Vorzeitiger Auktionsabbruch, Schadenersatz-Forderung per Mail - Ebayname: thide.uit1gli1

    • thide.uit1gli1

      satlink schrieb:

      Hallo, bin ebenfalls in die Falle getappt, musste einen S5 einen Tag vor Ablauf der Auktion vorzeitig beenden unter Angabe des Grundes das es zwischenzeitig beschädigt ist. Bekam eine Mail von einer Person die zur Zeit des Abbruchs Höchstbietender sein sollte und jetzt Geld (225€) oder Gerät für höchstgebot + Versandkosten ca.(185€) will.
      Vorher kam er vorsichtig mit den Fragen um die Ecke 1. warum abgebrochen ( kaputt gegangen) und 2. was ich jetzt zu machen gedenke (ich sagte eventuell reparieren lassen) und dann erst in seiner 3. Mail offenbarte er seine eigentliche Absicht !
      thide.uit1glil1 Ist der ebähname .
      Ist er bekannt? Oder vermutlich ein Trittbrett Fahrer ?
      Was wäre sinnvoll zu tun? Macht es Sinn bei so einer Summe einen Anwalt reicher zu machen?
      Unter ebay kann ich jetzt keinen Bieter mehr sehen!
      Danke schonmal für eure Antworten

      Hallo,Ich habe das selbe Problem,und Es sieht nach einem Betrüger aus.Also ich denke dass dieser Person auf viele teure Handys auf einmal bietet und hofft auf einem Abbruch einer Auktion.Er unterhält Quasi sein leben davon. Ich bitte Sie darum mich Privat zu Kontaktieren damit wir zusammen dagegen was zu unternehmen

      Redaktion: Zitat repariert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mistergosch ()

    • wer soll hier mit wem etwas unternehmen? ?(

      Wenn die Unternehmung genaus konfus verläuft wie der Post, dann kommt dabei bestimmt nichts gutes heraus.

      Und per PN? Hast du dich "verifiziert"? oder der, der dir wohlmöglich antwortet? Es könnte auch der Anwalt der Gegenseite sein!!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @mistergosch

      Bleiben wir doch bitte beim Thema.

      mistergosch schrieb:

      Es sieht nach einem Betrüger aus.Also ich denke dass dieser Person auf viele teure Handys auf einmal bietet und hofft auf einem Abbruch einer Auktion.Er unterhält Quasi sein leben davon.

      Das ist doch erst einmal gar nicht zu beanstanden, zumindest aus rechtlicher Sicht nicht. Mit Betrug hat das schon gar nichts zu tun, solange der Käufer nicht falsche Identitäten vorspiegelt. Ich mache mir nun als Nichtbetroffener nicht die Mühe, den gesamten Thread durchzulesen, deshalb frage ich dich als Betroffenen: Wissen wir, um wen es sich hier konkret handelt? Wenn nicht, wäre dann die entscheidende Frage, aus welchem Grund du deine Auktion abgebrochen hast. Könntest du uns das bitte mitteilen! Daraus lässt sich dann in der Regel ableiten oder zumindest darüber diskutieren, ob du mit dem Bieter einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen hast.

      Edit: Und könnte jemand der Betroffenen so nett sein und den korrekteren Ebaynamen angeben, damit wir ggf. den Threadtitel anpassen können. Hier schwirren nämlich zwei Namen herum:

      thide.uit1glil1

      und

      thide.uit1gli1

      Edit: Titel angepasst. Es scheint der zweite Name richtig zu sein. Danke schmatter!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Das ist doch erst einmal gar nicht zu beanstanden, zumindest aus rechtlicher Sicht nicht. Mit Betrug hat das schon gar nichts zu tun, solange der Käufer nicht falsche Identitäten vorspiegelt
      Also habe ich mit einem anwalt gesprochen . und er meinte das zwei falle ist kein beweis das er betuger ist. Aber... drei ist schon was . d.h. hatte nie im kopf das handy zu anschaffen nur wersucht das ebayer angst zu machen und einfach - geld erpressen ( naturlich korrekt auf netteweise). die sache kann bis zu 3 jahre dauern. deswegen -jetz normales leben ohne stress!
      wir mussen abwarten, wen brief von sein anwalt kommt dan bitte melden euch. ich werde auch in meinem fall naturlich neueste infos melden bei euch. :) und wenn ihr braucht meine aussagen und meinem fall bin gerne bereit auch euch zu helfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von putus030 ()

    • putus030 schrieb:

      Also habe ich mit einem anwalt gesprochen . und er meinte das zwei falle ist kein beweis das er betuger ist. Aber... drei ist schon was . d.h. hatte nie im kopf das handy zu anschaffen nur wersucht das ebayer angst zu machen und einfach - geld erpressen



      ich kann garnicht glauben dass (d)ein Anwalt eine solche Aussage trifft. Auch drei Fälle sind noch "nichts", aber auch Garnichts für irgendwas ein Beweis. Und wenn der auf fuffzich Dinger bietet und diese einfordert bzw. Schadensersatz, ist das Wumpe. Schliesslich kann das auch ein Gewerblicher sein...

      Sowas ist ALLEINE garnix....

      Und ein BETRÜGER ist der schonmal so garnicht....
    • Doch natürlich, denn jeder der bei einem Abbruch nach dem Grund fragt und dann nicht kommentarlos jede noch so fadenscheinige Ausrede schluckt ist doch ein Betrüger, wie kannst du das nur infrage stellen :rolleyes:

      biguhu schrieb:

      Mit Betrug hat das schon gar nichts zu tun, solange der Käufer nicht falsche Identitäten vorspiegelt.
      dann sollte man dieses in roten Lettern prangernde "Betrug" auch mal aus dem Threadtitel entfernen. Zumindest gibt es außer den obligatorischen Unterstellungen der "Opfer" hier in dem Thread nichts, was denn für einen Betrüger sprechen würde.
    • Pandora schrieb:

      Doch natürlich, denn jeder der bei einem Abbruch nach dem Grund fragt und dann nicht kommentarlos jede noch so fadenscheinige Ausrede schluckt ist doch ein Betrüger, wie kannst du das nur infrage stellen :rolleyes:

      biguhu schrieb:

      Mit Betrug hat das schon gar nichts zu tun, solange der Käufer nicht falsche Identitäten vorspiegelt.
      dann sollte man dieses in roten Lettern prangernde "Betrug" auch mal aus dem Threadtitel entfernen. Zumindest gibt es außer den obligatorischen Unterstellungen der "Opfer" hier in dem Thread nichts, was denn für einen Betrüger sprechen würde.
      Es gibt viele Betrugs Fälle die mit richtigen Identität passieren . Der Täter nutzt die Unwissenheit und die Ahnungslose Opfer aus. Und ist auch eine vom Betrug. Damit wir uns nur verstehen. Ich rede jetzt allgemein

      Redaktion: Zitat repariert und verstümmeltes Doppelposting gelöscht. Bitte sorgfältiger posten!
    • mistergosch schrieb:

      ...
      Der Täter nutzt die Unwissenheit und die Ahnungslose Opfer aus. Und ist auch eine vom Betrug. Damit wir uns nur verstehen. Ich rede jetzt allgemein

      Welche Unwissenheit und Ahnungslosigkeit meinst Du?

      Etwa die, das der Verkäufer/Käufer sich nicht vorher informiert, was ein Vertrag ist, welche Rechte und Pflichten daraus erwachsen, auf welcher Grundlage man bei eBay handelt?

      Wie stellst Du Dir denn so das Handeln vor? Soll nun jeder Verkäufer/Käufer bevor er in Verhandlungen mit dem Käufer/Verkäufer tritt, nachfragen was der Käufer von seinen Rechten und Pflichten weiß?
      Das ist absolut unpraktikabel und lebensfremd und kann wohl auch nicht in Deinem Sinne sein.

      Wenn man am Wirtschaftsleben teilhaben will, dann sollte man sich vorher informieren, was es zu beachten gilt. Einfach anzunehmen, es gäbe nichts zu wissen und man müsse auch nicht nachfragen oder sich informieren, ist mehr als naiv und dann darf man sich nicht wundern, wenn es in die Hose geht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      mistergosch schrieb:

      ...
      Der Täter nutzt die Unwissenheit und die Ahnungslose Opfer aus. Und ist auch eine vom Betrug. Damit wir uns nur verstehen. Ich rede jetzt allgemein

      Welche Unwissenheit und Ahnungslosigkeit meinst Du?

      Etwa die, das der Verkäufer/Käufer sich nicht vorher informiert, was ein Vertrag ist, welche Rechte und Pflichten daraus erwachsen, auf welcher Grundlage man bei eBay handelt?

      Wie stellst Du Dir denn so das Handeln vor? Soll nun jeder Verkäufer/Käufer bevor er in Verhandlungen mit dem Käufer/Verkäufer tritt, nachfragen was der Käufer von seinen Rechten und Pflichten weiß?
      Das ist absolut unpraktikabel und lebensfremd und kann wohl auch nicht in Deinem Sinne sein.

      Wenn man am Wirtschaftsleben teilhaben will, dann sollte man sich vorher informieren, was es zu beachten gilt. Einfach anzunehmen, es gäbe nichts zu wissen und man müsse auch nicht nachfragen oder sich informieren, ist mehr als naiv und dann darf man sich nicht wundern, wenn es in die Hose geht.
      Das ist mir schon klar daß man sich informieren soll, nur bitte schaue mal bei eBay bei der Option beenden nach, was da steht. Es steht einmal Option beenden und der Grund dafür einzugeben und unten steht, oder an dem Höchstbietende verkaufen. dh eBay gibt den Verkäufer zwei Möglichkeiten entweder oder und das ist absolut verwirrend und da kannst dir vorstellen wie das ankommt bei einen normalen User . Ich Entschuldige mich für meine deutsche Sprache und ich hoffe dass ich das verständlich machen könnte. :)
    • mistergosch schrieb:

      ...
      Das ist mir schon klar daß man sich informieren soll, nur bitte schaue mal bei eBay bei der Option beenden nach, was da steht. Es steht einmal Option beenden und der Grund dafür einzugeben und unten steht, oder an dem Höchstbietende verkaufen. dh eBay gibt den Verkäufer zwei Möglichkeiten entweder oder und das ist absolut verwirrend und da kannst dir vorstellen wie das ankommt bei einen normalen User . Ich Entschuldige mich für meine deutsche Sprache und ich hoffe dass ich das verständlich machen könnte. :)

      Mach Dir wegen der Sprache keine Gendanken, man kann das ohne weiteres verstehen, was Du meinst.

      Bei eBay gibt es aber bei dem Abbruch extra einen Hinweis, dass man sich unter Umständen schadensersatzpflichtig macht. Und spätestens da sollte man sich erst einmal informieren, bevor man ohne nachzudenken, das Angebot beendet.
    • mistergosch schrieb:

      Das ist mir schon klar daß man sich informieren soll, nur bitte schaue mal bei eBay bei der Option beenden nach, was da steht



      Da steht aber noch viel mehr.... nämlich dass bei Abbruch u.U. ein Vertrag mit dem Höchstbieter zustande kommt u.s.w..... Nicht nur das, was einem passt, lesen sondern alles. Aber genau das wollen viele Abbrecher nicht....

      Und wenn einem was unklar ist, sollte man doch vorher etwas recherchieren, bevor man in den Senfpott packt. Komischerweise finden die Abbrecher immer erst dann hierher, wenns zu spät ist und der Blitz eingeschlagen hat....
    • Genau so ist es, denn direkt unter Auswahlmöglichkeiten zum Grund des Abbruches, steht dieser nette Hinweis:
      Hinweis: Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ohne einen berechtigten Grund machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig. Mehr zum Thema
      Und nein, ein Betrug mir richtiger Identität ist ausgeschlossen. Wenn schon dann ist es Rechtsmissbrauch, was aber A: keine Straftat ist und B: welcher vor Gericht zu beweisen schwer bis unmöglich ist und entweder einen unfähigen oder gegenüber dem Verkäufer äußerst wohlwollenden Richter benötigt, da diese Argumentation objektiv eigentlich rechtlich nicht haltbar ist.

      Entgegen der Einschätzung der Beklagten sei am Rechtsbindungswillen des Klägers nicht zu zweifeln. (...) Selbst wenn man dem Kläger unterstellen wolle, dass er sich als so genannter "Abbuchjäger" systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu realisieren, setze auch ein solches Vorhaben gerade voraus, dass das jeweilige Höchstgebot bindend abgegeben werden solle.

      justiz.nrw.de/JM/Presse/presse…LGs/06_11_2014_/index.php
    • ich schreibe mal ergänzend zu Pandoras Zitat hinzu:

      man müsste schon hieb- und stichfeste Beweise beibringen, dass der zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietender, der nun das Gerät, ersatzweise Schadensersatz einfordert, garnicht in der Lage gewesen wäre, das Teil tatsächlich zu bezahlen. Und wenn man ihm das Gerät anbietet (zum Preis bei Auktionsabbruch) er die Annahme des geräts verweigert und auf geldlichem Schadensersatz besteht... Dann würde wohl ein Richter auch vom fehlenden Rechtsbindungswillen ausgehen
    • monza30 schrieb:

      ich kann garnicht glauben dass (d)ein Anwalt eine solche Aussage trifft. Auch drei Fälle sind noch "nichts"...
      sorry, aber kannst du lesen? ich hebe geschrieben das "ist schon was" , ich weis das ist kein beweismittel. aber wen mehr desto besser.
      und noch eins kannt bitte euch konkret auf fragen beantworten und nicht" iglaube", " ich hoffe". " vielleicht und, und, und.....? danke
    • putus030 schrieb:

      sorry, aber kannst du lesen? ich hebe geschrieben das "ist schon was" , ich weis das ist kein beweismittel. aber wen mehr desto besser.
      und noch eins kannt bitte euch konkret auf fragen beantworten und nicht" iglaube", " ich hoffe". " vielleicht und, und, und.....? danke



      ich glaube dass DU nicht lesen kannst.... und verstehen schon garnicht. Selbst wenn ein Auktionsabbruchjäger auf 100 Auktionen bietet, hat das mit Betrug oder sowas Garnichts zu tun. Betrug ist nämlich etwas komplett anderes. Und eine strafrechtliche Sache. Hier geht's um Zivilrecht....

      Betrug könnte man es höchstens nennen, wenn ein Verkäufer seinem Vertragspartner die erworbene Sache unter Benutzung falscher (und fadenscheiniger) Gründe für den Abbruch vorenthalten will. Derjenige, der seine rechtmässige Kaufverträge einfordert betrügt nicht.