Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • HSPRDonald schrieb:

      Er selber sieht keine Grund warum ich hätte die Auktion beenden sollen da die Laufzeit noch 6 Tage war.
      du mußt dringendst daran arbeiten, Dinge so zu sagen, wie du sie meinst
      in deinem Satz scheint ein __nicht__ zu fehlen.
      Sinn macht er aber (meinem Verständnis nach)genaugenommen auch dann nicht, weil die 6 Tage keine Bedeutung für deinen Fehler=Abbruchgrund haben
      mal sehn, was die anderen meinen
      meine Begeisterung für deinen Anwalt hält sich noch in Grenzen ;) (aber ich hoffe mal, daß er sich einliest um auch diese Klientel bestmöglich zu vertreten)

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    • aurum schrieb:

      HSPRDonald schrieb:

      Er selber sieht keine Grund warum ich hätte die Auktion beenden sollen da die Laufzeit noch 6 Tage war.
      du mußt dringendst daran arbeiten, Dinge so zu sagen, wie du sie meinst
      in deinem Satz scheint ein __nicht__ zu fehlen.


      oder er meinte es tatsächlich so, nach dem Motto, der Preis hätte sich ja noch entwickeln können? 8|
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • ohne nicht macht der Satz wenig Sinn (und sollen sollte durch dürfen ersetzt werden)
      der Anwalt muß doch von sich ausgehend keinen Sinn sehen.
      obwohl der Sinn des Abbruchs ja eindeutig feststeht und vom Klienten so formuliert werden muß: den Fehler zu heilen, etliche Tage auf ein für den Verkäufer gutes Auktionsergebnis zu warten und dabei keine ständige Sofortfestpreiskaufmöglichkeit zu bieten, sondern stattdessen mit einem (für Käufer ) guten Festpreis schneller zu Kohle zu kommen
      außerdem lese ich den (vermutlich verkorksten) Satz im Kontext zum vorhergehnden Satz bzgl. im Recht sein (abbrechen zu dürfen)
      und vermute, der Anwalt sagte: Er selber sieht keine Grund warum ich hätte die Auktion nicht beenden dürfen, da die Laufzeit noch 6 Tage war.
      was sich aber auf die eine Formulierung der EbayAGB bezieht, die so aus dem Zusammenhang gerissen nix taugt, weil sie zusätzlich triftige Abbruchgründe verlangt

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Ich tendiere eher zu @stubentiger, da der TE sicher erwähnt hat, dass er das Geld wirklich dringend brauchte. Ergäbe sonst keinen Sinn, wenn die Aussage tatsächlich so getätigt wurde, wobei mir bei dem RA auch nicht ganz wohl ist. Aber das ist ein reines Bauchgefühl.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • aurum schrieb:

      und vom Klienten so formuliert werden muß: den Fehler zu heilen, etliche Tage auf ein für den Verkäufer gutes Auktionsergebnis zu warten und dabei keine ständige Sofortfestpreiskaufmöglichkeit zu bieten, sondern stattdessen mit einem (für Käufer ) guten Festpreis schneller zu Kohle zu kommen



      ja, dass hätte der TE dem Anwalt auf jeden Fall auf dessen Unverständis antworten müssen, wie auch immer dieses Unverständnis nun geartet war.

      -> Absicht war: keine langwierige Auktion, sondern schnell eine dringend benötigte Summe,
      in Kauf nehmend, dass der Betrag nicht so hoch angesetzt werden konnte, wie es möglich gewesen wäre, wenn er denn mehr Zeit (für eine Auktion) gehabt hätte.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • wobei die Wiedergabe der Anwaltsäußerung schon was von "Stille Post" hat
      und deshalb wohl auch sinnvollerweise niemand mehr drauf eingeht

      die Fakten, worauf es ankommt, sind zum Nachlesen für den Anwalt genannt
    • aurum schrieb:

      wobei die Wiedergabe der Anwaltsäußerung schon was von "Stille Post" hat
      und deshalb wohl auch sinnvollerweise niemand mehr drauf eingeht

      die Fakten, worauf es ankommt, sind zum Nachlesen für den Anwalt genannt

      @pandarul hat meines Wissens die Fähigkeiten der neuen Anwaltskanzlei angezweifelt (man darf mich gerne korrigieren)!
      Ob man sich jetzt 10min oder 50min Unsinn anhört, geschenkt.
      Die "Anfechtung" muß raus, bei einer Berufung nicht vorgetragenes zugelassen werden.

      Man möge mich korrigieren ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich habe gesagt, daß das ja schon wieder keine IT-Rechtler sind. Ob die fähig sind oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

      Ich weiß nur, daß einem mit eBay ständig befaßten IT-Rechtler (der sich ja auch in den einschlägigen Blogs seine Kollegen informiert) sofort der Rechtsfehler aufgefallen wäre.
    • Er ist aber kein IT-Rechtler

      und auch deshalb,aber nicht hauptsächlich wird die Sache genauso scheitern wie beim ersten Mal.

      Hauptsächlich wird die Angelegenheit scheitern,weil der TE sich nicht angemessen und differenziert äußern kann,die Fakten(einschl.des Ersturteils) gegen ihn sprechen,der neue Anwalt sich wegen der geringen Bezahlung nicht wie nötig engagieren wird,etc etc.

      petergabriel
    • Hey Leute,

      ich hatte Heute meine Gerichtsverhandlung und möchte ich möchte euch noch mal recht Herzlichen danken. Die Klage wurde abgewiesen und ich muss kein Schadensersatz bezahlen. Das Gericht sah keinerlei Anzeichen von Betrug sondern es Handel sich schlicht und einfach um ein Eingabefehler der mich dazu Berechtigt hat die Auktion zu beenden und neu Einzustellen.
      Ohne euch hätte ich das nicht geschafft. Tausend Danke.

      Gruß Donald