Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Mindestpreis ich wieder was anderes so gut ich weiss. SK ist ein Festerpreis.

      Was ich bloß nicht verstehe ist das ich jetzt schon 2 Urteile hier gelesen habe wo die Klage abgewiesen wurde. Also entweder bin ich wirklich zu Doof um das zu verstehen oder meine Gesichte ist einfach anders.

      Fakt ist das die Gegner es einfach was behauptet haben und ich ( und mein Star RA Kanzlei )es nicht geschafft haben was dagegen zusteuern.

      Das würde ich gerne in der Berufung ändern und meine Fehler ( Häkchen ) zu wiederrufen
    • Ach, nach seiner wirren Häkchen-Geschichte, soll TE also dem Richter erzählen, dass er eigentlich einen Mindestpreis in Höhe von meinetwegen 600 Euro einrichten wollte?
      Den hat er aber leider vergessen einzurichten und die Idee ist ihm so sehr entfallen, dass sie ihm noch nicht einmal zum Gerichtstermin einfiel?
      Nee Leute, das lässt auch der verständnisvollste Richter nicht mit sich machen. Selbst wenn es tatsächlich stimmen würde (was ich nicht glaube).
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ach, nach seiner wirren Häkchen-Geschichte, soll TE also dem Richter erzählen, dass er eigentlich einen Mindestpreis in Höhe von meinetwegen 600 Euro einrichten wollte?
      Den hat er aber leider vergessen einzurichten und die Idee ist ihm so sehr entfallen, dass sie ihm noch nicht einmal zum Gerichtstermin einfiel?
      Nee Leute, das lässt auch der verständnisvollste Richter nicht mit sich machen. Selbst wenn es tatsächlich stimmen würde (was ich nicht glaube).


      SK Plus Mindestpreis. Mindestpreis sichert den SK ab. Wenn die gebote in die Nähe des SK steigen, dann wird jemand den SK-Button drücken und für 750 kaufen und damit die Auktion fer den VK zum erwünschten Ende bringen.

      Und hier ist ein "Häkchen" an zu haken, das ist nicht wirr.... community.ebay.de/t5/Verkaufen…q-p/843775#msg20000001283

      Aber ich sehe schon, auch das ist nicht das was Donald wollte und kannte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • So sah das aus.
      Da habe ich 750,- SK eingegeben und hab auf einstellen geklickt

      Und wie auf dem Bild zusehen ist ist der 1,00 Startpreis schon vorgegeben.

      und wie schon gesagt habe ich mich wahrscheinlich einfach nur falsch erinnert. wie auf dem bild zusehen habe ich ein Häkchen bei SK gesetzt. Da habe ich mich in meiner Aussage und in meiner Erinnerung vertan. Ich hatte irgendwas mit Häkchen im Kopf.
      Bilder
      • screens_no5a.gif

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    • HSPRDonald schrieb:

      2012 gab es noch kein MINDESTPREIS. Nur Auktion mit der Option SK und nur Sofort Kauf.
      Ich habe kein Schriftsatz vom 06.06. alle was ich habe habe ich zur Redaktion geschickt.


      Der Link in meinem letzten Post geht auf einen Ebay-Forenbeitrag aus Oktober 2012 (Ich habe extra immer so zeitnah wie möglich gesucht)

      Aber ich sehe, das mit dem Mindestpreis wäre nicht Dein Weg gewesen. Und Du meintest ein anderes Häkchen zu erinnern. Also lassen wir das wieder. sorry für das Wiederaufwärmen.

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    • Im Urteil wird auf einen Schriftsatz vom 06.06. verwiesen, es muss ihn geben.
      Die Redaktion hat nicht alles veröffentlicht, was du ihr geschickt hast. So habe ich das zumindest verstanden.
      Wie das Kurzformular damals aussah, das wissen wir. Du müsstest nur noch erklären wie du die Angebotsvorlage aktiviert hast.
    • Es gab demnach mehrere Bieter!

      HSPRDonald schrieb:

      Die Autkion stand nicht bei 4,50,-. Seinb Höchstgebot war 4,50,-. Der Leppi stand auf 1,- oder 2,- als ich ihn nach 28std beendet habe.


      Natürlich stand die Auktion NICHT bei €4,50,sondern der für Dich sichtbare Preis war €1.-(??),€1,50(??) etc,jedenfalls lag das(für Dich unsichtbare)Höchstgebot bis maximal €4,00.

      Als Dein Gegner seinen Höchstbetrag eingegeben hat,kam als neues Höchstgebot €4,50.Dann hast Du zu einemZeitpunkt x abgebrochen und Dein Gegner den Artikel für sein (momentanes/ausreichendes)Höchstgebot erworben.

      Keine weiteren Fragen.

      petergabriel
    • @Mirabella:

      Unser TE arbeitet nicht rational,sondern mit reflexhaften Schutzbehauptungen bzw.Impulsen.

      Er will diese €750.- vom Tisch haben und reimt sich im nachhinein etwas zusammen,was er konkret absolut vergessen hat(Ich und Du hätten das auch).

      Jetzt---nach diesem für ihn verheerenden Urteil mitsamt einem verheerenden Anwalt------erwartet er von uns,daß wir eine "wasserdichte" Konstruktion für ihn hinbiegen,die dazu führt,daß er den Schadensersatz nicht leisten muß.

      Diese Konstruktion darf nicht länger als maximal drei Zeilen sein,weil er sie sonst nicht verstehen,geschweige denn lernen geschweige denn aufsagen,geschweige denn in ihre Teile zerlegen kann.

      Scheitern ist absolut,unwiderruflich und endgültig programmiert.

      Wir sind jetzt sein Instrument,weil wir seiner Ansicht nach wissen,wie er an welches Händchen zu nehmen ist.

      Ich für meinen Teil habe ungefähr eine Stunde dafür geopfert,die Schwachstellen zu bewerten.

      Jetzt habe ich genug davon.

      petergabriel
    • Naja Monatg geht es zum RA und wenn er meint das wird nix dann zahl ich das Geld und gut ist.
      Ich werde mich jetzt hier erst mal nicht mehr äussern weil ich schon langsam selber nicht mehr weiss was richtig oder falsch ist.
      Der RA soll sich das hier durch Lesen und es selber Bewerten.
      Meiner Meinung nach und Laut Urteile die hier Verlinkt wurden habe ich recht.

      P.S.: Ich frage mich warum hat er sich erst nach paar Wochen gemeldet als die Auktion beendet war? Warum hat er denn Leppi nicht per SK gekauft wenn er ihn doch unbedingt haben wollte? Woher wusste er das ich denn Leppi für 750,- SK verkauft habe? Meine Antwort: Das ist ein Betrüger der Opfer sucht die Fehler machen. Er hat einfach drauf Geboten und gehofft das ich Beende so wie er wahrscheinlich jeden Tag macht. Der Richter soll sagen das ich die 750,- an irgendeine Stiftung spenden muss dann mache ich das.

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    • Ihr könnt aber doch hoffentlich bestätigen, dass ich keine Gespenster sehe und in diesem Urteil (unter Entscheidungsgründe), hier die 2. Anlage, auf einen Schriftsatz vom 06.06. verwiesen wird, der für die Urteilsfindung nicht unwesentlich war?
      M.E. ist dieser Schriftsatz eine wichtige Unterlage, die dem RA am Montag unbedingt vorgelegt werden sollte.
    • @Mirabella

      Du weist so gut wie ich (das nehme ich doch stark an), dass durchaus nicht jeder Schriftsatz komplett beim Mandanten ankommt. Manchmal werden Dinge einfach nicht kopiert oder vergessen, manchmal ist es einfach "Schlamperei" und dürfte nicht vorkommen.
      Wichtig ist, dass @Donald (nach oder bei Entzug des Mandates) die komplette Akte ausgehändigt bekommt um sie seinem neuen RA vorzulegen.
    • Danke @Mirabella. Hatte die Schriftstücke intern angeschaut und konnte das Datum nicht finden.
      Dieses Schriftstück liegt uns leider nicht vor, @Donald wenn du dieses Schriftstück ebenfalls nicht bei deinen Unterlagen hast dann frage deinen ehem. Anwalt er hat sicherlich das Schrifstück von der Gegenpartei erhalten.
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