Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Ehrlich gesagt, sehe ich das wie @panda.
      Es bestand kein Anwaltszwang und schlimmer hättest du das alleine auch nicht machen können............. als es jetzt der Fall ist mit dem Urteil.
      Lass dich gefälligst richtig beraten, suche dir einen Fachanwalt für Internetrecht und schau nicht auf den Namen, sondern auf das Fachwissen.

      Du wirst dich davon verabschieden müssen, dass du bisher gut vertreten wurdest, denn das wurdest du nicht.
      Wenn du den Weg gehen willst, dann zieh los und besorge dir einen Anwalt, der sein Geld wert ist und nicht nur abrechnet.
    • werv schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ob es allerdings als Irrtum durchgeht wenn mann nach 28! Stunden feststellt, daß der SK-Preis verschwunden ist?

      Unabhängig davon, dass es nicht relevant ist, wann man ein Fehler bemerkt (Außer natürlich wenn es
      zu einer Argumentation 100% passen würde, dass Fehler nur vorgeschoben werden soll):

      Für mich als absoluter Gelegenheitsverkäufer (von Früher) absolut schlüssig, dass ein Fehler erst später
      bemerkt wird. Man arbeitet, man lebt...vielleicht schaut man erst in 2 Tagen wieder nach, da man
      weiss, dass die meisten sowieso in letzten Sekunden bieten.

      Ansonsten merkt man so einen Fehler gar nicht, wenn es keine Gebote gibt - da bleibt es brav auf 750 stehen.
      Da macht man sich erst Gedanken wenn Gebote kommen und 750 verschindet.

      Jaja schon alles richtig, aber besser ich leg hier den Finger in die Wunde als der Richter bei der Revision.
      Das Urteil wird, so wenigstens die nächste Instanz auf dem neuesten Stand ist, vermutlich einkassiert.
      Ich sehe aber durchaus Argumente die für den Kläger sprechen könnten!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      HSPRDonald schrieb:

      Aber ich bin mir sicher das es ein Haken zusetzen gab um Bieten zu deaktivieren.

      Meiner Erinnerung nach nicht. Der 2. Reiter würde dann auch keinen Sinn machen und den gab es definitiv!
      Für mich macht jetzt allerdings die Argumentation von @schabbes mit dem Mindestpreis Sinn.


      Dann erkläre mir bitte was der Mindestpreis damit zu tun hat. Der Mindestpreis ist doch weder der Startpreis noch der Sofortkauf, sondern ein unsichtbarer Preis, den ich für Auktionen einrichten kann. TE wollte aber doch keine Auktion starten.

      Ausserdem zeigen die Screens von schabbes das normale Verkaufsformular, während TE mit dem Kurzformular argumentiert.
      In die Beweisführung muss doch eine Linie rein.
      Wurde also nicht mit dem regulären, sondern mit dem Kurzformular eingestellt?
      Dann war also 1 Euro voreingestellt und TE hat den Sofortkauf aktiviert und den Preis eingetragen.
      Damit wurde irrtümlich eine Auktion mit Sofortkauf-Option gestartet.
      Für die Neueinstellung musste er aber dann das reguläre Formlar verwenden, weil "nur Festpreis" nur im regulären geht. Das geht im Kurzformular offenbar nicht.

      Donald, hast du mal versucht im Google Cache das beendete Angebot zu finden? Da stand nach Streichen der Gebote auch der Sofortkauf-Preis oder schau wie mehrfach erwähnt in der Gebührenrechnung. Du musst darlegen, dass du einen Festpreis einstellen wolltest und das versehentlich nur als Zusatzoption geschah.

      Vielleicht sollten du und dein RA (evtl. auch ein neuer), endlich eine sinnvolle Arbeitsteilung machen. Du kümmerst dich um eine klare, nachvollziehbare Beweisführung bezügl. des Einstellvorgangs und dein RA um die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere was die Irrtumsanfechtung betrifft.

      Wenn der eine irgendetwas von Häkchen erzählt und der andere nicht wegen der Irrtumsanfechtung interveniert, dann kann das ja nix werden.
      Präsentiere deinem Anwalt also das Urteil und entscheide du dich, mit welchem Formular du wie eingestellt hast.

      Edit: Ich kenne mich mit dem Kurzformular nicht aus, aber so wie ich das verstanden habe, hast du nicht vergessen die Bietoption herauszunehmen, weil das gar nicht geht.
      Befasse dich noch einmal mit den Möglichkeiten, die das Formular damals bot und beziehe dich auch nur da drauf und nicht auf ein konfuses Irgendwas.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      hast du mal versucht im Google Cache das beendete Angebot zu finden? Da stand nach Streichen der Gebote auch der Sofortkauf-Preis oder schau wie mehrfach erwähnt in der Gebührenrechnung. Du musst darlegen, dass du einen Festpreis einstellen wolltest und das versehentlich nur als Zusatzoption geschah.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Vielleicht sollten du und dein RA (evtl. auch ein neuer), endlich eine sinnvolle Arbeitsteilung machen. Du kümmerst dich um eine klare, nachvollziehbare Beweisführung bezügl. des Einstellvorgangs und dein RA um die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere was die Irrtumsanfechtung betrifft.

      kann der Anwalt Daten zur Angebotseinstellung nicht von Ebay einfordern? Ich bezweifle, dass das Google Cache nach einen solch langen Zeitraum eine Auktion ausspuckt
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Mirabella Neumann schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      HSPRDonald schrieb:

      Aber ich bin mir sicher das es ein Haken zusetzen gab um Bieten zu deaktivieren.

      Meiner Erinnerung nach nicht. Der 2. Reiter würde dann auch keinen Sinn machen und den gab es definitiv!
      Für mich macht jetzt allerdings die Argumentation von @schabbes mit dem Mindestpreis Sinn.


      Dann erkläre mir bitte was der Mindestpreis damit zu tun hat. Der Mindestpreis ist doch weder der Startpreis noch der Sofortkauf, sondern ein unsichtbarer Preis, den ich für Auktionen einrichten kann. TE wollte aber doch keine Auktion starten.

      Ausserdem zeigen die Screens von schabbes das normale Verkaufsformular, während TE mit dem Kurzformular argumentiert.
      In die Beweisführung muss doch eine Linie rein.
      Wurde also nicht mit dem regulären, sondern mit dem Kurzformular eingestellt?
      Dann war also 1 Euro voreingestellt und TE hat den Sofortkauf aktiviert und den Preis eingetragen.
      Damit wurde irrtümlich eine Auktion mit Sofortkauf-Option gestartet.
      Für die Neueinstellung musste er aber dann das reguläre Formlar verwenden, weil "nur Festpreis" nur im regulären geht. Das geht im Kurzformular offenbar nicht.

      Donald, hast du mal versucht im Google Cache das beendete Angebot zu finden? Da stand nach Streichen der Gebote auch der Sofortkauf-Preis oder schau wie mehrfach erwähnt in der Gebührenrechnung. Du musst darlegen, dass du einen Festpreis einstellen wolltest und das versehentlich nur als Zusatzoption geschah.

      Vielleicht sollten du und dein RA (evtl. auch ein neuer), endlich eine sinnvolle Arbeitsteilung machen. Du kümmerst dich um eine klare, nachvollziehbare Beweisführung bezügl. des Einstellvorgangs und dein RA um die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere was die Irrtumsanfechtung betrifft.

      Wenn der eine irgendetwas von Häkchen erzählt und der andere nicht wegen der Irrtumsanfechtung interveniert, dann kann das ja nix werden.
      Präsentiere deinem Anwalt also das Urteil und entscheide du dich, mit welchem Formular du wie eingestellt hast.

      Edit: Ich kenne mich mit dem Kurzformular nicht aus, aber so wie ich das verstanden habe, hast du nicht vergessen die Bietoption herauszunehmen, weil das gar nicht geht.
      Befasse dich noch einmal mit den Möglichkeiten, die das Formular damals bot und beziehe dich auch nur da drauf und nicht auf ein konfuses Irgendwas.

      Geht doch aus dem Einstellformular hervor, ein SK-Preis kann eingegeben werden!
      Das nicht gesetzte Häkchen ist für die Wurst, verschwindet die SK-Option ab dem ersten Gebot.
      Es wurde einfach der falsche Reiter gewählt!
      Wie das das Gericht würdigt?? M.E. könnte man schon mit einem Irrtum argumentieren, ob das aber Erfolg hat?
      Mit dem Staranwalt jedenfalls nicht!

      Edit: Den Mindestpreis hab ich wg. dem Häkchen eingestreut.
      Nach den mir vorliegenden Fakten (+Glaskugel) sieht das nach Auktion mit SK-Angebot aus!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

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    • Ich habe bereits eBay angeschrieben und gefragt ob sie mir Abrechnungen und wenn möglich die Auktion ausdrucken können.
      Verkaufsformular von 2012 habe ich vorhin in einem Video gepostet.
      Davon werde ich mir ein Screenshot ausdrucken damit man sieht das man leicht vertun kann.
      Werde auch gleich meine Rechtsschutzversicherung anrufen und fragen wie das mit dem Rechtsanwalt wechsel aussieht.
    • HSPRDonald schrieb:

      Ich habe bereits eBay angeschrieben und gefragt ob sie mir Abrechnungen und wenn möglich die Auktion ausdrucken können.
      Verkaufsformular von 2012 habe ich vorhin in einem Video gepostet.
      Davon werde ich mir ein Screenshot ausdrucken damit man sieht das man leicht vertun kann.
      Werde auch gleich meine Rechtsschutzversicherung anrufen und fragen wie das mit dem Rechtsanwalt wechsel aussieht.

      Sorry aber man kann sich nur mit maximaler Hektik vertun!
      Es gab die beiden "Reiter" und eine Auktion konnte definitiv nicht ausgeschlossen werden, es sei denn man hatte via Festpreis eingestellt!
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    • HSPRDonald schrieb:

      Ich habe bereits eBay angeschrieben und gefragt ob sie mir Abrechnungen und wenn möglich die Auktion ausdrucken können.
      Verkaufsformular von 2012 habe ich vorhin in einem Video gepostet.
      Davon werde ich mir ein Screenshot ausdrucken damit man sieht das man leicht vertun kann.
      Werde auch gleich meine Rechtsschutzversicherung anrufen und fragen wie das mit dem Rechtsanwalt wechsel aussieht.


      In # 114 ist das Kurzformlar sehr ausführlich dargestellt und viel besser zu erkennen als in diesem Video.

      Giu, wenn TE das Kurzformular verwendet hat, dann gab es keine 2 Reiter.

      Ich sehe es auch so wie in # 120 und 121, renommierte RAe vernachlässigen leider oft Mandanten mit geringem Gegenstandswert, sie sind also nicht unbedingt unfähig, aber bei "Kleinigkeiten" zuwenig bemüht.
    • Donald, lies noch einmal gründlich Beitrag 114. Da steht doch alles.
      Du hast nicht vergessen irgendeinen Haken zu setzen oder Bieten auszuschalten, sondern du hast irrtümlich das Kurzformular verwendet, in dem eine Auktion mit Startpreis 1 Euro schon vorgegeben ist. Mit der Eingabe des Sofortkauf-Preises hast du nur eine Zusatzoption zur Auktion aktiviert, was dir aber offenbar nicht klar war.

      Wer hat dich denn bei der Neueinstellung darüber belehrt, wie es richtig funktioniert?
      Sollte eine erneute Beweisführung überhaupt zugelassen werden, dann halte ich diese Frage nicht für unwahrscheinlich.

      In einem Schreiben vom 06.06. hat der Bieter irgendwelche Einstellabläufe beschrieben. Bezogen sie sich auf das reguläre Verkaufsformular oder auf das Kurzformular?
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wer hat dich denn bei der Neueinstellung darüber belehrt, wie es richtig funktioniert?
      kann es vieleicht sein,daß ebay bei der Überarbeitung eines Artikels automatisch das reguläre Formular verwendet ?

      Ich vermute die meisten werden entweder das beendete Angebot überarbeiten und wiedereinstellen oder einen ähnlichen Artikel verkaufen um nicht wieder alles neu machen zu müssen nur um einen Fehler zu berichtigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • HSPRDonald schrieb:

      Ich hab das ein Video gefunden wo jemand was bei eBay einstellt und 1,00€ schon vorgeben ist.

      youtu.be/QpqYOUldARQ


      Bei 3:20min sieht man das er die Seite runterzieht und es steht der Startpreis von 1,00 €.
      Ich denke ich habe dann einfach Sofortkauf eingetragen ( Haken setzen, zwar nicht wie ich beschrieben habe aber so ähnlich )
      Ich werde einfach vergessen haben Bietoption raus zunehmen.



      in dem Video erkennt man doch wie damals das Formular ausgesehen hat und ab 7:35 kommt genau das Problem zum Vorschein:

      [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/140717/yxfc99oz.png]

      es handelt sich um eine AUKTION mit der OPTION "Sofortkauf" und das Häkchen muss nicht bei der AUKTION entfernt werden sondern ZUSÄTZLICH beim Sofortkauf gesetzt werden

      Wer so einstellt hat ganz sicher etwas falsch gemacht, denn es ist und bleibt eine Auktion mit dem vorgegebenen (MIndest-) Startpreis von 1,00 Euro

      Ich gebe dem TE keine Chance vor Gericht etwas anderes als das vorliegende Urteil zu erreichen. Er hat damals bei dem ersten Versuch den Unterschied zwischen einer Auktion mit Option "Sofortkauf" und einem Festpreisangebot nicht verstanden.
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von scharfmacher ()

    • Aber das ist doch genau der Einstellfehler, auf den er sich hätte berufen müssen.
      Ich glaube, TE ist sogar so sehr im Irrtum, dass er seinen Fehler immer noch nicht begriffen hat.
      Er hätte nicht das Kurzformular verwenden dürfen.
      Es gibt dort keine Möglichkeit die Auktion abzuschalten und nur einen Festpreis einzurichten.
      Nicht mit Haken, nicht ohne Haken, sondern gar nicht.

      Während TE wirr von einem Haken erzählte, trat offenbar der Kläger bezügl. des Einstellvorgangs die Beweisführung an.
      Wenn der Kläger sich dabei auf die regulären Verkaufsformulare berief, dann hat TE evtl. noch eine Chance zu erklären, dass er nur das Kurzformular für seine wenigen Angebote nutzte (wenn es denn so war) und über die begrenzten Möglichkeiten des Kurzformulars bzw. über den Unterschied zwischen Sofortkauf als alleinige Option bzw. als Zusatzoption im Irrtum war.

      Wir wissen aber natürlich nicht, ob er sich mit seiner "Haken-Argumentation" nicht endgültig unglaubwürdig gemacht hat, weil wir eben gar nicht wissen, mit welchen Einstellmöglichkeiten der Kläger argumentierte.

      Da kann nur TE helfen und der macht es uns nicht leicht, weil ihm offenbar der Blick für das Wesentliche fehlt und ich es mittlerweile auch leid bin, ihm alles aus der Nase zu ziehen bzw. dazu anzuhalten endlich Pandaruls Ausführungen in 114 zu lesen und zu verinnerlichen.
    • Nur zur Info:

      Das Kurzformular gibt es nach wie vor bei Ebay.at und Ebay.ch.

      Vielleicht läßt es sich besser nachvollziehen wenn man das Formular vor sich hat.

      Allerdings wird man schon beim Klick auf "Jetzt verkaufen" und der anschließenden Formularauswahl darauf hingewiesen, daß das Kurzformular nur für Auktionen geeignet ist.

      Es war imho nie möglich über das Kurzformular zum Festpreis einzustellen.

      pages.ebay.de/help/sell/easylister.html
      - Lesen gefährdet die Dummheit -
    • Ich hab es mir durch gelesen. So sah das Formular aus. Kacke ich werde mich da echt mit denn scheisse Haken setzten vertan haben.
      Ich hab beim 2 mal einstellen bestimmt dann das normale Formular genommen so das ich nur SK auswählen konnte.
      Sorry das ich euch nicht so folgen kann. Ich musste mich bis jetzt noch nie mit sowas auseinander setzen. Sorry