schabbesgoi schrieb:
Nö, habe ich nicht. Ich schrieb nur, dass Revison gegen ein erstinstanzliches Urteil sehr selten ist, ungewöhnlich und nicht notwendig. Ausnahmefall eben, Sonderfall.
Das war rein sachlich gemeint, du hast ja nichts falsches geschrieben. Ich meinte nur, daß du es aufs Tapet gebracht hast, ich habe dem Kind dann nur noch seinen Namen gegeben. Alles gut.