen, die Damen und Herren Staranwälte haben es offenbar nicht nötig, sich um ihre Mandanten zu bemühen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()