Es obliegt immer dem, der einen Anspruch stellt, ebendiesen auch zu beweisen. Das ist ein Grundsatz des Zivilrechts.
Er kann seiner Gegenpartei natürlich sekundäre Darlegungslasten aufbürden, wenn der Beweis nur mit Informationen möglich ist, die allein dieser zugänglich sind.
Selbstverständlich muß niemand einen Kaufvertrag erfüllen, wenn noch nicht mal klar ist, wer da eigentlich der Vertragspartner sein will. Das ist doch völlig absurd.
Er kann seiner Gegenpartei natürlich sekundäre Darlegungslasten aufbürden, wenn der Beweis nur mit Informationen möglich ist, die allein dieser zugänglich sind.
Selbstverständlich muß niemand einen Kaufvertrag erfüllen, wenn noch nicht mal klar ist, wer da eigentlich der Vertragspartner sein will. Das ist doch völlig absurd.
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