Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Na ja, dein Anwalt wird das teilweise geschriebene nicht besonders gerne lesen.........
      Aber auch da musst du und er durch, denn es wurden ja tatsächlich Fehler gemacht, wichtige Einwände nicht vorgebracht und der Richter bzw. das Gericht hat viele wichtige Dinge nicht entsprechend gewürdigt.

      Kümmere dich vorab um die Deckungszusage der RSV, das kann dein Anwalt auch machen, bevor ihr einen Termin habt. Ein Fax an die RSV genügt und die Deckungszusage sollte bis Montag da sein.
      Weise ihn einfach auf das BGH-Urteil hin, welches dir @panda zur Verfügung gestellt hat, das sollte für die Deckungszusage reichen.
    • Das macht es nicht besser @Donald, sondern bestätigt die Befürchtungen, die hier von einigen Usern geäußert wurden.

      EDIT: Der Einwurf kam (glaube ich) von @Giu, der davon sprach, dass wohl ein Praktikant mit dir im Gerichtssaal war........, dieser Eindruck verfestigt sich langsam.

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    • Es gab kein Häkchen für nicht Bieten sondern nur ein Häkchen für OPTION SK. Und da wird der Fehler sein.

      Wo meinst du, dass der Fehler war? Hast du gar kein Häkchen gesetzt und somit war nie ein Sofortkauf-Preis da?
      Oder bist du dir sicher, dass du einen Haken gesetzt und Sofortkaufen (bis zum 1. Gebot) aktiviert hast?
    • Dann werde ich ihn mal darauf ansprechen.
      Vorher kläre ich das mit meiner RSV wegen der Revison und ein evtl. RA wechsel.

      Ich denke ich habe mich mit meiner Aussage vertan.
      Ich habe bis zum 1 Gebot eine Option auf SK gewählt. Ein SK gab es auf jedenfall in der 1. Auktion. Denke das war dieses Häkchen.
      Ich hab bereits eBay angeschrieben wegen denn Abrechnungen.

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    • Ich habe gerade noch einmal in dem Video geguckt, so um 7.33. Man kann bei Sofortkauf nur einen Betrag eingeben, wenn man diesen Haken setzt. Das hast du wohl getan.
      Dein Irrtum war also, dass du dachtest, dass du mit diesem Formular ein reines Festpreisangebot erstellen kannst und übersehen hast, dass 1 Euro bei Auktion vorgegeben war.
      Die Darstellung der Gegenseite, du hättest diesen 1 Euro eingetragen, stimmt nicht.
      Ingesamt war dein Fehler mit diesem Kurzformular einzustellen, was bei Gericht offenbar nicht zur Sprache kam.
      Du solltest aber auch plausibel erklären können, wieso dir das Einstellen des Festpreises kurz nach Beenden plötzlich gelungen ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich habe gerade noch einmal in dem Video geguckt, so um 7.20. Man kann bei Sofortkauf nur einen Betrag eingeben, wenn man diesen Haken setzt. Das hast du wohl getan.
      Dein Irrtum war also, dass du dachtest, dass du mit diesem Formular ein reines Festpreisangebot erstellen kannst und übersehen hast, dass 1 Euro bei Auktion vorgegeben war.
      Die Darstellung der Gegenseite, du hättest diesen 1 Euro eingetragen, stimmt nicht.
      Ingesamt war dein Fehler mit diesem Kurzformular einzustellen, was bei Gericht offenbar nicht zur Sprache kam.
      Du solltest aber auch plausibel erklären können, wieso dir das Einstellen des Festpreises kurz nach Beenden plötzlich gelungen ist.

      Die Frage ist wie man das übersehen kann!
      So ziemlich die einzige Chance bei der Revision sehe ich darin das ergengene Urteil über die Urteilsbegründung zu kippen.
      Aber nicht mit der anwaltlichen Kopieraushilfe!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ist es nicht so: Wenn ich auf der eBay Startseite komme erscheint ein Butten Verkaufen oder Schnell Verkaufen?
      Es könnte sein das ich beim 1. mal über die Startseite zum Verkaufsformular (kurz/schnell Formular) gegangen bin und als ich die Auktion beendet habe werde ich wohl über "Mein eBay" Artikel Verkaufen gegangen sein. Könnte das sein?
      Kann es leider nicht jetzt nicht testen wie man zu welchen Formular gelange da ich Arbeiten bin.
    • Giu, gucke dir mal die Überschrift zu 5. in diesem Formular an.
      "Legen Sie einen Preis fest und machen Sie Angaben zum Versand".
      Da kann man durchaus davon ausgehen, dass nix voreingestellt ist, sondern ein Preis einzutragen ist. Das wurde auch getan.

      Edit: Zumindest könnte man vermuten, dass durch Haken bei "Sofortkauf" + Betragseingabe nur ein Festpreisangebot gestartet wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:



      Die Frage ist wie man das übersehen kann!

      - Absoluter Gelegenheitsverkäufer (das könnte TE Anhand von seinem Profil belegen)
      - Verschiedene Möglichkeiten einzustellen
      - Evtl gerade noch wenig Zeit

      Da kann schon einiges übesehen werden. Und so entsehen Fehler.

      Dafür spricht (wenigstens für mich) auch dass TE sich nicht genau errinert wie es passiert ist.
      Er hatte keinen Grund es in Gedächtnis abzuspechern. Das tut man nur bei Sachen, die für
      uns in negativen oder positiven Sinne Wichtig erscheinen. Also nur wenn er von Anfang an Ärger
      erwartet hätte (was wohl so nicht war)
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:



      Die Frage ist wie man das übersehen kann!

      - Absoluter Gelegenheitsverkäufer (das könnte TE Anhand von seinem Profil belegen)
      - Verschiedene Möglichkeiten einzustellen
      - Evtl gerade noch wenig Zeit

      Da kann schon einiges übesehen werden. Und so entsehen Fehler.

      Dafür spricht (wenigstens für mich) auch dass TE sich nicht genau errinert wie es passiert ist.
      Er hatte keinen Grund es in Gedächtnis abzuspechern. Das tut man nur bei Sachen, die für
      uns in negativen oder positiven Sinne Wichtig erscheinen. Also nur wenn er von Anfang an Ärger
      erwartet hätte (was wohl so nicht war)
      Die erste Nachricht kam nach ca 4 Wochen das er Schadensersatz möchte. Habe aber ehrlich gesagt nie drauf geantwortet.
    • Bei mir erscheint bei Artikel verkaufen rechts oben eine Leiste erweitertes Verkausformular.
      Das habe ich angeklickt dann kommt das.


      Zum erweiterten Verkaufsformular

      Wir empfehlen Ihnen, nicht zwischen den Einstelltools hin- und herzuwechseln.
      Das erweiterte Verkaufsformular ist insbesondere für Verkäufer mit hohen Verkaufsvolumina geeignet.
      Wenn Sie ein neuer Verkäufer sind oder nicht viele Artikel einstellen, empfehlen wir Ihnen, nicht zu wechseln.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Penny schrieb:

      Bei mir erscheint bei Artikel verkaufen rechts oben eine Leiste erweitertes Verkausformular.
      Das habe ich angeklickt dann kommt das.

      Penny schrieb:

      Zum erweiterten Verkaufsformular

      Penny schrieb:

      Wir empfehlen Ihnen, nicht zwischen den Einstelltools hin- und herzuwechseln.
      Das erweiterte Verkaufsformular ist insbesondere für Verkäufer mit hohen Verkaufsvolumina geeignet.
      Wenn Sie ein neuer Verkäufer sind oder nicht viele Artikel einstellen, empfehlen wir Ihnen, nicht zu wechseln.
      Jetzt ist die Frage ob das 2012 auch so war.
    • Ich weiß es leider nicht.

      Aber schaut mal wie kann das denn sein?
      Da bleibt der Sofortkauf stehen obwohl ein Gebot von 1,00 Euro drauf ist. Liegt das daran weil der Mindestpreis nicht erreicht ist?

      EUR 1,00

      Mindestpreis nicht erreicht

      1 Gebot
      Bieten
      EUR 300,00
      Sofort-Kaufen
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • cody7888a schrieb:





      Jetzt ist die Frage ob das 2012 auch so war.
      Screenshots der "damaligen" Einstellfomulare (2012) sind bei der Ebay-Technik angefordert
      -

      Wichtiger als das ist die Abrechnung von damals (wie dir schon mehrmals mitgeteilt wurde).

      Dazu gehst du auf "Mein Ebay" -> Reiter "Ebay Konto"
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • werv schrieb:

      Zitat von »geiz_ist_ungeil«


      Die Frage ist wie man das übersehen kann!

      - Absoluter Gelegenheitsverkäufer (das könnte TE Anhand von seinem Profil belegen)
      - Verschiedene Möglichkeiten einzustellen
      - Evtl gerade noch wenig Zeit

      Da kann schon einiges übesehen werden. Und so entsehen Fehler.


      dazu kommt anscheinend eine Art Legasthenie, das macht es garantiert nicht leichter, alle Textbestandteile zu überblicken und richtig zu bewerten.

      Und oft ist "Übersichtlichkeit" ja auch was anderes als ein Ebayformular. :S
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Das Kurzformular wird immer bei "neuen" Accounts aufgeführt sobald ein Verkauf gestartet wird. Das war damals schon so und dürfte auch heute noch der Fall sein. Habe mich selber immer geärgert wenn ich bei meinen neuen Accounts Verkäufe starten wollte und anstatt des erweiterten Verkaufsformular kam grundsätzlich erst das Kurzformular, ich musste erstmal immer suchen wo ich es umstellen kann.

      Beim Account des TE müsste es ebenfalls so gewesen sein, da es einer seiner ersten Verkäufe war.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Schumi,

      das ging mir gerade auch durch den Kopf und galt zumindest zu der Zeit nicht nur für neu angemeldete VK-Accounts. Die waren damals mit ihrem Kurzformular so penetrant wie mit der PP-Werbe-Überflutung.

      Von daher gehe ich fest davon aus, dass unser TE das Kurzformular genutzt hat.
      Da ist er dann davon ausgegangen, dass er mit dem Haken für die Sorfortkaufoption auch einen Sofortkauf schaltet, ohne sich darüber bewusst zu sein, dass nach wie vor geboten werden kann. Der eine Euro als Startpreis ist von eBay vorgegeben.

      Genau so wird der Irrtum schlüssig.