Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Nirgends steht etwas von Sofortkaufpreis-Option, die zu Beginn auftauchte.


      Sorry, meine Antwort war Lötzinn, du fragtest nach Sofortkaufpreis-Option und nicht nach Auktionspreis ... :O

      Wenn von der Sofortkaufpreis-Option überhaupt die Rede war (ich hab den Scan des Urteils ehrlich gesagt nicht entziffert) dann hat wohl der Hauptprogrammpunkt der Klägerseite erfolgreich davon abgelenkt durch die Diskussion "Auktionspreiseingabe von einem Euro oder Voreinstellung, Häkchen oder kein Häkchen".

      Mirabella Neumann schrieb:

      Auch nach Streichen der Gebote müsste der Sofortkauf wieder sichtbar gewesen sein. Auch davon kann ich nirgends etwas lesen.


      Das wäre ja nur in Gebotsübersicht der Originalauktion zu sehen gewesen(? ist das denn wirklich so?), aber wichtiger ist ja da der gerettete Screenshot der Rechnung:


      pandarul schrieb:

      Nein, aber daß sie da war, ergibt sich definitiv aus der Rechnung. Sie wurde ja mit 1,20 bepreist und abgerechnet.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Es geht mir darum:
      Das Gericht berief sich in seinem Urteil auf die Darstellung des Klägers bezügl. des Einstellvorgangs und hielt sie für plausibel und nachvollziehbar.
      Diese Darstellung war aber fehlerhaft und oberflächlich, wenn darin weder ein Kurzformular (mit voreingestelltem Startpreis), noch eine (kurzfristig) sichtbare Sofortkaufoption Erwähnung fand und eignete sich daher nicht dazu, die Aussage des TE, dass er keine Auktion, sondern ein Festpreisangebot starten wollte, zu erschüttern.
      Diese Argumentation ist natürlich nur ein schlechter Ersatz für eine schlüssige Darstellung des Einstellvorgangs, aber besser als nix.
      Ich weiß aber noch nicht einmal, ob diese Argumentation taugt, wenn wir nicht erfahren, ob sich der Kläger wirklich nur auf die heutigen regulären Verkaufsformulare berief und während der Verhandlungen eine auftauchende Sofortkauf-Option wirklich gänzlich unbeachtet blieb.
    • Hudor, TE hat den Schriftverkehr vorliegen und er war beim Gerichtstermin anwesend.
      Es muss ihm doch möglich sein, uns mitzuteilen, auf welche Einstellvorgänge (Formulare) sich der Kläger berief und ob auch nur ansatzweise eine Sofortkaufoption Erwähnung fand.
      Dazu braucht es kein juristisches Verständnis und auch kein exzellentes Erinnerungsvermögen. Der Schriftverkehr ist nachlesbar und der Gerichtstermin noch nicht sehr lange her.
    • Ich zitiere noch einmal stubentiger in 456

      Deshalb würde ich auch auf -> Einstellfehlers SofortkaufOPTION mit überraschendem Verschwinden derselben bei Gebotsabgabe bestehen, egal, ob da nun ein Euro voreingestellt war, oder nicht. Schließlich war schneller Sofortverkauf geplant aufgrund des dringenden Geldbedarfs beabsichtigt und, ohne zu verstehen, was da schief gelaufen war, ein wenig panisch versucht, irgendwie den Fehler "richtig zu stellen" und damit, dass der Erfolg sichtbar nachzuvollziehen ist, ist doch auch diese Ursprungsabsicht nachzuvollziehen.

      Daraus folgt: Definitiv ein Fehler beim Einstellen gemacht -> also zum Abbruch berechtigt


      und 463

      Wenn von der Sofortkaufpreis-Option überhaupt die Rede war (ich hab den Scan des Urteils ehrlich gesagt nicht entziffert) dann hat wohl der Hauptprogrammpunkt der Klägerseite erfolgreich davon abgelenkt durch die Diskussion "Auktionspreiseingabe von einem Euro oder Voreinstellung, Häkchen oder kein Häkchen".




      Und das Ablenkungsmanöver der Gegenseite sollte man eben so gut es geht untermauern. Einseitige Darstellung der Verkaufsformulare, keine Erwähnung des Kurzformulars mit Voreinstellung und Nichterwähnen der Sofortkauf-Option.
      Von der Sofortkauf-Option muss der Kläger zwar bei Gebotsabgabe keine Kenntnis gehabt haben, weil schon verschwunden, aber sofern TE durch Streichen der Gebote beendet haben sollte, müsste sie sichtbar gewesen sein. Ich bin mir zumindest relativ sicher, dass ich so etwas kürzlich gesehen habe, das würde ich vielleicht auch finden, aber vermutlich kein Beispiel aus 2012.

      Gibt es zur Klageschrift keine Anlage, die das beendete Angebot zeigt?
    • Ich habe es angesprochen das ich in der 1. Autkion nur SK einstellen wollte und keine Auktion wollte. Die Gegenseite hat sich nur auf die Eingabe von 1,00 EUR festgelegt und hat behauptet das ich 1,00 EUR angegeben habe und mir bewusst gewesen sein muss das der SK wegfällt. Die Gegenseite hat das aber auch belegt und der Richter hielt es wohl für plausibel. Welches Verkaufsformular vorgezeigt wurde weiss ich nicht und auch nicht ob das Jahr 2012 berücksichtig wurde.
    • "Gibt es zur Klageschrift keine Anlage, die das beendete Angebot zeigt? "

      Also ich habe das leider nicht. Ob die Gegenseite das hat weiss ich nicht. Aber davon mal ab. Ich habe erst nach ca 1 Jahr das ein schreiben vom RA bekommen und habe es dann auch erst wirklich wahr genommen.

      Aber ich merke immer mehr das ich echt schlecht vertretten wurde. Mir wurde gesagt ich müsse mich auf nichts vorbereiten und alles was gesagt oder gefragt wurde musste ich spontan beantworten. Ich hatte überhaupt keine Gelegenheit mich richtig zu verteigen oder was zu belägen.
    • Und das hat man dir auch geglaubt, aber als unwichtig befunden?
      Oder hat man dir das erst gar nicht geglaubt?

      Die Gegenseite hat sich nur auf die Eingabe von 1,00 EUR festgelegt und hat behauptet das ich 1,00 EUR angegeben habe und mir bewusst gewesen sein muss das der SK wegfällt. Die Gegenseite hat das aber auch belegt und der Richter hielt es wohl für plausibel.

      Leider kann man weder dem Urteil noch dem hier vorliegenden Schriftverkehr entnehmen, was die Gegenseite bezügl. der Sofortkaufpreisoption belegt hat, wenn sie denn hat.

      Es gibt doch diesen Schriftsatz vom 06.06. in dem der Kläger den Einstellvorgang darlegt und deine Aussage widerlegt.
      Dieser Schriftsatz müsste dir vorliegen.
      Lies ihn dir bitte noch einmal in Ruhe durch. Dann müsstest du eigentlich wissen oder nachvollziehen können, auf welche Verkaufsformulare sich der Kläger berief und womit er untermauerte, dass du von dem Wegfall des SK-Preises hättest wissen müssen.
    • Kannst Du es auch beweisen?

      Falls(!!) es zum Berufungsverfahren kommen sollte,muß Du beweisen(!!)(und zwar OHNE jeden vernünftigen Zweifel),daß die Feststellungen des Gerichts im ersten Verfahren dh.die Beweisaufnahme grob fehlerhaft,grob unvollständig und grob unzutreffend waren.

      ALLES andere z.b.die sicherlich gut gemeinten Indizien bezüglich der Formulare etc sowie Dein(behaupteter)Wille,was Du eigentlich wolltest bzw.beabsichtigt hast,werden NICHT bewertet werden,da diese Gesichtspunkte jetzt mit zweijähriger Verspätung vorgetragen werden,obwohl sie ALLE im ersten Verfahren hätten eingebracht werden müssen(!!) und können(!!).

      Du WIRST scheitern!! Nicht nur Dein "Staranwalt" hat gewaltig geschludert,sondern Du (leider)auch.

      Und:gewöhn Dir diese "mir wurde gesagt" Jammerei bitte ab,denn solche Sprüche sind für alles gut,nur nicht für Deine Glaubwürdigkeit.

      Die ganzen "Amateurwinkeladvokaten" hier,Dein neuer Anwalt(wenn es dazu kommt) sowie Deine Deckungszusage(wenn es dazu kommt) werden daran nichts ändern,denn der gegenerische Anwalt(der sein Handwerk versteht)hat nachvollziehbar und plausibel vorgetragen;Zweifel daran hat das Gericht mit KEINER Silbe geäußert.

      Und noch eine Frage:erkläre doch einmal,wie Deiner Ansicht nach Dein Gegner den Artikel für genau €4,50 ersteigern konnte?Wie viele Gebote nach dem Auktionsstartpreis gab es denn noch:wenn er nämlich der einzige gewesen wäre,hätte er den Artikel für präzise €1.- bekommen ODER ein zweiter Bieter(dritter Bieter??)wäre mit einem für Dich unsichtbare Endgebot von €4,00 dabeigewesen, Dein Gegner hätte (gerade auf €4,50 erhöht,als Du abgebrochen hast.

      Es spricht NICHTS für DEINE Version der Geschichte,aber ALLES für die Deines Gegners.

      Such Dir keinen Anwalt,sondern einen Zauberer.

      petergabriel
    • Also noch mal ein Stück zurück....

      Wir waren ja schon mal beim Auktionsformat. Und der Möglichkeit dort eine Art "dauerhaften" Festpreis zu verankern....
      Verkauf: Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

      Der Weg war allerdings hinüber als Möglichkeit, als Donald sich fest an das Kurzformular erinnerte.

      Dazu habe ich jetzt noch mal die alten, damals gültigen Ebay-AGB bemüht.
      §10 4.:
      "Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben."

      pages.ebay.de/help/community/png-user-old.html

      Das ist der Weg, über den man auch im Auktionsformat einen Preis absichern konnte. Mit ein wenig oberflächlich lese oder wenn man den "Festpreis-Reiter" nicht kennt oder gesehen hat, so kann man sogar annehmen, dass man damit das Bieten unterbinden könne, gell?
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Nö schabbes, ich habe das jetzt mehrmals gelesen. Ich wüsste nicht, wie man auf die Idee kommen könnte das Bieten durch einen Mindestpreis abzustellen.

      Man kann nicht verhindern dass geboten wird. Aber dass mit dem ersten Gebot die SK-Option entfällt.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Nö schabbes, ich habe das jetzt mehrmals gelesen. Ich wüsste nicht, wie man auf die Idee kommen könnte das Bieten durch einen Mindestpreis abzustellen.


      Derjenige eventuell, der den anderen Reiter nicht kennt oder sieht. Warum steht da sonst wohl so was in den alten AGB zur Kombination SK und Mindestpreis?
      Ob das ein guter oder auch nur günstiger Weg ist (oder damals war)? Ich weiß es nicht. Aber wohl ein gangbarer und laut AGB vorgesehener.

      Beim zweiten Mal hat Donald dann ja auch den Festpreis-Reiter erwischt.