Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • @HSPRDonald:

      Du musst hier ganz genau zwischen allgemeinen und speziellen Aussagen unterscheiden.
      Manches ist einfach ein OT zu den Beträgen anderer User - so wie ich zu Aussage von @Pandarul
      in ersten Satz. Danach folgt erst mein "richtiger" Beitrag.

      Gleichzeitig muss man aus der Situation darauf schliessen, wie diese Situation entstanden ist. Und
      es ist auch wichtig, wie sich hier jemand gibt.

      Ich kann nur für mich sprechen - ich habe nur das Wort "Unbedarft" benutzt und es bedetet einfach
      dass du unerfahren bei Ebay Verkaufen bist.

      Warum empfinde ich es so Wichtig - steht in meinem Posting: Man kann von einem, der
      1-2 mal in Jahr etwas verkauft keine praktische Routine erwarten. Auch wenn du theoretisch wusstest, was
      du machen willst.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ok dann mache ich das mal.


      Mal ganz ehrlich der Leppi war 2 Monate alt und hat neu 1299,- gekostet. Ich Persölich glaube das er sogar bei der Autkion für mehr als 750,- weggegangen wäre.
      Brauchte aber leider das ganz schnell das Geld deswegen für 750 Euro.

      Ich werde aufjedenfall so schnell nichts mehr bei ebay Verkaufen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HSPRDonald ()

    • @Donald

      Verstehe das bitte nicht falsch, du wirst hier nicht als "doof" bezeichnet, aber das ist die einzige Möglichkeit, wie du den Fehler bei der Einstellung darstellen kannst und damit meine ich nicht "doof", sondern die Überzeugung bei der Einstellung, dass du alles richtig gemacht hast, obwohl es falsch war. Dieser Fehler ist dir erst danach aufgefallen!
      Dies musst du dann noch im Zusammenhang der Neueinstellung erklären, bei der du offensichtlich alles richtig gemacht hast.

      Nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen bitte, denn wenn du so auch vor Gericht argumentierst, dass ja alles ganz einfach war, du alles geblickt hast, ist der Fehler bei der Einstellung für das Gericht schwerer nachzuvollziehen.

      Hau jetzt, wie von @Giu bereits geschrieben, den Schriftwechsel an die Redaktion, die schwärzen schon und daraus kann dir kein Schaden entstehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • HSPRDonald schrieb:

      Ich wollte denn einfach weg gehen. Hätte ich gewusst oder mir jemand gesagt das ich dafür erst Studieren muss wenn ich was bei eBay verkaufe hätte ich es gelassen.


      Wir haben das Gegenteil behauptet. Nämlich, daß auch Leute komplett ohne Durchblick von den Regelungen zu Fehler und Irrtum geschützt sind.

      Du bist auch nicht dumm. Das, was dir passiert ist, ist hunderten vor dir passiert und wird hunderten nach dir passieren.

      Wir haben nur herausgearbeitet, daß es keine Schande ist, sich dumm zu stellen. Man muß nicht versuchen, vor Gericht den Überflieger zu markieren, und damit in Widerspruch dazu zu treten, daß man den Sofortkauf-Options-Haken nicht erfaßt hat. Man kann sich da hinstellen und freiweg zugeben, daß man das nicht verstanden hat.
    • Also die email ist raus und jetzt brauch mein scanner erst mal Urlaub.

      Das hätte ich vor Gericht mal sagen sollen das ich das einfach nicht verstanden habe.
      Ich hätte vllt nach der 1. Nachricht schon im Internet mal nach Hilfe suchen sollen.

      Aber könnt ihr mir mal Bitte sagen was die Abkürzung TE und OE bedeuten? :wallbash
    • Hey Leute,
      ich hatte Heute denn Termin bei meinem Anwalt. Und zwar ist folgendes Problem. Die Gegenseite behauptet das ich ein Startpreis von 1,00 Euro eingegeben habe.
      Nun gilt es zu Beweisen das ich denn Startpreis 1,00 Euro nicht eingegeben habe sondern das er schon vorgegeben war.
      Es geht jetzt in die nächste Instanz.
      Das mit denn Häkchen setzen ist nebensache.
    • Die Belege dafür, daß 1,- vorausgefüllt waren, sind doch bereits viel weiter oben gepostet worden.

      Du könntest den Geschäftsführer von eBay zum Zeugenbeweis laden.

      Habt ihr über die Anfechtungsproblematik gesprochen, die dein Anwalt verbasselt hatte?

      HSPRDonald schrieb:

      Das mit denn Häkchen setzen ist nebensache.


      Mit welcher Begründung soll das Nebensache sein?

      Wie exakt gedenkt dein Anwalt zu erklären, daß ihr in der Berufung berechtigt seid, neue Beweise vorzutragen?
    • Weil es das Häkchen ja nicht gibt (gab) und das konnte der Kläger belegen ( womit ich mich ja auch vertan habe ). Deswegen ist es nebensache.
      Anhand von Bilder soll ich jetzt Beweisen das 1,00 Euro Startpreis vorgegeben ist.
      Wie Lade ich denn Bitte ein Zeugen? Das muss ich ja wahrscheinlich denn Anwalt vorschlagen oder?
      Ja das hat der Anwalt auch bemerkt und hat das auch dirket mit angegeben.
      Ich bekomme ja wieder Schriftverkehr. Ich werde das Sofort weiterleiten.
    • HSPRDonald schrieb:

      Anhand von Bilder soll ich jetzt Beweisen das 1,00 Euro Startpreis vorgegeben ist.


      Zum damaligen Zeitpunkt vorgegeben war. Wie du das beweist ist wumpe, aber ein Bild würde die Gegenpartei einfach mit Nichtwissen bestreiten, das sage ich dir jetzt schon. Eine schriftliche Bestätigung von eBay, daß das Schnellformular zu diesem Zeitpunkt so funktionierte, ist das absolute Minimum.

      Habt ihr über die restliche Verteidigungsstrategie gesprochen? Was willst du denn nun vortragen, sei dein Irrtum gewesen?

      Und nochmal: Wie lautet die Begründung deines RA, daß ihr neue Beweise anbieten dürft? Das ist wie bereits mehrfach angesprochen an Bedingungen geknüpft.
    • OK dann werde ich direkt mal bei ebay Anrufen. Aber da sehe ich schwarz. Bis jetzt haben die sich nicht mal wegen meiner Gebührenrechnung gemeldet.
      Email und Anrufe haben bis jetzt noch nichts gebracht.
      Ein Irrtum liegt ja vor. Bloß das meine Aussage falsch war.
      Der Kläger bezieht sich jetzt darauf das ich denn Startpreis selber eingetipt habe und das Versuchen wir jetzt anhand vin Anschaungsmaterial zuwiederlegen.
      Also wie er das jetzt Begründet weiss ich nicht, aber es hörte sich nicht so an als würde es irgendwelche Probleme geben.
      Ich habe ihn auch das Gerichtsurteil gegeben was gepostet wurd.
    • HSPRDonald schrieb:

      aber es hörte sich nicht so an als würde es irgendwelche Probleme geben.


      das war beim letzten Mal auch so, oder?

      HSPRDonald schrieb:

      Ich habe ihn auch das Gerichtsurteil gegeben was gepostet wurd.


      Das Urteil sollte er als "Fachanwalt" zu dem Thema eigentlcih kenne, gib ihm doch lieber den
      LINK zu diesem GANZEN Thread hier, damit er auch weiß, wie das mit dem Urteil zusammenhängt!"
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • HSPRDonald schrieb:

      Ein Irrtum liegt ja vor. Bloß das meine Aussage falsch war.


      Aha. Und wie genau sieht dieser Irrtum aus? Ich frage dich das, weil dich das dein Anwalt und der Richter fragen werden. Wenn du es nicht schaffst, es uns hier stimmig zu erklären, wirst du baden gehen.

      HSPRDonald schrieb:

      OK dann werde ich direkt mal bei ebay Anrufen.


      Wie wäre es wenn dein Anwalt - dafür wird er ja bezahlt - eBay an die im Impressum angegebene Briefkastenfirma ein entsprechendes Schreiben mit dem Aufdruck "z.Hd. Rechtsabteilung" schickt und alle relevanten Unterlagen einfordert? Ist ja nur so, daß eBay aus eurem Nutzungsvertrag heraus dir gegenüber verpflichtet ist.

      Fragst du dich eigentlich nicht, warum ein Forum den Job deines Anwaltes machen muß? Das sind alles Dinge, die er dir erzählen sollte.
    • Stubentiger schrieb:



      Das Urteil sollte er als "Fachanwalt" zu dem Thema eigentlcih kenne, gib ihm doch lieber den

      LINKzu diesem GANZEN Thread hier, damit er auch weiß, wie das mit dem Urteil zusammenhängt!"
      das habe ich ihn Angeboten. Er hat sich das Urteil angeguckt und wusste womit das zusammenhängt.

      pandarul schrieb:

      Aha. Und wie genau sieht dieser Irrtum aus? Ich frage dich das, weil dich das dein Anwalt und der Richter fragen werden. Wenn du es nicht schaffst, es uns hier stimmig zu erklären, wirst du baden gehen.
      Der Irrtum liegt darin das Ebay die 1,00 EUR als Startpreis im Verkaufsformular 2012 vergegeben hat und ich 750,00 EUR SK nur als Option ausgewählt habe.

      pandarul schrieb:

      Wie wäre es wenn dein Anwalt - dafür wird er ja bezahlt - eBay an die im Impressum angegebene Briefkastenfirma ein entsprechendes Schreiben mit dem Aufdruck "z.Hd. Rechtsabteilung" schickt und alle relevanten Unterlagen einfordert? Ist ja nur so, daß eBay aus eurem Nutzungsvertrag heraus dir gegenüber verpflichtet ist.
      Ich werde mir das alles Notieren und morgen noch mal Anrufen. Dann kläre ich das auch direkt ob man vllt ein Zeugen laden kann.

      pandarul schrieb:

      Fragst du dich eigentlich nicht, warum ein Forum den Job deines Anwaltes machen muß? Das sind alles Dinge, die er dir erzählen sollte.
      Was soll ich dazu sagen?! Klar kommt mir das echt komisch vor. Kann ich euch nicht als Anwälte nehmen...
    • Die eingereichten Unterlagen wurden geprüft. Veröffentlicht wird die eingereichte Klageschrift und die Erwiderung.
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