Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Hier sieht man das 1 Kurzformular ( verkaufen in 3 Minuten ) welches TE genutzt haben könnte - eingeführt 2007

      news.ebay.de/showitem&id=28

      pages.ebay.de/kurzformular/

      hier sieht man auch mit welchem Button man die Möglichkeit hatte zwischen den Formularen zu wählen vor Erstellung eines Angebots

      static.cosmiq.de/data/de/f79/1…b5fedf1295f3a4_1_orig.jpg

      im Umkehrschluss wurde man beim betätigen des Buttons Verkaufen /jetzt verkaufen direkt in das Kurzformular geleitet.


      ab Oktober 2012 hat ebay nach und nach ein erneuertes Kurzformular eingeführt ( Schnelleinstelltool )

      news.ebay.de/showitem&id=1651


      dazu habe ich aber noch nichts verwertbares gefunden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • Hudor schrieb:

      im Umkehrschluss wurde man beim betätigen des Buttons Verkaufen /jetzt verkaufen direkt in das Kurzformular geleitet.
      müsste genauer heißen - als Neuling .

      Im aktuellen Kurzformular ( gerade probiert ) hat man die Wahl zwischen Auktion und Festpreis - Auktion ist aber voreingestellt , zu einer
      Verwechslung kann es aber nicht mehr kommen da der Startpreis von 1 Euro nicht mehr voreingestellt ist und man die Auktion mit Zusatz Sofortkauf nicht einfach durchdrücken kann.
    • Hudor schrieb:

      ab Oktober 2012 hat ebay nach und nach ein erneuertes Kurzformular eingeführt ( Schnelleinstelltool )


      Nun könnte es noch mal interessant werden

      Festlegen eines Preises und "Ohne Auktion"? In der Hilfe zum Schnell-Einstiegstool....

      Wenn Sie Ihren Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten, erstellen Sie ein Auktionsangebot. Wenn Sie Ihren Artikel lieber zu einem bestimmten Preis (ohne Auktion) verkaufen möchten, wählen Sie das Festpreisformat und legen Sie den Preis fest, zu dem Käufer Ihren Artikel sofort kaufen können.


      Festpreisformat?

      Entnommen der Archivseite vom 7.11.2012 bei Wayback, Hilfe zum "Schnelleinstelltool"

      web.archive.org/web/2012110707…l/quick-listing-tool.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Und was soll das beweisen?

      Ist hier etwa jemand der Ansicht,daß die Formulargestaltung damals den TE in die Falle locken mußte??

      Dann dann dieser jemand leider nicht lesen.

      Die Differenzierung zwischen Auktion und Sofortkauf sowie der Konsequenzen,die sich daraus jeweils(!!)ergeben werden textlich auf dem Formular(in Kurzform) plus auf der herbeigezauberten damaligen Hilfsseite(in ausführlicher Form) deutlichst dargestellt.

      Die Berufung auf einen Irrtum ist weder zielführend(Aufhebung des Urteils) noch beweiskräftig als Glied in der Argumentationskette,den Auktionsabbruch als Irrtum und damit berechtigt darzulegen.

      TE hat weder bei seiner RSV noch vor Gericht eine Chance.

      petergabriel
    • Die Formulargestaltung ist vollkommen irrelevant.

      Offenbar ist immer noch nicht jedem klar, was ich bereits in #112ff. geschrieben habe.

      Der TE war sich nicht über die Folgen des Anhakens der Sofortkauf-Option im klaren.

      Das ist natürlich ein Lehrbuchbeispiel für einen Erklärungs- oder ggf. Inhaltsirrtum.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ach,und woher weißt Du das?

      pandarul schrieb:

      Der TE war sich nicht über die Folgen des Anhakens der Sofortkauf-Option im klaren.


      TE hat so gehandelt,daß er sich über die Folgen des Anhakens im klaren war.Diese Handlung ist alleine relevant.

      Alles andere ist noch weniger als eine Annahme,Vermutung,Hypothese,Indiz......ganz wie Du willst.

      Behauptungen nach zwei Jahren und einem verlorenen Prozeß zählen allerdings NICHT dazu!!

      petergabriel

      Dem TE hier einzureden,daß er bei einer----ich bleibe dabei----Revision(denn das ist das,was er begehrt),auch nur den Hauch einer Chance habe,ist m.E.eine komplette Fehl"beratung".
    • Ich sehe das so

      TE wusste daß man einen Artikel " Sofortkauf " verkaufen kann. TE wusste aber nicht , daß die Sofortkauf - Option das eben nicht ist. Wenn er nur das 3 min. Formular genutzt hat und er nicht wusste , daß es noch ein anderes Formular gab - musste er irrtümlich davon ausgehen daß er nur so " Sofortkauf " einstellen kann .

      Als ein Gebot kam und der Sofortkauf verschwunden war fiel auch ihm auf das etwas nicht stimmt und er beendete das Angebot wegen des Fehlers.
    • So meinte ich das auch nicht.

      Ich habe bereits in #112ff nicht umsonst die Links auf die Funktionalität aus dem Internet Archive gekramt; natürlich ist das essentiell, um den Ablauf zu belegen, was man da auswählen konnte und was nicht.

      Es ist aber keinesfalls nötig, daß das Formular irreführend gewesen sein muß, wie @petergabiel impliziert hat. Hier wird schlichtweg bestritten, daß man einen Fehler aus purer Dämlichkeit begehen kann. Natürlich kann man! Völlig egal, wie perfekt das Formular war, das ist irrelevant, weil Irrtümer durch geistige Aussetzer oder - wie in diesem Fall - mangelndes Verständnis zustandekommen. Diese seltsame Ansicht "wenn es erklärt wird und nochmal ne Bestätigung abgefragt wird, kann man keine Fehler machen" ist doch völlig lebensfremd. Es ist die pure Definition eines Fehlers, daß er eigentlich nicht hätte passieren dürfen.

      Deine Auffassung zum Hergang teilen übrigens alle, die versucht haben, die Entstehung des Problems ernsthaft nachzuvollziehen. Das erste mal steht das wie gesagt vor ca. 150 Postings. Ich glaube aber nicht, daß das bei denen, die das weiterhin bestreiten, noch ankommen wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ist das wichtig?

      Was Pandarul hier "doziert" ist irrelevant ebenso wie das,was ich hier als meine Bewertung beschreibe.

      Das sind nur stilistische und inhaltliche Unterschiede bezüglich konträrer Meinungen.

      Was der TE jetzt erleben wird,das ist die normative Kraft des Faktischen.

      Mal sehen,ob wir dazu was zu lesen bekommen.

      petergabriel
    • Die "normative Kraft des Faktischen" sorgt vor allem erstmal dafür, daß in der Berufung ein Erkenntnisverfahren durchgeführt wird. Solange du unbeachtlich der Tatsachen (Hinweis: beigefügte Schriftsätze lesen; es handelt sich dabei nämlich mitnichten um eine Meinung) weiterhin von einer Revision fabulierst, in der im wesentlichen nur die Überprüfung von Rechtsfehlern möglich wäre, mußt du mit deiner Einschätzung zwangsläufig völlig danebenliegen.

      Der Knackpunkt der ganzen Geschichte liegt da.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • petergabriel schrieb:

      "konträre Auslegung zum Verständnis und Anwendung von §531 ZPO"!

      Laß solche Begriffe wie "fabulieren" doch bitte weg.Hast Du verbale Entgleisungen etwa nötig??

      petergabriel

      Wenn die Argumentationskeule zum Wattebausch wird :whistling:
      Ich sehe übrigens auch eine Revision ! Wir beide werden das nicht entscheiden, ich kann nur vor weiterem Vorgehen warnen auch wenn es der Redaktion nicht passt!
      Wenigstens der Anwalt gehört ausgetauscht und dann geht es darum das ergangene Urteil zu kippen. Erneute Sachvorträge (wenn diese überhaupt zugelassen werden!) sind erstmal zweitrangig auch wenn sich der Oberrechtsgelehrte durch den Thread pampft und jede Meinung ankeift!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ich sehe übrigens auch eine Revision


      Ach, noch jemand, der zugibt, in das angehängte Urteil nicht reingeschaut zu haben? Na dann.

      Ich gebe euch noch die Quellenangabe mit, waren ja immerhin schwierige 3 Seiten *scnr*.

      Seite 5, also Anhang 3, direkt unter "Rechtsbehelfsbelehrung".

      Und ja, wer wider den Gegebenheiten weiterhin an "Revision" festhält, der fabuliert. Und das ist noch sehr höflich ausgedrückt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()