Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Ich entnehme aus der Urteilsbegründung (übersetzt aus dem polnischen via Translator :rolleyes: ), daß der Anwalt nicht sonderlich vertraut mit der Materie ist.
      Ansonsten würde da die Anfechtung nicht auftauchen!
      Dass der mögliche Irrtum auch auf tönernen Füßen steht brauche ich wohl nicht weiter auszuführen.

      Ein weiters Vorgehen halte ich (zumal mit diesem Rechtsvertreter) für extrem risikobehaftet!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Das sehe ich auch so!

      *alte_eule* schrieb:

      Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass wir hier ordentlich veräppelt werden sollen.
      Ehe das Urteil nicht in Kopie vorliegt, halte ich das hier für einen Fake.


      Habe ich gestern im Prinzip auch schon so dargelegt;allerdings ohne Resonanz.

      Meiner Ansicht nach verhält sich der Fall so,daß der TE der Kläger ist,der sich aus bestimmten Gründen in einen Beklagten "verwandelt" hat.

      petergabriel

      P.S.:warum Übersetzung aus dem Polnischen? Wie paßt das denn zusammen??
    • petergabriel schrieb:


      Habe ich gestern im Prinzip auch schon so dargelegt;allerdings ohne Resonanz.

      Meiner Ansicht nach verhält sich der Fall so,daß der TE der Kläger ist,der sich aus bestimmten Gründen in einen Beklagten "verwandelt" hat.

      Da verstehe ich aber nicht, aus welchen Motiven TE das machen sollte. Hier wird keiner aufgefressen, der überprüfen lässt,
      ob er nicht klagen darf, weil jemand eine Auktion abgebrochen hat. Also hätte TE in diesem Fall
      einfach einen ehrlichen Thread "Wie sind meine Chancen bei Klage" eröffnen können. Dazu hat der Kläger ja gewonnen - wozu
      dann überhaut das ganze ?!!


      @Eule: Ich bin auch auf das Urteil gespannt (wenn es kommt). Wenn es Fake ist, dann ganz gut konstruiert. Zeitplan passt:
      Auktionsende 2012, evtl. paar Schreiben von Anwalt und erst nach einigen Monaten Verhandlung. Dann sind
      wir gut und gerne mitte 2014 - also jetzt.
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    • *alte_eule* schrieb:

      petergabriel schrieb:

      P.S.:warum Übersetzung aus dem Polnischen? Wie paßt das denn zusammen??


      Ich halte das derzeit nicht einmal für eine Verwandlung. Wer dermaßen mit Übersetzungsfehlern und Lautmalereien spielt, ist einer Sprache mehr als mächtig, mal abgesehen davon, dass man ein Urteil nicht übersetzen muss.

      OT/
      Meine Güte seid ihr heute wieder bierernst.
      Das mit dem "polnischen" war eine Anspielung auf die gepostete Urteilsbegründung!
      OT ende/
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      *selbstzensiert*!
    • HSPRDonald schrieb:

      Höchstmieten dann auch bei vorzeitiger Beendigung Zustand. Dementsprechend ist hier von einem wirksamen Kaufvertrag der Partei auszugehen.
      Soweit der Beklagte geltend macht das er damals berechtigt war das Angebot zurückzunehmen du es damals schon nicht fristgerecht eine wirksame Anfechtung erfolgt. Die Anfechtung ist grundsätzlich gemäß Paragraph 121 BGB unverzüglich zu erklären.
      Nach Auffassung des Gerichts ist aber auch eine Anfechtungsgrund nicht hinreichend überzeugend dargetan worden. Grundsätzlich ist bei der Einstellung bei eBay eine entsprechende Stadt was anzustellen.
      Im Rahmen des Volkers ergähnt folgendes Uhr-Teil: Dem TE verbeult dünn Stadt Passepartout in kleine Gürkchen tick-tack.

      Hat das jetzt wer verstanden?

      Macht nix, mir geht es mit den angeblichen Urteilstexten des TE genauso. Falls also mal wer das vollständige Exemplar hat, wäre es nett, was sinnvolles bzw verständliches in der Sache lesen zu dürfen. Bis dahin sage ich mal: TE und sein Anwalt haben beide eine gravierende Schwäche. Sie gehen ihre Aufgabe mit einer bemerkenswerten wenn nicht sogar glattweg unverschämten Wurstigkeit an. Das fängt an beim Einstellen des Artikels und geht weiter über das Beenden der Auktion und die Einlassungen des TE bzw seines Anwaltes im Verfahren bis hin zu diesem Thread.

      Ich zweifele allerdings aufgrund der Gesamtumstände daran, dass es das Urteil bzw das Problem des TE tatsächlich gibt.


      @panda:

      Weil sich das gerade so schön anbietet versuche ich mal, Dir die Geschichte mit der Anfechtung an diesem konkreten Beispiel zu erklären: Es ist natürlich schön, wenn Du weisst, dass hier gar keine Anfechtung erforderlich ist.

      Doof wird die Geschichte nur, wenn der Richter, der das abschliessend und rechtskräftig erkennen darf, ein derart merkbefreiter Vollpfosten ist, dass es bei ihm nicht mal zum Insolvenzverwalter gereicht hat und er deshalb in den Staatsdienst gewechselt hat, wo ihm für seine Fehler wenigstens niemand am Zeug flicken kann (sofern er nicht irrtümlich den Gerichtssaal abfackelt) und dann dieser juristische Hohlkörper zu dem Urteil gelangt, es sei ein Vertrag zustandegekommen. Dann entscheidet er nämlich völlig folgerichtig auch dahin, dass die dann erforderliche Anfechtung nicht erfolgt ist. Ist wie in der Mathematik: wenn "die mathematische Autorität" die Grundaxiome dahingehend umdefiniert, dass 1+1 nicht 2 sondern 3 sei, dann gilt zwingend und absolut folgerichtig 1+1-3=0. Unabhängig davon, was Du dazu meinst. Du wirst dann auch neu rechnen müssen.


      Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass wir hier ordentlich veräppelt werden sollen.
      Ehe das Urteil nicht in Kopie vorliegt, halte ich das hier für einen Fake.


      Ob Du es glaubst oder nicht: bis zu deinem Zitat und diesem Text war mein Posting schon gestern abend fertig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Opfer werden leichter gehört...

      Meine Hypothese von der "Verwandlung vom Opfer zum Täter" ist nichts als eine(nicht belegbare) Behauptung von mir,um "Öl ins Feuer zu gießen."

      Eine Provokation!!

      These:in einem Forum wie diesem hier werden Opfer leichter gehört als Täter.

      Stell Dir mal vor,der TE hätte den Thread damit eröffnet:

      "Ich habe bei einem Artikel €4,50 geboten,der €750.- wert ist,dann wurde die Auktion abgebrochen,und ich habe das Teil auch vor Gericht nicht bekommen,weil.........."

      Wie wäre denn dann die Resonanz hier gewesen??

      petergabriel

      P.S.:ich unterstelle NICHT,das etwas so ist wie ich es behaupte.Ich behaupte aber fest,daß bei der vorgelegten Angelegenheit so wenig zusammenpaßt,daß sie wie vorgetragen den Tatsachen entspricht.
    • Ich weiß es nicht @Peter
      Eines weiß ich aber, ich finde es echt daneben, wie mit manchen Fragestellern umgegangen wird.
      Wäre es nicht möglich, auf das zugesagte (heute) Urteil zu warten, das gemütlich zu lesen und dann entsprechend zu antworten?

      Ich persönlich halte die Geschichte nicht für ein Fake und wenn doch, dann ist das halt so. Sich darüber auszulassen passt nicht in dieses Forum, denn es besteht die Chance, dass der RA ein Vollpfosten ist, die Geschichte tatsächlich so gelaufen ist, der Richter "blind" (Justita) war und/oder viele Dinge nicht vorgebracht wurden.
    • petergabriel schrieb:



      Stell Dir mal vor,der TE hätte den Thread damit eröffnet:

      "Ich habe bei einem Artikel €4,50 geboten,der €750.- wert ist,dann wurde die Auktion abgebrochen,und ich habe das Teil auch vor Gericht nicht bekommen,weil.........."

      Wie wäre denn dann die Resonanz hier gewesen??


      Von den meisten sachlich. Schliesslich hat jemand der bietet und Aufgrund von unberechtigten Abbruch nichts bekommt auch Rechte!

      Wenn du weiter darüber diskutieren willst, wie hier reagiert würde, dann mach ein neues Thread auf, damit wir nicht ins OT abgleiten.
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    • Kaiolito schrieb:

      Also ehrlich gesagt, ich würde hier keine Fragen in diesem Forum stellen wollen.
      Aber gut, das ist meine persönliche Meinung.

      So wie das teilweise gestern Abend abgelaufen ist ... ohne Worte!
      Btw. ich habe vor kurzem einen Erfahrungsbericht zu einer Abzockfirma gepostet. Null Resonanz.
      Was Hilfe angeht begebe ich mich da lieber in mir bekannte "Kanäle".
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @Donald

      Schau, dass wir baldmöglichst (heute noch), das Urteil haben.
      Es gibt hier Leute, die glauben dir und wollen dir helfen, soweit das möglich ist. Nicht ärgern, nur wundern, aber das ist in vielen Foren so und du bist jetzt dran, deine Geschichte zu bestätigen. Schick den Mist, wahrscheinlich musst du den Anwalt wechseln, aber es gibt immer Chancen, wenn man bereit ist, den Weg zu gehen.
    • Kaiolito schrieb:

      Also ehrlich gesagt, ich würde hier keine Fragen in diesem Forum stellen wollen.
      Aber gut, das ist meine persönliche Meinung.



      Diesem Gefühl schließe ich mich so langsam an.

      Zur "Disziplin" gehört auch die Eigenschaft Geduld.

      TE hat angekündigt, heute nach der Arbeit scans an die Redaktion zu schicken.
      Wenn er das macht: Dann kann man weiter sehen.
      Tut er das nicht, so hat sich die Angelegenheit erledigt.
      Wozu also jetzt die Spekulationen?
    • Bisher liegt der Redaktion die Urteilsbegründung nicht vor.

      @HSPRDonald, wenn du keinen Scanner hast, kannst du es auch das Urteil abfotografieren und schicke das ganze an unsere Mailadresse: kontakt@auktionshilfe.info
      Keine Sorge, wir schwärzen was nicht in die Öffentlichkeit gehört.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • HSPRDonald schrieb:

      Ich finde es eine Frechheit das eBay das damals nirgendswo angegeben hat dass ich den höchsten bietenden informieren muss.


      Du hast ja offenbar immer noch nicht das von mir verlinkte BGH-Urteil gelesen. Einer Anfechtung bedurfte es nicht.

      HSPRDonald schrieb:

      Wenn man das Angebot einfach so beenden kann ohne dass man auf rechtliche Schritte direkt hingewiesen wird ist das schon eine Frechheit.


      eBay hat dich auf der Abbruchseite darauf hingewiesen, daß du dich "möglicherweise schadenersatzpflichtig" machst.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Doof wird die Geschichte nur, wenn der Richter, der das abschliessend und rechtskräftig erkennen darf, ein derart merkbefreiter Vollpfosten ist, dass es bei ihm nicht mal zum Insolvenzverwalter gereicht hat und er deshalb in den Staatsdienst gewechselt hat, wo ihm für seine Fehler wenigstens niemand am Zeug flicken kann (sofern er nicht irrtümlich den Gerichtssaal abfackelt) und dann dieser juristische Hohlkörper zu dem Urteil gelangt, es sei ein Vertrag zustandegekommen.


      Das ist schon klar, es ging aber um die Frage der Chancen in der Berufung, und diesen Urteilsgrund kriegt man gekippt, weil man dazu nichts weiter machen muß, als mit dem BGH zu wedeln.

      Das Problem sind die anderen Urteilsgründe (die Glaubwürdigkeit des Sachvortrags), es gibt und gab bei eBay kein Häkchen zum Abschalten von Auktion, das zu drücken man vergessen kann.

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