Vorzeitiger Auktionsabbruch, Schadenersatz-Forderung per Mail - Ebayname: thide.uit1gli1

    • Es obliegt immer dem, der einen Anspruch stellt, ebendiesen auch zu beweisen. Das ist ein Grundsatz des Zivilrechts.

      Er kann seiner Gegenpartei natürlich sekundäre Darlegungslasten aufbürden, wenn der Beweis nur mit Informationen möglich ist, die allein dieser zugänglich sind.

      Selbstverständlich muß niemand einen Kaufvertrag erfüllen, wenn noch nicht mal klar ist, wer da eigentlich der Vertragspartner sein will. Das ist doch völlig absurd.

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    • 1. solange wie es ohne schuldhaftes Verzögern eben braucht

      pandarul schrieb:

      "Unverzüglich" meint keinen Zeitraum, sondern ohne schuldhaftes Verzögern.


      2. Er könnte ja zumnindest seinen überpüfbaren ladungsfähigen Realnamen schon mal von sich aus angeben, das würde den Vergleich mit den Ebay Daten ja erleichtern [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Teufel/smilie_devil_011.gif]
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @ satlink

      Ich kopiere mal hier rein, weil es per PN nichts bringt. Hier soll jeder den Verlauf verfolgen können.

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben geschrieben, dass das Mitglied „thide.uit1glil1“ für den Artikel „321461150932“, welcher am 19. Juli 2014 vorzeitig beendet wurde, Schadensersatz anfordert. Jetzt möchten Sie unsere Unterstützung und das wir Ihnen behilflich sind. Ich kann gut nachvollziehen, wie wichtig es für Sie ist und werde Ihnen gerne behilflich sein.
      Anhand Ihrer Angaben habe ich das Mitglied untersuchen lassen und die Informationen an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Falls diese Person gegen unsere Grundsätze verstossen sollte, werden entsprechende Massnahmen durchgeführt. Aus Datenschutzgründen werden Sie diesbezüglich keine Information erhalten.
      Ich habe mir auch das Angebot angesehen und habe bemerkt, dass es keine Gebote gab. Deswegen hat kein Nutzer Anspruch auf Schadensersatz.
      Sie haben natürlich bei Bestimmten Gründen, dass Recht, dass Angebot vorzeitig zu beenden. Alle Gründe haben wir hier aufgelistet:
      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
      Ich weise Sie erneut daraufhin, dass wir Sie über die Untersuchungen und andere Details nicht informieren können und bitte Sie wegen dieser Vorgehensweise um Verständnis.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ohle Cant
      eBay-Kundenservice


      Da hatte Ohle wohl einen schlechten Tag oder keine Ahnung.

      Wiederhole deine Mail mit dem Zusatz, dass thide.... vor Streichen der Gebote Höchstbieter bei dir war und daher Ansprüche stellt.
    • Kann sich der TE jetzt nicht einfach zurücklehnen, nichts mehr tun und eBay dann im Ernstfall einfach in Regress nehmen ? Immerhin hat eBay ja gesagt das es keine Gebote gab und niemand Anspruch auf die Ware hätte und auf eine solche Aussage von eBay muss sich der unbedarfte eBay-Nutzer doch verlassen können.
    • Ähhmmm mangels meiner rechtlichen Kenntnisse möchte ich trotzdem einbisschen Klugscheißern :P

      m.E.n. spielt hier die anfängliche UNMÖGLICHKEIT nach BGB eine wichtige Rolle! und zwar ist es für den Verkäufer nicht mehr möglich zu leisten! (Gerät ist kaputt und entspricht nicht mehr dem versprochenem Zustand). Es erfordert für den Verkäufer auch einen erheblichen Aufwand diesen Zustand wieder herzustellen.
      Folge: der V muss nicht mehr leisten!

      mag sein, dass ich falsch liege, aber ihr dürft mich gerne belehren!

      edit: sorry jungs ich habe die zwei letzten Seiten iwie übersehen! muss mir sie jetzt nochmal durchlesen, kann sein das mein post letzter bullshit ist!

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    • Ja, liegst du. Gattungsschuld, eine Unmöglichkeit der Leistung liegt nicht vor.

      Ist aber irrelevant, da jede eBay-Auktion unter dem Vorbehalt der berechtigten vorzeitigen Beendigung steht, und eine unverschuldete Beschädigung eben das ist: eine Berechtigung zum Auktionsabbruch.
    • pandarul schrieb:

      Ja, liegst du. Gattungsschuld, eine Unmöglichkeit der Leistung liegt nicht vor.

      Ist aber irrelevant, da jede eBay-Auktion unter dem Vorbehalt der berechtigten vorzeitigen Beendigung steht, und eine unverschuldete Beschädigung eben das ist: eine Berechtigung zum Auktionsabbruch.
      Gattungsschuld bei einem gebrauchten Handy, wohl kaum!! Gut bei einem 2 Monaten alten Handy ist es vielleicht schon eine Gattungsschuld, aber nicht bei einem ein Jahr altem Handy, dann wäre es eine Stückschuld.

      aber ja du hast recht :)
    • ein gebrauchtes Gerät hat immer einen individuellen Wert! Der durch den Gebrauch der Sache entsteht, wenn man es plausibel vorträgt dann wird der eine oder andere Richter diesem zustimmen, aber wir wollen uns jetzt nicht ums rechtliche kümmern, sondern wie du festgestellt hast, wurde die Auktion abgebrochen. Der Verkäufer hat es nicht zu verschulden. Da kann der Käufer so lange weinen wie er möchte.
    • JPStart schrieb:

      ein gebrauchtes Gerät hat immer einen individuellen Wert!

      Für wen? für den Vk, weil sein Herz an der bestimmten Form der leichten Schramme hängt?

      Jedes Handy, das der Auktionsbeschreibung entspricht ist wäre als "Gattungsersatz" geeignet.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • JPStart schrieb:

      Der Verkäufer hat es nicht zu verschulden. Da kann der Käufer so lange weinen wie er möchte.
      "Hallo, ich habe es fallen lassen und direkt Glas kaputt. So ein Mist."
      ;)


      Dazu wissen wir doch auch gar nicht was es denn für ein Gerät ist und wie es beschrieben wurde. Da bringt es sowieso nichts über einen etwaigen Zustand und dessen Auswirkungen zu streiten.

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    • Kurzer Zwischenstand:

      Der Höchstbieter scheint hier mitzulesen. Er hat satlink die (angeblich) hinterlegten Daten selbst mitgeteilt.


      @ Satlink,

      behaupten kann er bzgl. dieser Adresse auch erst einmal alles. Ich würde warten, was eBay mir mitteilt.

      Du hast hier alles anonymisiert dargestellt. Du hast ihn an keiner Stelle als Betrüger hingestellt. Selbst wenn er es nach deinem Empfinden wäre, wäre das von deiner freien Meinungsäußerung gedeckt gewesen und entgegen seiner Aussage auch nicht strafbar.

      Lass dich nicht unter Druck setzen.
    • ICH HABE AUCH EIN FAL MIT Ebayname: thide.uit1glil1

      IM OKTOBER HABE ICH IPHONE 6 BEI EBAY ANNONSIERT!!!! LEIDER HAT MEIN SOHN DAS DINK ALS BOOT IM BADEWANNE BENUTZT!! ICH WEIS KLINGT NICH GUT , ABER IST DIE WERHEIT!!!!!!! HABE ICH NACHSTEN TAG VOZEITIG BEENDET UND HOHSTBITENDER( Ebayname: thide.uit1glil1)
      INFOMIERT ABER NACH PAAR TAGEN HABE ICH MAIL BEKOMMEN DAS ICH MUSS IM BEWEISEN DAS DAS IPOH KAPUT IST !!! UND HAT MIR FRIST GEGEBEN!!! BIS 7 NOVEMBER!! HABE ICH IGNORIERT UND ALS SPAM IM EPOST ANGEKREUZT!!!1 NACH DEM FIST WIEDER MAIL DAS ICH SOLL IM PAYPALADRESSE GEBEN.( GENAUE TEXT WIE BEI " SATLINK") HABE MEIN ANWALT ANGEUFFEN UND IM ERZAHLT, DAN KOMMT DIE ANTWORT WENN ICH FINDE DAS ER SCHON NUR EIN MAL DAS GEMACHT HAST - HABEN WIR GEWONNEN!!!!!!!!!! UND HABE ICH GEFUNDEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! NUR WARTE ICH AUF ANTWORT VON "SATLINK". BITTE MELDE DICH!!!!!!!!!!! MACHEN WIR IHM RICHTIG KOMPLIZIERTE LEBEN !!!!! WEIL ICH ERLAUBE NICHT DAS DAS JEMAND WILL MICH BETROGEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!AUSSERDEM MACHE ICH SELBER EINE ANZEIGE
      Ebayname: thide.uit1glil1
      WEGEN :) :D :thumbsup: ERPRESSUNG UND BEDROHUNG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!11